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Letzte GR-Sitzung behandelte erneut die Klage gegen das HRB!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Liebe Bürger,

zur letzten GR-Sitzung ist Folgendes zu sagen:
1. Die Sitzungsniederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2. Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung wurden bekannt gegeben.

3. Die beiden neuen Kommandanten der Höhenrainer Feuerwehr, Christian Genge und Michael Baumgartner, wurden einstimmig bestätigt und der Gemeinderat wünschte ihnen viel Glück.

4. Dieser Punkt wurde auf Bitte der Bahn abgesetzt, denn sie wollen neue Überlegungen anstellen, wie sie das Problem lösen wollen, das von ihnen selbst trotz jahrelanger Zeit jetzt plötzlich zur weiteren Verschiebung des Bahnhaltepunktes in Feldolling führen würde. Hinter diesem banalen Punkt ohne Erklärung versteckte sich eine Überlegung der DB, dass der Bahnhaltepunkt Feldolling bis 2022 verschoben wird, weil jetzt auf einmal auffällt, dass die Halbschranke an der Höhenkirchner Str. dann über 240 Sek. zu wäre und die Bahn befürchtet, dass Leute zwischendurch fahren. Sie wollen, dass die Gemeinde die Ertüchtigung zur Vollschranke für etwa 300000 € bezahlt. Dies wurde in einem Gespräch mit dem Feldollinger Ortsrat am 6.4.16 so kommuniziert, wobei der Bürgermeister lapidar sagte, dass sei ihm die Sache nicht wert! Eine kühne Aussage, denn es geht um die Ungeheuerlichkeit der Bahn, jahrelang ein mögliches Problem nicht erkannt zu haben. Die Pro Bürger Fraktion sieht kein Problem mit der Bahnschranke, da dort nur Einheimische fahren und vorne der Hauptbahnübergang überwiegend genutzt wird, wenn er kürzere Schließzeiten hätte. Letztendlich weiß jeder Verkehrsteilnehmer, dass man beim dortigen Durchfahren sein Leben auf`s Spiel setzt. Insgesamt liegt dann auch wieder eine Chance darin, die Planungen beim Bahnhaltesteig nochmals zu überlegen.

5. Beim Schloss Altenburg billigte der Gemeinderat das Verfahren, wobei GR Kienle einige Fragen stellte und mit Unverständnis reagierte, warum die neuen Eigentümer nicht genannt werden können, die hinter der Gesellschaft stehen.

6. Nachdem die Verhandlungen jetzt abgeschlossen sind, wurde jetzt der Antrag mit Aufstellung des Bebauungsplanes für das Nahversorgungszentrum Westerham behandelt. Die Grünen beantragten eine Vertagung, damit man nun nach zwei Jahren doch mit Eigentümern im Ortszentrum verhandeln sollte. Der Antrag wurde aber mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister und der Pro Bürger Fraktionssprecher Franz Bergmüller betonten, dass in den letzten zwei Jahren alle Optionen geprüft wurden und man jetzt nicht kurz vor Verwirklichung des dringend benötigten Nahversorgungszentrums wieder alle Beschlüsse verwerfen kann. Die FWG-GR Kienle und Höss halten das Nahversorgungszentrum für überdimensioniert und nicht ortsnah. Das Nahversorgungszentrum soll mit einem Drogeriemarkt, einem Vollsortimenter und einem Discounter gegenüber dem seit über zwei Jahren geschlossenen Lidl in Westerham kommen. Bergmüller betonte, dass eigentlich seit Jahren die Supermärkte immer eher an die Staatsstraße wollten, aber wir können dies aus ortsplanerischen Gründen nicht zulassen, denn ansonsten hätten im Gebiet Westerham über 4000 Menschen gar größeren Lebensmitteleinkaufsmöglichkeiten.

7. Bei einer vernünftigen Sitzungsplanung hätte dieser Lärmaktionsplan auch im Ausschuß behandelt werden können. Aber wieder einmal wird der Gemeinderat überfrachtet. Ansonsten ist viel Wunschdenken darin, denn die umsetzende Behörde ist oft nicht die Gemeinde. Vor allem die Inhalte des Lärmschutzplanes bezüglich der Staatsstraße 2078 wurden schon mehrmals behandelt und als Anträge an das Straßenbauamt gestellt und von diesem abgelehnt. Eine wirkliche Entlastung vom Lärm würde eine Umgehungsstraße oder eine Untertunnelung bringen! Aber dazu fehlt bisher der politische Wille! Wir werden gespannt sein, was der Straßenbauamtsleiter in einer der nächsten GR-Sitzung zum geplanten Planfeststellungsverfahren für 2017 und der wiederum verschobenen Sanierung der Staatsstraße 2078 bis Aschbach zu sagen hat. Die Bürger haben kein Verständnis dafür, dass die Infrastruktur bei uns so vernachlässigt wird! Der Lärmschutzplan ist ein Wunschkatalog und eine Festschreibung der Lärmbelastung ohne jegliche rechtliche Handhabe. Dafür hätte man kein Geld ausgeben müssen.

