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Deutschland und Schwedens Doppelmoral

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

In Schweden formiert sich zunehmender

Widerstand gegen

die inländerfeindliche Politik

der Linksregierung des Ministerpräsidenten

und Vorsitzenden der

Sozialdemokratischen Arbeiterpartei

Schwedens, Stefan Löfven.

Einerseits versucht die Regierung,

weitere Asylsuchende abzuwimmeln,

anderseits gibt sie sich bei

entsprechenden Aktivitäten der

Opposition empört. Migrationsminister

Morgan Johansson bittet die

Immigranten: „Bleibt in Deutschland.“

Aktivisten der Schwedendemokraten

haben

währenddessen

auf der griechischen

Insel

Lesbos und anderswo

Flugblätter

verteilt. Deren

Botschaft lautet:

„Kein Geld, keine Arbeit, kein Zuhause“

in Schweden.

Durch die „Masseneinwanderung“

der vergangenen Jahrzehnte

sei Schweden zu einem unsicheren

Land geworden. Obwohl die

Botschaft das transportiert, was

die Regierung will, trat sofort die

reflexartige Empörung von Medien

und regierender Politik in

Tätigkeit. Johansson, der im gleichem

Atemzug die Migranten bat,

lieber in Deutschland zu bleiben,

schimpfte: „Sie malen ein Bild von

Schweden, das nicht wahr ist.“ Die

Schwedendemokraten scheuten

vor Lügen nicht zurück. Der Minister

kündigte an, Asylbewerber

nach Dänemark und Deutschland

abschieben zu wollen. Damit ist

das Ende der schwedischen Heuchelei

keineswegs erreicht. Die

schwedische Außenministerin

Margot Wallström meinte, Schweden

werde keine „dänische

Flüchtlingspolitik“ betreiben.

Indessen machte Dänemark

deutlich, dass man sich ein eventuelles

Rückschieben von Eindringlingen

nicht bieten lassen

werde. Inger Støjberg, die dänische

Integrationsministerin,

machte klar, dass Dänemark im

Fall einer neuen schwedischen

Abschiebepraxis „Gegenmaßnahmen

ergreifen“ werde. Støjberg

sagte, dass die Schweden mit ihrer

„moralischen“ Politik selbst daran

schuld seien, „dass sie nun im Morast

sitzen“. Dänemarks Ministerpräsident

Lars Løkke Rasmussen

erklärte, er werde dafür sorgen,

dass es in Dänemark keine Zustände

wie in Deutschland geben

werde.

Nachdem Schweden überflutet

wurde, streben einige Eindringlinge

von dort aus weiter nach Finnland.

In den sozialen Medien gilt

das Land als „flüchtlingsfreundlich“

– mit schnellem Asyl, vielen

Jobs und Geld vom Staat. Im September

kam es zu ersten Volksprotesten.

Einige hunderte Menschen

forderten an der Grenze zu

Schweden: „Stoppt die islamische

Invasion.“ Eine Menschenkette

blockierte den Verkehr zwischen

der schwedischen Stadt Haparanda

und der finnischen Stadt Tornio.

Außenminister

Timo Soini

von den „Wahren

Finnen“ warf

Schweden vor, es

täte nichts dagegen,

dass Immigranten,

darunter

auch mögliche Terroristen, auf

dem Landweg im Norden nach

Finnland kämen. In Oulu protestierten

Asylsuchende gegen angeblich

schlechtes Essen.

Zwar ergießt sich auch ein Asy –

lantenstrom nach Norwegen, aber

dort hat die Regierung wirkungsvolle

Maßnahmen ergriffen. Alle

Asylsuchenden werden interniert,

erhalten innerhalb von 48 Stunden

einen (meist ablehnenden)

Bescheid und werden dann unverzüglich

außer Landes geschafft.

Hans Lody

Kinderhaus Westerham verzögert sich!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrte Bürger,

beim ersten Tagesordnungspunkt Kinderhaus Westerham musste der Architekt, der reichlich indisponiert wirkte, herbe Kritik vom Gemeinderat hinnehmen als er die Bauverzögerung bis wahrscheinlich April bekannt gab. Da der bisherige Kindergarten an der Höhenkirchner Straße im Frühsommer zur vorübergehenden Unterkunft für den Katholischen Kindergarten dienen soll und entsprechende Fristen einzuhalten sind, forderte PB-Fraktionssprecher Franz Bergmüller, die Kirche baldmöglichst darüber zu informieren, dass es möglicherweise zu einer zeitlichen Verzögerung kommen kann. Der Architekt begründete die Verzögerung mit der mangelnden brandschutztechnischen Abnahme durch die Brandschutzarchitektin, die vom Architekturbüro bereits im Frühsommer damit konfrontiert wurde, aber kein Abstimmungstermin bis in den Herbst zustande kam, was Gemeinderat Sepp Hupfauer von den FW-Feldolling heftig kritisierte. Die Beauftragung der Brandschutzarchitektin für die laufende Überwachung wurde anfangs vergessen, dann aber schnell nachgeholt, wie die Verwaltung und der Architekt einräumte. Unverständlich ist nach wie vor, warum dieser monatelange Schwebezustand nicht früher den Gemeinderat erreichte. Dies gilt es aufzuklären. Franz Bergmüller kritisierte auch die Vergabe an eine Brandschutzarchitektin, die nach Aussagen der Verwaltung kaum Erfahrung im Holzbau hat. Außerdem wäre aus seiner Sicht eine externe Beauftragung der Überwachung auch noch jetzt jederzeit möglich, wenn der Auftrag nicht erfüllt wird.
Der Finanzbericht des Kämmerers war erfreulich, wenngleich jetzt die Rücklagen mit den zahlreichen Bauten aufgebraucht werden und Kredite aufgenommen werden müssen, die die Pro Kopf Verschuldung auf über 800 Euro ansteigen lassen, nachdem sie zuletzt weit unter 200 zurück geführt werden konnte. Natürlich sind das immer noch Werte, die weit unter dem Landesdurchschnitt sind, aber man muss schon hinterfragen, ob man alle Bauwünsche möglichst schnell umsetzen muss und ob natürlich alles nötig ist, was die Pro Bürger Fraktion schon in der Vergangenheit oft in Frage gestellt hat. Konstruktive Vorschläge gerade bei der Faganahalle in Vagen wurden dann doch beiseite gewischt. Vor allem fehlt irgendwann das Geld, um die wesentliche verkehrspolitische Entscheidung einer Umgehung, sei es als Umgehungsstraße oder als Tunnel, von der Gemeinde aus im Lärmschutz finanziell zu begleiten, was Millionen kosten wird. Auch die Konjunktur wird nicht ewig anhalten. Das nächste Großprojekt Neubau des Bauhofes kostet wiederum etwa 3 Millionen Euro und muss laut Kämmerer durch eine weitere Kreditaufnahme finanziert werden. Auch da könnte man überlegen, ob eine zeitliche Schiebung wie beim Feuerwehrhaus Feldolling nicht sinnvoll wäre.
Die weiteren Berichte zur Mangfallbahn mit dem Haltepunkt Feldolling und Genehmigungen zur E-Mobilität waren unstrittig, wobei bei der Bahnhaltestelle in Feldolling die Parkplatzfrage und damit die Grundstücksfrage schon noch zu klären sind.
Zu Beginn kritisierte die Grünen GRin Spielmann das Vorlesen von Emails, die im Detail falsche Höhenangaben beinhaltet hatten, im Zusammenhang mit dem Bauantrag aus der letzten Sitzung, das ihrer Meinung nach einen rechtswidrigen Beschluss zur Veränderungssperre und Bebauungsplanaufstellung auslöste. Sitzungsleiter 2. Bürgermeister Günter Rutz sagte für den verhinderten 1. Bürgermeister eine Prüfung zu, ohne auf die Details einzugehen.
Fakt ist aber auch, dass ein Großteil der Gemeinderäte in der vorangegangenen Sitzung mit der Gestaltung und Größe des Baukörpers nicht einverstanden waren und auch das Schreiben des Landratsamtes trotz gegenteiliger Ankündigung beinhaltete, dass die Baumassenzahl sich nicht in die Umgebung einfügen würde.  Diese Kriterien waren es im Wesentlichen, die eine deutliche Ablehnung des Bauantrages gegen 5 Stimmen ergaben.