8. Eine Formalie waren die Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Faganahalle, ein umstrittenes Projekt, weil die Sanierung etwa so viel kostet wie ein Neubau. Dies hätte man eben auch billiger haben können.

9. Es ist schon makaber, dass die Zauneidechse nun das Verfahren zum HRB Feldolling blockiert. Es beweist aber, dass man nicht so einfach die „Flinte ins Korn“ werfen sollte. Eine knappe Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen lehnte ein Ruhen der gemeindlichen Klage ab, um damit moralisch die Klage der Feldollinger Bürger, die im Eilverfahren klagen, zu unterstützen. Der Anwalt der Gemeinde bezeichnete zwar die Diskussion darüber als eine akademische Diskussion, weil das Verwaltungsgericht so oder so entscheidet. Bergmüller verwies auf die Bedeutung der Klage und dass man immer eine kleine Chance habe. Die früher angedachte Trinkwasserversorgung der Gemeinde über die Oberlauser Quellen mit 20 sec.-l hätte den neuen Riedholbrunnen überflüssig gemacht, aber das dort wachsende Löffelkraut wurde von der Oberen Naturschutzbehörde als wichtiger erachtet!

10. Einstimmig wurde die Bürgermeisterwahl 2017 auf den 12.3. mit möglicher Stichwahl auf den 26.3. fest gelegt. Die Wahlleitung übernimmt Karoline Peidli von der Gemeinde.

11. Die Ziele der SUR-AG wurden nochmals vorgestellt und gebilligt, wobei vor allem der Radschnellweg für Diskussionen sorgte, obwohl es nur erst einmal um einen Planungs- und Untersuchungsauftrag ging.  Die sonstigen Ziele sind nicht gerade für die Randgemeinde Feldkirchen von Bedeutung, die von der Verwaltung formuliert worden sind. In diesem Zusammenhang regte Pro Bürger Fraktionssprecher Franz Bergmüller auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Gemeinde mit Weyarn-Irschenberg-Valley an, die einen eigenen Wirtschaftsverbund haben und uns vielleicht teilweise auch näher liegen.

Unter Verschiedenes beantragte die Pro Bürger Fraktion eine Stellungnahme der Dorferneuerung Westerham zur Verwirklichung des Hauptzieles der Dorferneuerung mit Beruhigung der Aiblinger Straße und der Bahnparallele bis 2019 und erkundigte sich nach der schwachen DSL-Leistung im Raum Höhenrain, obwohl eigentllich 16 mb zur Verfügung stehen müssten. Breitbandpate Anton Kammerloher sprach von einem technischen Problem, wie ihm von der Telekom zur Auskunft gegeben wurde, aber bis zum Jahresende soll dann die Leistungsfähigkeit auf DSL 100000 ausgebaut werden. Eine Nachfrage bezüglich der Bereitstellung der Bebauungspläne im Internet ergab, dass dies nach monatelangen Verzögerungen demnächst umgesetzt werden wird.

Mit besten Grüßen

Martin Oswald, 3. Bürgermeister, und Franz Bergmüller, Fraktionssprecher von Pro Bürger

Panamapapers und die Hintergründe

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Eine etwas andere Botschaft

Es gab einmal eine Zeit, da herrschte in Deutschland die Auffassung, dass das, was sich einer erarbeitet hat, auch ihm gehören sollte. Zu dieser Zeit wurden höchst richterliche Urteile gefällt, die es dem Bürger zugestanden, sich gegen den Zugriff des Staates auf sein Einkommen und Vermögen bestmöglich und mit allen denkbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Der Eingangssteuersatz betrug damals 0,63 Prozent bei einem Einkommen von 900 Mark. Der Höchstsatz lag bei 4 Prozent und musste für ein Jahreseinkommen ab 100.000 Mark entrichtet werden. In jenen längst vergangen Zeiten lag die Arbeitslosigkeit deutlich unter 2 Prozent, die Wirtschaft brummte und wuchs regelmäßig mit deutlich über 4 Prozent und die Staatsquote erreichte gerade einmal knapp 14 Prozent. In Berlin regierte damals statt einer Kanzlerin ein Kaiser.