Viele Gr.

Franz Bergmüller, Fraktionssprecher von Pro Bürger

Flüchtlingsunterbringung eskaliert

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Liebe Redaktion,

bitte zum Thema der Flüchtlingseinquartierung im ehemaligen Burghotel in 
Aschau folgenden Leserbrief veröffentlichen:

 Landratsamt kann sich die Hände nicht in Unschuld waschen und die 
Verantwortung auf die Miteigentümer eines Hotels schieben, denn zu einem 
Geschäft gehören immer Zwei. Das Landratsamt schreckt also vor keiner 
Maßnahme mehr zurück, weil es anscheinend mit der Unterbringung 
fünf vor 12 ist. Der Deggendorfer Landrat hat kürzlich angekündigt, dass 
er Asylbewerber mit Bussen vor das Kanzleramt fahren lassen wird. Dies 
hat er sogar in einem Telefongespräch mit Merkel angekündigt und sich 
nicht abbringen lassen.
Der Landkreis hat hier in Aschau auch eine Verantwortung gegenüber einer 
Tourismusgemeinde, wo einfach Fakt ist, dass gleichzeitige Unterbringung 
von Touristen und einem Hotel nicht möglich ist. Touristen werden 
ausbleiben, die Geschäftsgrundlage des restlichen Hotels wird entzogen. 
Auch wenn es nur eine Eigentumsanlage für Dauermieter wäre, würden alle 
anderen Miteigentümer Beschwerden von Mietern bekommen bis zur 
Mietkürzung. Die Wohnanlage würde zum Vermieten oder auch zum Verkauf 
entwertet werden! Solche Eingriffe in Wohnungseigentumsanlagen sind 
absolut wertmindernd. Auf Grund der Notlage müssen dies jetzt im 
Landkreis auch andere Wohnanlagenbesitzer befürchten, wenn nur teilweise 
Wohnungen für Asylbewerber vom Landkreis gemietet werden. Komischerweise 
wurde das ehemalige Burghotel im Ganzen von der Regierung nicht 
gemietet, da es als nicht geeignet bewertet wurde. Aber das war damals 
und jetzt werden überall Bedenken auf die Seite geschoben. Die Gemeinden 
und Landkreise müssen jetzt endlich konzertiert gegen die Zuweisung in 
Ballungs- und Tourismusgebieten protestieren und eine Verteilung in 
Gegenden anmahnen, wo Wohnraum billiger und auch verfügbar ist! Generell 
muss natürlich die große Politik endlich eingestehen, dass wir nicht 
mehr Leute aufnehmen können und die Grenzen schließen, indem man den 
Rechtsstatus vom Dublin II Abkommen wieder in Kraft setzt.

Viele Gr.

Franz Bergmüller

Flüchtlinge überdecken andere Probleme in der EU!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Das Fundament bröckelt

Der vom Westen mitverursachte und am Leben gehaltene Bürgerkrieg in Syrien und der massive von ihm ausgehendende Zustrom an Menschen, auf der Suche nach einem besseren Leben, steht seit Wochen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Dabei gerät völlig aus dem Blick, dass hinsichtlich der übrigen Probleme der EU nahezu keinerlei Verbesserungen zustande kommen wollen. Diejenigen, die fleißig dabei sind, die EU in einen Zentralstaat umzubauen, dürften dies begrüßen. Denn das Fundament, auf dem der illiberale und undemokratisch Brüsseler Superstaat errichtet werden soll, ist brüchig und bröckelt jeden Tag etwas mehr.

In Griechenland beispielsweise hat sich nichts geändert. Das Land steht unter Zwangsverwaltung der EU und dennoch können die Reformverpflichtungen nicht umgesetzt werden. Weder gelingt die Steuereintreibung noch der Bürokratieabbau und eine vernünftige Verwaltungsreform schon gleich gar nicht. Viele Reformen sind auch gar nicht umsetzbar, zumindest dann, wenn die verarmten griechischen Bürger nicht reihenweise im kommenden Winter erfrieren oder verhungern sollen. In Griechenland ist also alles beim alten. Wie seit rund 200 Jahren lässt sich Hellas durch das Ausland finanzieren bzw. muss von selbigem finanziert werden. Weil die die restlichen EU-Staaten so „clever“ waren, ihren (also im eigentlichen den französischen und deutschen) Großbanken die faulen Griechenlandkredite abzunehmen, kann man Athen nun nicht in die Pleite entlassen, weil sonst sofort eine Kaskade an Staatsbankrotten einsetzen würde.

Während im Südosten des EU-Reiches also alles beim Alten bleibt, wehte ganz im Westen der Wind der Veränderung. Bei den jüngsten Parlamentswahlen in Portugal konnte das regierende, konservative Parteienbündnis zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, aber nicht die Mehrheit der Stimmen. Dennoch soll sie nun nach dem Willen des portugiesischen Präsidenten und ganz im Sinne der Brüsseler Vorstellung von Demokratie eine Minderheitsregierung bilden. So will man die EU- und Eurokritischen Linken vom Ruder des Algarvenstaates fernhalten. Naja, was soll’s, mag man einwenden. Belgien hat auch zwei Jahre ohne Regierung funktioniert, vermutlich sogar nicht schlechter als mit. Die Probleme Portugals werden von keiner Seite in den Griff bekommen. 2014 lagen die Staatsschulden bei 129 Prozent des BiP, das Haushaltsdefizit bei knapp 8 Prozent, lediglich die Arbeitslosenzahlen sanken. Dass aber war vor allem der flexiblen Jugend zu verdanken, die begann, ihr Glück in den alten Kolonien zu suchen. Da in Brasilien nun ebenfalls Krise herrscht, dürfte sich dieser Trend aber in absehbarer Zeit wieder umkehren.

Beim Nachbar Spanien stehen im Dezember Wahlen an – auch dort hat sich eine EU-und Eurokritisches Bündnis gebildet, das, wie könnte es auch anders sein, stramm links ist: Podemos lässt sich vom Held der politischen Linken, dem ökonomischen Hütchenspieler Thomas Picketty, volkswirtschaftlich beraten. Damit ist über Podemos eigentlich alles gesagt. Unterdessen verkündet Ministerpräsident Rajoy laut, seine Reformen würden greifen. Das Wirtschaftswachstum läge deutlich über dem EU-Durchschnitt und alles werde gut. Dies ist aber zum einen dem von der EU-vorgeschriebenen verstärkten Einbeziehen der Schattenwirtschaft in den BiP-Berechnungsschwindel geschuldet, zum anderen kommt der vermeintlich Aufschwung nicht an. Die Arbeitslosigkeit ist immer noch dramatisch hoch, gerade bei der Jugend und das Haushaltsdefizit liegt bei rund fünf Prozent. Auch Spanien wird nach der Wahl eine schwierige Regierungsbildung bevorstehen und vermutlich nach links rücken.

In Bella Italia wiederum herrscht angeblich eitel Sonnenschein – Matteo Renzi steht dem Land inzwischen seit mehr als 600 Tagen als Ministerpräsident vor. Damit übertrifft er die durchschnittliche Dauer einer italienischen Regierung deutlich. Angeblich liegt dies an dem deutlich bemerkbaren Erfolg seiner Reformen: Die Wirtschaft wächst wieder und soll 2016 sogar mit einem Wachstum von fast 2 Prozent an das Deutschlands heranreichen. Zudem signalisieren die sinkenden Zinsen für italienische Staatsanleihen, dass Investoren dem Land wieder mehr Vertrauen schenken würden. So zumindest will man den Bürgern Glauben machen. Wer’s glaubt, wird seelig. Auch in Italien wird der BiP-Schwindel angewandt: Ein Plus von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal spricht eine deutliche Sprache, Italien sitzt eigentlich immer noch in der Rezession fest. Die Schulden liegen nach einem kleinen Rückgang im Juli wieder auf Rekordniveau, die notleidenden Kredite wachsen seit Jahren – inzwischen werden Kredite im Volumen von 200 Milliarden Euro nicht mehr bedient. Die Zinsen sinken dank Mario Draghis Bazooka: Die rechtswidrigen Ankäufe von Staatsanleihen drücken die Zinsen nun einmal nach unten, mit einem wie auch immer gearteten Vertrauen der Investoren hat dies nichts zu tun.

Aus Frankreich hört man nichts mehr. Zumindest keine ökonomischen Neuigkeiten. Zwar müsste – folgte man der herrschenden keynesianischen Logik – das Land ein Paradies sein. Schließlich sollten neun Wochen Urlaub im Jahr, die 35-Stunden- Woche und ein überaus großzügiger Mindestlohn genug Arbeitsplätze für alle ermöglichen und auch dem „kleinen Mann“ ausreichend Geld in der Tasche belassen sowie genug Zeit, den Binnenkonsum anzukurbeln. Derzeit aber erfährt man im Zusammenhang mit Frankreich nur, dass zahlreiche afrikanische Wirtschaftsflüchtlinge das Land so schnell als möglich von Calais aus durch den Eurotunnel Richtung Großbritannien verlassen wollen. Ganz offenkundig sind die Zustände in Frankreich nicht so paradiesisch.

Jetzt hatten wir eigentlich das „Flüchtlingsthema“ außen vor lassen wollen, da wir nun aber Großbritannien ansprechen, ist dies kaum möglich. Hier hat sich die wirtschaftliche Lage tatsächlich gebessert. Zwar ist das Haushaltsdefizit immer noch viel zu hoch, aber zumindest ist das Wirtschaftswachstum robust. Frankreich wurde als zweitgrößte Volkswirtschaft der EU abgelöst. Allerdings könnte der Titel an Frankreich quasi am grünen Tisch zurückgehen. Dann nämlich, wenn sich die Briten für einen EU-Austritt entscheiden. Dies erscheint erstmals als eine realistische Möglichkeit. Nicht nur, weil Labour den EU-kritischen Altkommunisten Jeremy Corbyn auf den Schild gehoben hat, sondern vor allem, weil die laufende Völkerwanderung Wasser auf die Mühlen der Austrittbefürworter ist.

Schon die andauernde Griechenlandrettung hat die Briten keinesfalls „amused“. Die Aufnahme von ungebildeter und damit weitestgehend integrationsunfähiger, junger Männer, die via Quoten über die EU verteilt werden sollen, macht die Briten austrittsbereit. Zudem arbeitet mit UKIP und dem wortgewaltigen Nigel Farage an deren Spitze auf der anderen Seite des politischen Spektrums eine weitere Partei seit langer Zeit am Projekt EU-Austritt. Mit der nun deutlich nach links gewanderten Labour und ihrem marxistischen Vorsitzenden und der am rechten Rand positionierten UKIP, die nicht nur die Europolitik kritisiert sondern sich ebenso klar gegen Zuwanderung stellt, vereint Großbritannien zwei große Trends der EU in sich.

Während der Süden und Südwesten der Union, also jene Länder, die immer schon auf den Staat gesetzt haben, immer weiter nach links wandern und für ihren Lebensstil die übrigen EU-Staaten einspannen wollen, herrscht im Osten und Nordosten der EU die Gegenbewegung. Es ist wenig verwunderlich, dass gerade in jenen Ländern, die sich noch deutlich an den real existierenden Sozialismus erinnern können und die sich aus eigener Kraft aus der Armut, die er hinterließ, befreien mussten, schon länger der Unmut schwelt. Unmut darüber, dass man mit der unseriös wirtschaftenden, auf Kosten der übrigen EU-Staaten lebenden und teilweise deutlich wohlhabenderen Südschiene Solidarität üben muss. Besonders deutlich wurde dies bei den jüngsten Wahlen in Polen. Das Land ist klar nach rechts gerückt und stimmt nationalistischere Töne an. Darüber hinaus ist es sich mit allen osteuropäischen Staaten, allen voran natürlich mit Viktor Orbans Ungarn, in einer Frage einig: die Aufnahmen weiterer oder höhere Migrantenkontingente lehnen sie klar ab. Im Zuge dessen wurde denn auch der slowenische Premier deutlich. Wenn nicht bald gehandelt würde, sei das Auseinanderbrechen der EU nur mehr eine Frage von Wochen.

Ein solches chaotisches Auseinanderbrechen der EU würde vor allem ein Land bis ins Mark erschüttern: Deutschland. Wenn das brüchige Fundament der EU das so oft beschworene europäische Haus nicht mehr zu tragen vermag, wird dessen Rohbau direkt über Deutschland kollabieren. Dann werden die gegebenen Garantien eingefordert werden, die ausgereichten Kredite inklusive der Target2-Salden hinfällig und das deutsche Geschäftsmodell auseinanderfallen.

Umso bitterer, dass es ausgerechnet in Deutschland keine echte Opposition im Parlament gibt. Die vermeintliche Opposition im Bundestag hätte längst Eurobonds eingeführt und würde Flüchtlinge direkt aus den jeweiligen Ländern abholen. Die Stimmung im Volk ist nach wie vor vielfach von einem unerschütterlichen Glauben an Solidarität geprägt, egal ob für Griechenland oder für vermeintliche Flüchtlinge. Allen muss geholfen werden – egal, ob man überhaupt in der Lage zu helfen ist oder nicht, egal ob dabei Recht und Verträge auf breiter Front gebrochen werden. Diese Stimmung wird sich erst in dem Augenblick deutlich ändern, dann aber massiv und brutal, wenn die Kosten deutlich zu Tage treten. Dann aber wird es zu spät sein.

Forderungen der Wohnungswirtschaft

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Präambel

Bei gleichen Rahmenbedingungen werden nur die gleichen Wohnungen (Eigentumswohnungen oder

Mietwohnungen zu Mietpreisen über 10EUR/qm) wie bisher entstehen können, selbst wenn es mehr

Bauland (Änderungen BauO und BauNutzVO) oder schnellere Baugenehmigungen (mehr Ausstattung

Bauämter, Abkürzung Genehmigungsverfahren) oder mehr Fördergelder (Kompensationsmittel mit

Zweckbindung) geben würde. Wir sehen es daher als notwendig an, das Augenmerk auf den Wohnungsneubau

und Nachverdichtungen im Bestand und damit weg von Erstaufnahme und Gemeinschaftswohnen

zu lenken.

A) Situationsanalyse

1. Unterbringungsphasen unterscheiden

Nach Ansicht des BFW muss zwischen den einzelnen Unterbringungsphasen differenziert werden: Erstaufnahme,

Übergangswohnen und dauerhaftes Wohnen stellen verschiedene Ansprüche an die Funktionalität

und die Dauerhaftigkeit eines Gebäudes. Selbst wenn derzeit noch die Schaffung von Erstaufnahme-

und Gemeinschaftsunterkünften im Vordergrund steht, dürfte feststehen, dass diese nur Durchgangsstationen

mit wechselnden Nutzern sein werden und der Wohnungsmarkt im unteren und mittleren

Preissegment die eigentliche Aufgabe der Integration übernehmen muss.

2. Bedarf an dauerhaftem Wohnraum übersteigt Bedarf an temporären Wohnraum

Aufgrund der zu erwartenden hohen Anerkennungszahlen wird sich hier über die Jahre ein Bedarf kumulieren,

der die notwendigen Kapazitäten an Erstaufnahme und Gemeinschaftseinkünften bei weitem

übersteigt. Nach der Asylgeschäftsstatistik für den Monat September 2015 liegt die derzeitige Anerkennungsquote

für alle Herkunftsländer bei ca. 40% und ist damit zum Vorjahreszeitpunkt um ca. 9,6 Prozentpunkte

angestiegen. Geht die Entwicklung so weiter, dürften bereits Ende 2016 der Bedarf an dauerhaftem

Wohnraum den Bedarf der temporären Unterkünfte übersteigen.

3. Ballungszentren werden zu Zuwanderungshochburgen

Da die Einschränkungen bei der Wahl des Aufenthaltsorts spätestens mit der Anerkennung enden, wird

sich der Bedarf an dauerhaftem Wohnraum kaum dort manifestieren, wo aufgrund staatlicher Lenkung

Erstaufnahme und Übergangswohnen stattfindet. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass der Druck auf die

bereits angespannten Wohnungsmärkte in den Ballungsgebieten weiter zunimmt. Im günstigsten Fall

wird diese Entwicklung durch die Witterungsverhältnisse in den nächsten Monaten etwas verzögert.

Spätestens im Frühjahr 2016 dürften sich jedoch die Zuwanderungshochburgen abzeichnen.

4. Flaschenhals baureife Grundstücke

Diese Ballungszentren weisen bereits jetzt einen erheblichen Mangel an bebaubaren oder einer Bebaubarkeit

zuführbaren Grundstücken auf.

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5. Kostentreiber Komplexität des Wohnungsbaus

Hinzu kommen vor allem gestiegene Qualitätsansprüche und ordnungsrechtliche Anforderungen beispielsweise

in Bezug auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Standsicherheit, Brand- und Schallschutz,

Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit sowie eine Vielzahl von kommunalen Auflagen insbesondere in

den letzten Jahren, die zu deutlicher Komplexität und erhöhten Kosten im Wohnungsbau führen, wie die

Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßen Bauen (Arge) in der vom BFW mitbeauftragten Studie „Kostenreiber

für den Wohnungsbau“ festgestellt hat. Eine dynamische Regelsetzung sowie das komplexe Gefüge

der technischen Normen verhindern, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Skaleneffekte

erzielen können und dadurch produktiver werden.

Stattdessen müssen sie ein laufendes Management des baurechtlichen Instrumentenkastens bewältigen,

was die allgemeinen Geschäftskosten belastet. Während zwischen 2000 und 2014 die Preisentwicklung

im Wohnungsbau mit einem Anstieg von ca. 27 % ungefähr auf dem Niveau der Entwicklung der

Lebenshaltungskosten lag, fiel die Entwicklung bei den Bauwerkskosten im gleichen Zeitraum mit ca. 36

% aus den vorgenannten Gründen deutlich höher aus. Bei Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung

ab 2016 in Verbindung mit dem EEWärmeG in der gültigen Fassung (Anforderungsniveau entspricht

bereits jetzt der heutigen Baupraxis) liegt diese Kostenentwicklung sogar bei über 45 %. Dementsprechend

sind die Bauwerkskosten für die Errichtung eines beispielhaften mehrgeschossigen Wohnungsbaus

(Typengebäude MFH) von 983 €/m² Wohnfläche im Jahr 2000 auf 1.432 €/m² Wohnfläche im

Jahr 2014 angestiegen.

Durch den erhöhten Kostenanteil in den „kurzlebigen Bereichen“ insbesondere im Hinblick auf die

„Technischen Anlagen“ mit teilweise sehr kurzen Austauschintervallen einzelner Komponenten ergibt

sich zusehends eine verkürzte Nutzungsdauer der Gebäude. Bei einer steuerrechtlichen Betrachtungsweise

ist die mittlere Nutzungsdauer aller Komponenten eines Neubaus bei Wohnungsbauten mittlerweile

bei einem durchschnittlichen Wert von 36 Jahren angelangt und weist außerdem weiter einen

eindeutig negativen Entwicklungstrend auf.

6. Kostentreiber staatliche Auflagen bzw. Abwälzung staatlicher Vorsorgeaufgaben

Als wäre dies noch nicht genug, zeigte eine Umfrage innerhalb der vorgenannten Studie, dass der Median-

Kostenwert bei einer Realisierung von Wohnungsneubauten in Wachstumsregionen bzw. Ballungsgebiete

in Bezug auf die identifizierten Kostentreiber in der Kategorie Kommunale Auflagen derzeit bei

82 €/m² Wohnfläche liegt, d.h. bei jedem Bauvorhaben in diesen Regionen ist mit deutlichen Mehrkosten

zu rechnen, die ausschließlich vom Investor/Bauherrn bzw. den Mietern getragen werden müssen.

Der Schwerpunkt bei diesen festgestellten zusätzlichen 26 Kostentreibern liegt eindeutig im Bauwerksbereich,

wozu vor allem kommunale Vorgaben für den Baukörper, den energetischen Standard, den

baulichen Brand- und Schallschutz sowie für die Stellplatzanzahl z.B. in Verbindung mit verstärkt geforderten

Tiefgaragen im verdichteten städtischen Raum beitragen.

Die Gebühren- und Planungsbereiche, die sich beispielsweise aus Kosten für geforderte städtebauliche/

architektonische/landschaftsplanerische Konzepte, Wettbewerbe, Planungen und Gutachten sowie Auflagen

bzw. Gebühren in den Bereichen Arten-/Naturschutz, Geologie und Infrastruktur zusammensetzen,

machen momentan nur einen untergeordneten Kostenanteil aus, weisen aber die stärksten Entwicklungstendenzen

auf.

Die identifizierten Kostentreiber in der Kategorie Kommunale Auflagen führen insgesamt zu etwa 4 %

höheren Gestehungskosten. Das sind für jede Neubauwohnung in Wachstumsregionen bzw. Ballungsgebieten

ca. 6.000 €.

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7. fehlender Wettbewerb zwischen Miet- und Wohneigentumsmarkt

Nach einer vom Verbändebündnis sozialer Wohnungsbau, dem auch der BFW angehört, in Auftrag gegebenen

Studie des Pestelinstituts müssten in Deutschland bis 2020 jährlich rund 140.000 Mietwohnungen

mehr als in diesem Jahr gebaut werden davon 80.000 Sozialwohnungen und 60.000 Wohnungseinheiten

im mittleren und unteren Preissegment.

Der Mietwohnungsneubau ist jedoch derzeit gegenüber dem Eigentumswohnungsbau nicht konkurrenzfähig.

Wie in der oben erwähnten Studie der Arge nachgewiesen, führen derzeit gestiegene Qualitätsansprüche,

ordnungsrechtliche Anforderungen und kommunale Auflagen zu Herstellungskosten, welche

bei einem Erwerb durch ein Wohnungsunternehmen zu Kaltmieten führen, die oberhalb von 10 EUR/qm

liegen. Mieterhaushalte welche eine Miete über 10 EUR/qm aufbringen können, könnten aufgrund der

derzeitigen Niedrigzinsphase einen Kaufpreis finanzieren, welche weit über den vom Wohnungsunternehmen

aufzubringenden Kaufpreis liegt. In der Folge findet kaum Mietwohnungsneubau statt.

B) Lösungsvorschläge

Aufgrund der geringen Leerstandsquoten in den Bestandswohnungen der Ballungszentren sieht die mittelständische

Immobilien- und Wohnungswirtschaft ihr Handlungsfeld derzeit vor allem in dem bedarfsgerechten

Neubau von dauerhaften Wohnungen in allen Preissegmenten mit verstärkten Anstrengungen

im mittleren und unteren Preissegment, sowie im Mietwohnungsneubau. Gerade in der derzeitigen

Situation dürfen Nachfragegruppen nicht gegeneinander ausgespielt und die Sickereffekte durch Neubau

im mittleren Preissegment vernachlässigt werden.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Rahmenbedingungen in Bezug auf Bauland, Baukosten und

Investitionsbedingungen nachhaltig verändert werden.

1. Anpassung der Abschreibung an den tatsächlichen Werteverzehr

Erste und wichtigste Voraussetzung für einen Anstieg des Mietwohnungsneubaus ist eine an dem tatsächlichen

Werteverzehr orientierte steuerliche Abschreibung.

Wie in dem oben erwähnten Gutachten der Arge nachgewiesen, beträgt die mittlere Nutzungsdauer

aller Komponenten eines Neubaus bei Wohnungsbauten mittlerweile 36 Jahre. Dies bedingt die Einführung

einer linearen steuerlichen Abschreibung von 3 Prozent für den Wohnungsneubau.

Nach der oben erwähnten Studie des Pestelinstituts könnte allein diese Änderung den notwendigen

anfänglichen Mietzins im Referenzgebäude von 10,05 EUR/qm auf 8,43 EUR/qm absenken und damit

Mieterschichten erschließen, die nicht als Eigentumswohnungskäufer in Betracht kommen, die Wettbewerbsfähigkeit

des Mietwohnungsneubau also anschieben.

2. Privates Kapital für Sozialen Mietwohnungsbau mobilisieren

Ohne privates Kapital und die private Immobilien- und Wohnungswirtschaft wird der Bedarf an sozialem

Mietwohnungsbau nicht gedeckt werden können. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen, um

die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Eine Sonder-Afa für den Mietwohnungsbau in Gebieten mit

Mietpreisbremse oder ein entsprechend ausgestalteter Vorsteuerabzug mit Sozialbindung könnten hier

notwendige Impulse setzen und der privaten Immobilienwirtschaft das Bauen in diesem Segment ermöglichen.

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3. Generalklauseln nutzen um Komplexität und Anforderungen abzumildern

Die Änderungen bei den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Wohnungsbau oder Steigerung

ihrer Komplexität gehen vielfach nicht auf wirklich gewollte Verschärfungen zurück, sondern oftmals auf

geänderte Berechnungsgrundlagen und methoden.

Deren Einführung wurde, wie z.B. bei den für die statische Berechnung maßgeblichen EUROCODES zum

Teil ausdrücklich mit dem Versprechen der gleichbleibenden Anforderungen verbunden. Ähnliches steht

dem Wohnungsbau derzeit bei der von Akustikern betriebenen Änderung der Berechnungsgrundlagen

für den Schallschutz bevor. In beiden Fällen sehen die praktischen Ergebnisse durchaus erhebliches Kostensteigerungspotential.

Die Ablösung bewährter und nicht widerlegter Berechnungsverfahren durch vermeintlich bessere Verfahren

könnte durch eine konsequente Führung einer Liste gleichwertiger Lösungen iSd. §3 Abs. 3

MBO begegnet werden.

4. Potentiale zur Nachverdichtung im Bestand nutzen

Wohnraum kann grundsätzlich geschaffen werden durch Verdichtung der bestehenden Bebauung

(Dachgeschoßausbau, Aufstockung, Anbau). Der Vorteil einer solchen Verdichtung ist, dass keine bzw.

kaum neue Erschließungskosten sowohl auf privater, als auch öffentlicher Seite anfallen.

Die intensivere Nutzung eines Grundstückes kann durchaus zu gewissen Konflikten und damit zu Kompromissen

zwischen Neubau und Altbestand führen. Aufgrund der „Handlungsunfähigkeit und Inflexibilität“

von Eigentümergemeinschaften kann Verdichtung nur im Mietwohnungsbau umgesetzt werden.

Hier ist davon auszugehen, dass der Eigentümer (auch Bauherr) eine Verdichtung jedoch nur anstrebt,

wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen und eine Nachhaltigkeit des Mietwohnungsbestandes gewährleistet

ist.

Insofern sollte die Behörde dem Wohnungsunternehmen grundsätzliches Vertrauen entgegenbringen

und die Hürden zur Erlangung der Baugenehmigung möglichst niedrig halten:

Ermessensspielräume sollten seitens der Behörde großzügig und nicht restriktiv streng ausgelegt

werden, z.B. bei der Anwendung des § 34 BauGB.

Bestandschutz sollte für die „alte Bausubstanz“ eingeräumt werden und das vor allem in Bezug

auf Brandschutz und energetischen Zustand.

Schutz vor extremen Forderungen bei neuem Wohnraum ist notwendig im Bezug auf:

o Grünplanung neuer Wohnraum ist wichtiger als der Erhalt eines Baumes.

o Denkmal- und Ensembleschutz konstruktionsbedingter Umbauten des Dachstuhls ermöglichen

bessere Wohnungsgrundrisse.

o Gestaltung Warum darf eine Gaube nicht breiter als 1,5 m sein?

o Kfz- und Fahrradstellpatzforderungen

o Erhaltungssatzung Warum darf eine Wohnung im Altbestand zum Ausgleich dafür,

dass durch den Neubau z.B. die Aussicht etwas eingeschränkter ist, nicht an einer anderen

Stelle einen großzügigen Balkon erhalten (Summe aller Freiflächen über 8 m² ist unzulässig!)?

o Abstandsflächeneinhaltung auf eigenen Grundstücken.

Unzweifelhaft ist, dass die Rechte der Grundstücksnachbarn bei Verdichtungsmaßnahmen geschützt

werden müssen (z.B. Einhaltung der Abstandsflächen). Jedoch für die Regelung der „internen“ Belange,

d.h. auch die der Mieter des bestehenden Wohnraums, muss dem Wohnungsunternehmen mehr EigenJetzt

mehr Wohnraum für unser Land Seite 7 von 8

verantwortung übertragen werden. Aus eigenem Interesse wird ein verantwortungsbewusster Bestandshalter

die Dinge so regeln, dass keine Auseinandersetzungen mit den Mietern entstehen und die

Wohnqualität des Bestandes erhalten bleibt. Schließlich ist es oberstes Ziel eines Wohnungsunternehmens,

nachhaltig gut vermietbaren Wohnraum zu bewirtschaften und zufriedene Mieter zu haben.

5. Genehmigungsverfahren beschleunigen

Mittelfristige Erhöhung des qualifizierten Personals in Bauämtern, damit Genehmigungsverfahren

schneller vollzogen werden. Neue Zuschnitte von Bauämtern, damit diese mehr Kompetenzen erhalten,

um auch über Einzelheiten schneller entscheiden zu können. Konkret bedeutet es die Konzentration von

Entscheidungsbefugnissen und zentrale aachkundige sowie verfahrenskundige Anlaufstellen.

6. Verschiebung der zum 1. Januar 2016 beschlossenen Verschärfung der EnEV

Durch die Verschiebung der zum 1. Januar 2016 beschlossenen Verschärfung der EnEV auf unbefristete

Zeit (mindestens bis 2021) kann einer weiteren Verteuerung der Baukosten ein Riegel vorgeschoben

werden. Eine vorübergehende Wiedereinführung der EnEV 2009 hilft zudem auch kurzfristig schneller zu

handeln.

Aufwendungen und Einsparungen treffen in vermieteten Gebäuden nicht in einer Person zusammen.

Während der Vermieter die Investition tätigt, spart der Mieter Energiekosten (Investor-Nutzer-

Dilemma). Da somit durch die Energieeinsparungen die erforderlichen Aufwendungen nicht erwirtschaftet

werden können, schließt bereits der Wortlaut des § 25 EnEV energetische Vorgaben für vermietete

Gebäuden aus.

Hinzu kommt, dass, anders als der Eigentümer bzw. Investor, der Mieter nicht an die übliche Nutzungsdauer

gebunden werden kann. Gerade um den Mietern eine, den neuen Anforderungen der Arbeitswelt

entsprechende, höhere Flexibilität einzuräumen, sind mit der Mietrechtsreform 2001 asymmetrische

Kündigungsfristen eingeführt worden. Diese sollten nicht über das Energieeinsparrecht, welches Amortisationszeiten

von 15-20 Jahre für angemessen hält, ausgehebelt werden.

Der Mietwohnungsneubau nimmt gegenüber dem Wohnungsbestand in Deutschland eine so

untergeordnete Stellung beim Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser ein, dass, selbst

wenn das jährliche Geschosswohnungsbauvolumen weiterhin nach den heutigen und nicht nach den ab

dem 01.01.2016 geltenden erhöhten Anforderungen gebaut werden würde, nur 0,02 Prozent

Einsparvolumen des gesamten Endenergieverbrauches ungenutzt bleiben würden, wie nachfolgende

Graphiken/Berechnungen zeigen.

Die Maßnahmen der CSU zur Asylproblematik unterscheiden sich kaum von der AFD!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

RÜCKFÜHRUNG WIRD GEBÜNDELT UND BESCHLEUNIGT
 In Bayern gibt es keinen Abschiebestopp durch Wintererlass. Viele rot-grüne Landesregierungen haben das in der Vergangenheit gemacht und kommen auch angesichts der jetzigen Situation nicht zur Vernunft.
Weitergehende Forderungen
Hinsichtlich der Rückführungen fordert Bayern auf Bundesebene:
 Wir brauchen Transitzentren: An den Staats-grenzen müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um unmittelbar von dort Abschiebungen vorzunehmen. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sollen erst gar nicht einreisen dürfen.
 Dublin-Verfahren wieder aufnehmen: Rücküberführungen nach diesem Prinzip müssen wieder durchgeführt werden. Flüchtlinge können sich nicht ein EU-Land aussuchen. Für die Asylantragstellung braucht es wieder Regeln.
 Mehr sichere Herkunftsstaaten: Um schnellere Asylverfahren und Aufenthaltsbeendigungen zu ermöglichen, brauchen wir die Festlegung auf weitere sichere Herkunftsländer. An-träge aus diesen Staaten sind vorrangig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu bearbeiten. Das gilt jetzt schon ins-besondere für Ghana und Senegal.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Auch rot-grün regierte Bundesländer müssen konsequent abschieben. Wer als Wirtschaftsflüchtling zu uns kommt, kann hier nicht bleiben. Überall muss wieder der Grundsatz gelten: Ablehnung heißt Abschiebung oder Ausreise!“
Service: Weitere Informationen unter www.csu.de
BAYERN HANDELT: ZENTRALE ABSCHIEBESTELLEN WERDEN EINGERICHTET

GR beschäftigte sich mit vielen Bauvorhaben

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Bericht über die GR-Sitzung am 20.Oktober 2015

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Bürgermeister den aktuellen Stand zum Thema Asyl bekanntgegeben. Bezüglich der Tennishalle Feldolling ist noch alles offen, ein Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Der Besitzer wird demnächst eine Nutzungsänderung beantragen.

Auf jeden Fall möchte der Bürgermeister die Herausforderung annehmen und dem Landkreis bei der Aufnahme von Asylanten helfen. Die Anzahl der Ehrenamtlichen im Helferkreis Asyl ist inzwischen auf 111 gestiegen.

 

 

Erweiterung des Friedhofs Feldkirchen

Der Planer Hr. Brenner stellt einen detaillierteren Vorentwurf dar, in dem die Anregungen aus dem Bürgerforum und aus der entsprechenden GR-Sitzung eingearbeitet wurden. Ob die Schießstattstraße bestehen bleibt, evtl. als Einbahnstraße, oder aber zur Friedhofsallee umgebaut wird, wurde ausführlich diskutiert. Sowohl der Planer als auch Herr Schmidt aus Brannenburg haben sich für eine Sperrung ausgesprochen, diese wurde aber dann mit 13:9 Stimmen abgelehnt.

Auch die ungefähren Kosten wurden bereits vorgestellt, der komplette Friedhof ohne Aussegnungshalle dürfte ca. Euro 1.845.000 kosten, die Aussegnungshalle etwa Euro 500.000.

Hr. Brenner hat betont, dass die Erstellung des Friedhofs in mehreren Abschnitten durchgeführt werden kann.

Vor einer weiteren Planung wird eine Bürgerversammlung dazu abgehalten.

 

 

Städtebauförderung Ortskern Feldkirchen

In den 80-iger Jahren wurde in Feldkirchen eine Städtebauförderung durchgeführt, jetzt ging es um die Entscheidung, ob man eine solche Förderung wieder beantragen soll, und falls ja, für welche Projekte. Herr Schmidt aus Brannenburg hat dazu vier Projekte vorgeschlagen:

  • eine Generalsanierung der Alten Post

  • die Erweiterung der Bücherei

  • ein Parkdeck am bestehenden Parkplatz an der Schießstattstraße (24 Parkplätze mehr als jetzt)

  • den Rückbau der Schießstattstraße zur Friedhofsallee (wurde aber vorher schon abgelehnt)

Besonders die Notwendigkeit des Parkdecks („Parkstadel“) wurde stark diskutiert.

Letztendlich wurde einstimmig beschlossen, den Antrag auf Städtebauförderung zu stellen, da damit ja noch keine Realisierung verbunden ist.

 

 

Bauliche Entwicklung auf der Flurnummer 84

Hr. Schmidt aus Brannenburg hat ein Konzept vorgestellt, wie man dieses Gebiet mit sozialverträglichen Mietwohnungen und Geschoßwohnungen bebauen könnte. Es handelt sich hier um die Fläche zwischen dem Altenheim und dem Bichler-Hof, zwischen der Ollinger Strasse und dem Feldkirchner Bach. Einstimmig beschlossen wurde, daß Hr. Schmidt des vorgestellte Konzept weiter ausarbeiten soll.

 

 

Bauhof Feldolling

Architekt Wolf hat einen Neubau des Bauhofs vorgestellt, der bereits mit dem Bauhofleiter abgestimmt war. Die Gesamtkosten für einen Neubau bezifferte es mit ca. Euro 3,4 Millionen, eine Sanierung würde ca. Euro 2,3 Millionen kosten, ist aber wegen der verwinkelten Bauweise des bestehenden Bauhofs nicht zu empfehlen. In der Diskussion wurde auch hinterfragt, ob der neue Bauhof wirklich an derselben Stelle wie der bestehende gebaut werden soll (wohin soll der Bauhof während der Bauphase ?, könnte der bestehende Bauhof bei Erhalt evtl. als Kalt-Garage benutzt werden ?). Als Problem stellte sich heraus, daß bei einem Neubau des Bauhofs am östlichen Ende der Bauhof-Fläche der Wertstoffhof mitten im Bauhofsgebiet wäre. Es wurde einstimmig beschlossen, mit dem Landkreis zu prüfen, ob der Wertstoffhof verlegt werden kann und es dadurch möglich wird, die Aufteilung des Bauhofs neu zu planen.

 

 

Änderung des Bebauungsplans Nr.55 „Schäfererweg“

Es wurden die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, der Handwerkskammer und der Unteren Naturschutzbehörde vorgelesen, zur Kenntnis genommen und danach einstimmig die Änderung beschlossen.

 

 

Bauantrag Eva Meier, Westerham: Abbruch des ehemaligen Kinosaals und Neubau

Bei diesem Bauantrag handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus (EG Geschäfte, 1.Stock Praxen und Wohnungen, 2.Stock Wohnungen), das an Stelle des Westerhamer Kinos erstellt werden soll. Der Architekt Wolf hat die Details erläutert und erklärt, warum das Gebäude aus seiner Sicht an diese ortsbildprägende Stelle in Westerham passen würde. In der anschließenden Diskussion wurde das Gebäude allerdings als viel zu massiv, zu hoch und wegen des Flachdachs als unpassend für die Ortsmitte kritisiert. Da mit weiteren Bauanträgen in der Westerhamer Ortsmitte zu rechnen ist, wurde die Aufstellung eines Bebauungplans als beste Lösung diskutiert. In der Folge davon wurde der Antrag dann mit 16:5 abgelehnt und mit 17:5 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

 

Vergabe von Bauleitungen für das Kinderhaus Westerham

Die Vergabe der Schreinerarbeiten an die Firma Vogl aus Aying zum Angebotspreis von Euro 81509,05 wurde einstimmig beschlossen.

 

Versammlungsende war gegen 22:45 Uhr

Gemeinderat Peppi Kammerloher für die Pro Bürger Fraktion

Politisches Urgestein Karl Klier wird 80 Jahre alt!

Geschrieben von ProBürger am in News, Politik vor Ort

 

Die Pro Bürger Fraktion gratuliert dem früheren 2. Bürgermeister und langjährigen Gemeinderat, Raiffeisenbankaufsichtsratsvorsitzenden und erfolgreichen Unternehmer Karl Klier herzlich zum 80igsten Geburtstag!

Ihn zeichnete nie nur das Amt aus, sondern wie er es wahr nahm und mit Inhalten füllte!

Karl Klier steht für eine Generation als Mensch und Unternehmer, die es heute immer weniger gibt. Er engagierte sich für das Gemeinwohl in besonderem Maße. Seine Meinung hat bis heute Gewicht.

Er hätte jederzeit die Chance gehabt, auch erster Bürgermeister zu werden, sah sich aber in der Verantwortung, seinen Betrieb als sein Lebenswerk geordnet und erfolgreich zu übergeben, wo er heute noch immer mit Leib und Seele als Seniorchef dabei ist. Sein Rat ist immer noch sowohl bei den Mitarbeitern als auch in der Familie gefragt. Seine Familie und der Sport als Ausgleich gaben und geben ihm noch heute die Kraft, ein ausgeglichenes Leben zu führen.

Wir wünschen noch viele Jahre bei guter Gesundheit unter uns, denn die Gesellschaft braucht Dich noch immer.

 

Mit besten Geburtstagsgrüßen

Dein Freund Franz Bergmüller für die gesamten politischen und gesellschaftlichen Weggefährten

Unter dem Asyldruck wird der soziale Wohnungsbau angekurbelt, was schon lange erfolgen hätte sollen!

Geschrieben von ProBürger am in News, Politik Allgemein

Herrmann zum neuen Wohnungspakt Bayern (09.10.2015 PM 360/2015)

28.000 neue Mietwohnungen für Bayern bis 2019 – Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zum neuen Wohnungspakt Bayern: Rund 2,6 Milliarden Euro für staatliches Sofortprogramm, kommunales Förderprogramm und allgemeine Wohnungsbauförderung

+++ Als ein wuchtiges Paket für mehr preisgünstigen Wohnraum hat Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann den heute von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Wohnungspakt Bayern bezeichnet. „Bis 2019 sollen im Rahmen unseres neuen Wohnungspakts Bayern 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen“, gab Herrmann als Zielmarke aus. „Wir setzen auf ein staatliches Sofortprogramm, ein kommunales Förderprogramm und den Ausbau der allgemeinen Wohnungsbauförderung.“ Hierfür stehen laut Herrmann bis 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Außerdem sollen Investitionshemmnisse abgebaut werden. +++

„Nur eine gewaltige Erhöhung der Wohnungsbautätigkeit in allen Landesteilen kann für alle Bürger Bayerns eine angemessene Wohnraumversorgung sicherstellen“, betonte Herrmann. „Angesichts des ohnehin großen Wohnungsbedarfs in Bayern und des anhaltenden Zustroms an Flüchtlingen brauchen wir deutlich mehr preisgünstige Wohnungen.“ Hier setze gezielt der Wohnungspakt Bayern mit seinem Maßnahmenbündel aus staatlichem Wohnungsbau, der Förderung von kommunalem und sozialem Wohnungsbau sowie mit Anreizen und Erleichterungen für die Wohnungswirtschaft an. Er sei als eine Allianz der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen, der Wohnungswirtschaft und weiteren Verantwortlichen für den Wohnungsbau geplant.

Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. „Hierfür stehen uns 70 Millionen Euro zur Verfügung“, erläuterte der Bauminister.  „Dadurch wollen wir kurzfristig rund 3.300 Wohnplätze schaffen.“ Diese sollen mit reduziertem Wohn- und Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen Grundstücken entstehen“. Herrmann: „Dadurch können anerkannte Flüchtlinge schneller aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen und dort Platz für neuankommende Asylbewerber schaffen.“

Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich laut Herrmann an Kommunen und Kirchen, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Das 4-Jahresprogramm umfasst beginnend ab 2016 pro Jahr 150 Millionen Euro. „Damit können wir jährlich mindestens 1.500 Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge fördern“, so der Bauminister.

Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. „Mit einem 4-Jahresprogramm fördern wir 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten, die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen“, sagte Herrmann. Dazu kämen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. „Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen wollen wir in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich 500 Wohnungen steigern“, kündigte der Minister an. Dazu wird die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 um die Bayern aus der Erhöhung der Bundesmittel zustehenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 59,1 Millionen Euro sowie 100 Millionen Eigenmittel der BayernLabo verstärkt. 2016 stehe damit ein Betrag von 379,1 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, der vom Freistaat jährlich um weitere 56 Millionen Euro auf 547,1 Millionen Euro in 2019 erhöht wird.

Der Bauminister setzt aber auch stark auf die bayerische Wohnungswirtschaft. Der Großteil der neuen Wohnungen in Bayern wird von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen gebaut. Dafür seien zusätzliche Investitionsanreize unerlässlich. „Außerdem darf sich der Neubau von Wohnraum nicht durch immer neue rechtliche und administrative Anforderungen derart verteuern, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen“, machte Herrmann deutlich. „Wir setzen uns daher auf Bundesebene vehement gegen eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung ein, wenn sie die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus erheblich beeinträchtigt.“ Besonders wichtig sei auch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten ohne regionale Begrenzung.“ Wir brauchen dringend diese steuerlichen Anreize für mehr Wohnungsbau“, betonte Herrmann. Außerdem erarbeite die Staatsregierung zur Erleichterung des Wohnungsbaus eine Bundesratsinitiative, mit der das Baugesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften geändert werden sollen.

Erbschaftssteuer gehört dringend abgeschafft!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Denkt endlich mal zu Ende!

Familien streben danach, „Eigentum zu erwerben und dadurch unabhängig zu werden, dass sie mehr an menschlicher Würde entfalten können, weil sie dann nicht mehr auf die Gnade anderer, auch nicht auf die Gnade des Staates angewiesen sind“ (Ludwig Erhard, „Wohlstand für alle“, 1957)

Nun hat das Statistische Bundesamt offenbart, was nicht anders zu erwarten war (Pressemitteilung vom 7. Oktober 2015): Die deutschen Familienunternehmer verlassen sich in Sachen Erbschaftsteuer weder aufs Bundesverfassungsgericht noch auf den Bundestag – beziehungsweise fühlen sich von denen schon längst verlassen? – sie haben die Angelegenheit selbst in die Hand genommen. 2014 haben die Schenkungen von Betriebsvermögen um 120,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Nachdem auf das verschenkte Vermögen nur 1,6 Prozent Steuern gezahlt werden mussten, haben sich die Familien bei der Nachlassgestaltung offenbar klug angestellt – zum Wohle aller. Voreilig könnte man zwar sagen: Die sichern bloß ihre Pfründe. Einen Schritt weiter gedacht, wird man aber feststellen, sie sichern dabei die Basis, auf dem unser Wohlstand für alle gebaut ist. Wenn bei Unternehmensnachfolgen das Familienvermögen – egal ob Betriebsvermögen oder haftendes und krisensicherndes Privatvermögen – durch Steuern geschmälert wird, dann muss das unweigerlich die Substanz zur Wertschöpfung mindern. Aus produktivem Kapital wird Umverteilungsmasse. Es ist die Gretchenfrage, wo man glaubt, dass das Geld gemeinnütziger angelegt ist: im löchrigen Staatssäckel oder im Vermögen der Familienunternehmer, die nicht in Haushaltsjahren oder Wahlperioden denken, sondern in Generationen?

In der Bundestagsdebatte zur ersten Lesung des neuen Erbschaftsteuergesetzes am 25. September 2015 hat sich deutlich offenbart, wie die parlamentarischen Mehrheiten zu dieser Frage gestellt sind. Wieder einmal durfte man eine ganz ganz große Koalition der Steuereintreiber erleben. Die einen etwas mehr, die anderen etwas weniger, aber dass die Erbschaftsteuer gerechterweise abgeschafft gehört, hat keiner gesagt. Ja nicht einmal der Vorsitzende des „Parlamentskreises Mittelstand“ der CDU/CSU-Fraktion, Christian Freiherr von Stetten, konnte sich zur Stellungnahme durchringen, dass wenigstens die Besteuerung von Betriebsvermögen kompletter Unsinn ist und eigentlich ohne Wenn und Aber abgeschafft gehört. Sein Fraktionskollege Peter Ramsauer, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Bundestags, sieht das

anders. Der meint, dass Familienunternehmervermögen sinnvollerweise nicht besteuert werden darf. Aber den hat man in der Bundestagsdebatte nicht reden lassen. Im vorauseilenden Gehorsam der großkoalitionären Diplomatie wird Kreide gefressen. Bei der Union, nicht bei der SPD.

Die SPD holt die großen Keulen der sozialen Gerechtigkeit raus und setzt den Anker für die weiteren Verhandlungen weit links. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, erdreistet sich tatsächlich, den Familienunternehmern dieses Landes vorzuwerfen, dass sie sich jetzt endlich auch „fair an der Stärkung der Gemeinschaft beteiligen“ sollen und weil man ja ein so schönes Gesetz gebastelt hat, „dann müssen diese sich [jetzt] auch anstrengen, die Gemeinschaft zu stärken“. Mit Verlaub, eine bodenlose Frechheit. Was glaubt der denn, woher die ganzen schönen Steuern kommen, die gerade die Sozialdemokraten so gerne mit vollen Händen ausgeben? Bitte schön: Wie würde man einen Bauern nennen, der bei einem Stall voller famoser Milchkühe auf keine bessere Idee kommt, als alle kräftig zu treten bevor er ein paar schlachtet? Noch nicht einmal weil er Hunger hat, sondern allein weil er den Hals nicht voll genug bekommt.

Bindings Fraktionskollegin Cansel Kiziltepe ergänzt dann noch eine andere verwerfliche Facette des Familienunternehmertums: „Wenn wir über Erbschaftsteuer reden, dann reden wir über diejenigen, die das Glück hatten, in die richtige Familie geboren worden zu sein.“ Mit der Worthülse Verteilungsgerechtigkeit notdürftig kaschiert will Kiziltepe da en passant das individuelle Glück zur Kategorie der Steuergerechtigkeit erheben. Sie hätte auch gleich offen sagen können, dass ihr die bloße Ungleichheit schon für wohlfahrtsstaatliches Eingreifen genügt. Allein, Frau Kiziltepe ist eine zumindest vordergründig intelligente, türkischstämmige, attraktive junge Frau. Da möchte man doch spontan ausrufen: Gratulation, gleich mehrfach Glück gehabt. Und da sollten wir uns doch auch gleich einmal in ihrer eigenen Gerechtigkeitslogik Gedanken machen, wie sie dem Gemeinwesen diese glücklichen Ungleichheiten steuerlich entgelten könnte.

Und dabei hinkt der Vergleich zwischen dem Glück der Geburt in einer vermögenden Familie und dem Glück von Schönheit und Intelligenz oder Gesundheit sogar noch. Denn die Erben haben es sich zwar tatsächlich nicht aussuchen können, wohinein sie geboren wurden, aber die Erblasser. Die Erblasser haben dieses Glück geschaffen, erarbeitet und erspart. Das ist nicht vom Himmel gefallen (wie hübsche schwarze Locken). Wenn man nicht auf Teufel komm raus, um einen Besteuerungsgrund zu konstruieren, Erblasser und Erben auseinanderdividieren müsste, und ein Vermögen als das Ergebnis eines generationenübergreifenden Wirkens aller oder wenigstens vieler Familienmitglieder sehen würde – was es vielfach ist – dann bleibt da wenig Glück, das dahintersteckt. Aber so gut wie immer Schweiß, oft Klugheit und meistens auch einiges an Verzicht.

„Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin“, so hat Ludwig Erhard das Prinzip der Subsidiarität beschrieben. Die Familie ist die grundlegendste, allererste Organisationseinheit des gesellschaftlichen Miteinanders als Träger dieses Prinzips. Teil einer Familie zu sein, ist kein Glück oder

Unglück, sondern Resultat der Bereitschaft, den gesellschaftstragenden Auftrag der sozialen Marktwirtschaft zur eigenverantwortlichen Daseinsvorsorge anzunehmen.

Weil Familien eigentlich schon aus evolutionärer Prägung zutiefst bereit sind, genau diesen Auftrag zur selbständigen Zukunftssicherung zu tragen, sind sie von jeher ein Feindbild des Kollektivismus. Das Streben nach möglichst weitgehender Enteignungen von Erbschaften – qua Verteilungsgerechtigkeit – ist deshalb ein weiterer, kaum verhohlener Versuch, die Familien als eigenständige subsidiäre Einheiten des Gemeinwesens auszuschalten. In einer freiheitlichen Ordnung ist die Familie die natürliche zentrale ver- und vorsorgende, wirtschaftstragende und kulturschaffende Instanz. Wie gesagt, damit ein Dorn im Auge des sozialistischen Denkens – in dessen Tradition sich die SPD laut ihrem Parteiprogramm sieht. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Hammer und Sichel am Fundament der Familien. Geht aber die Eigenständigkeit der Familien verloren, wird schließlich auch jede Wertevermittlung staatlich übernommen. Bis zu einem Ministerium der Wahrheit ist es dann nicht mehr arg weit.

Ein weiter Bogen. Aber meine wichtigste Lehre der liberalen Schule, namentlich vom großen Frédéric Bastiat, ist, man muss die Sachen zu Ende denken. Auch wenn hier sicher nicht genug Raum war, alle Facetten und alles ausreichend tief darzustellen: Zu Ende gedacht, gehört die Erbschaftsteuer abgeschafft. Für mehr Wohlstand für alle.

Von Gerd Maas ist im September 2015 „Warum Erben gerecht ist: Schluss mit der Neiddebatte“ im FinanzBuch-Verlag erschienen.

Gerd Maas ist Familienunternehmer und Publizist. Er blogt Neues aus Absurdistan und schreibt u.a. für eigentümlich frei, Tichys Einblick, dem ÖkonomenBlog und dem INSMBlog der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.