Heute – im freiesten aller Deutschländer – ist eine solche Geisteshaltung längst passé und derartige Urteile sind völlig undenkbar geworden. Nicht nur bei der Politik, auch bei Justiz und der Verwaltung als solcher herrscht die Auffassung vor, dass das Eigentum und die Vermögen der Bürger tatsächlich gar nicht die der Bürger sind, sondern von Amtswegen dem Staat, pardon der Allgemeinheit bzw. dem Gemeinwesen gehören. Dass es alleine der Solidargemeinschaft obliegt, darüber zu befinden, wie viel von diesem Vermögen bei demjenigen verbleibt, der es erwirtschaftet hat.

Entsprechend groß und laut ist der Sturm der Entrüstung, der ob der veröffentlichten „Panama Papers“ ausbrach. Ein Club vermeintlich investigativer Journalisten, vornehmlich finanziert von Milliarden Dollar schweren Stiftungen wie der Ford Foundation, dem Rockefeller Family Fund oder den Open Society Instituts des notorischen George Soros, hat diversen Zeitungen eine Unmenge an Datensätzen zugespielt, in denen es sich um Informationen über Off-Shore-Praktiken zahlreicher Unternehmen und Privatleute sowie die sie dabei unterstützenden Banken handelt.

Die angeblich so brisanten Papiere entpuppen sich aber bei genauerem Hinsehen eher als extrem unspektakulär, ein Sturm im Steuerwasserglas sozusagen. Denn ganz überwiegend handelt es sich dabei keinesfalls um die Enttarnung böser, böser Steuerhinterzieher, sondern um völlig legale Geschäftspraktiken von Unternehmen, denen nun eben Namen zugeordnet werden können. Man mag an das Bonmot des alten Baron Rothschild selig denken: „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis derselben hingegen häufig genug schon.“

Angesichts der Finanziers der Recherche sowie der veröffentlichten Namen dürfte den einen oder anderen das Gefühl beschleichen, es geht bei der selektiven Veröffentlichung der Datensätze weniger um Steuerhinterziehung als vielmehr um politische Propaganda. Waldimir Putin, obwohl er selbst nirgends in den Datensätzen auftaucht, war der Aufhänger der meisten Berichte über die Off-Shore Leaks. Auch die Namen ranghoher Mitglieder des Zentralkomitees der chinesischen KP bzw. deren Anverwandte wurden prominent genannt, nach veröffentlichten US-amerikanischen Firmen oder Anlegern suchte man hingegen vergeblich. Dies mag vielleicht tatsächlich bestimmten Interessen geschuldet sein. Andererseits ist es aber nun einmal so, dass mit Delaware, Wyoming oder seit jüngstem auch Nevada genug Orte in den USA existieren, in denen sich US-Unternehmen und Bürger um Dokumentationspflichten, Geldanlageregularien und ähnliches nicht zu sorgen brauchen. Es besteht also gar nicht die Notwendigkeit das Land zu verlassen. Chinesische oder russische Unternehmen und Anleger aber werden es aus guten Gründen eher vermeiden, ihr Kapital in die USA zu tragen – schließlich müssten sie von der US-Justiz eine ähnliche Willkür befürchten wie von ihren Heimatbehörden. Da ist es schon vernünftiger, neutrales Terrain zu wählen. Dass der britische Premier David Cameron in den Papieren genannt wird, dürfte hingegen eher der kolonialen Vergangenheit des Vereinigten Königreichs geschuldet sein. Davon abgesehen sind die ursprünglich 12.500 Pfund, die Cameron im Fonds seines Vaters angelegt und selbstverständlich auch versteuert hatte, schon ein ungeheurer Skandal.

Unabhängig hiervon forderten die üblichen Verdächtigen wie Ralf Stegner, Martin Schulz oder Karin Göring-Eckhardt sofort drastische Maßnahmen, was natürlich wenig verwunderlich ist. Wer wie Göring-Eckhardt noch nie in seinem Leben einer Tätigkeit nachgegangen ist, die nicht vom Steuerzahler finanziert wurde, der wird verständlicherweise nervös, entsteht auch nur der leichteste Eindruck, die Quelle, aus der sich das eigene nicht unbeträchtliche Einkommen speist, könnte künftig etwas weniger stark sprudeln. Jemandem wie Martin Schulz geht es da ähnlich. Schließlich steht er einem extrem teuren Wanderzirkus namens EU-Parlament vor und maßt sich darüber hinaus an, einen Stab von 38 Mitarbeitern für die Bewältigung seines Amtes ohne jede politische Bedeutung oder gar Einfluss zu benötigten. Da auch er ganz selbstverständlich die Rechnungen hierfür nicht aus den eigenen Taschen, sondern aus denen der Steuerzahler begleicht, will er natürlich unbeschränkten Zugang zu eben diesen Taschen. Macht man also – bildlich gesprochen – den Zugang zur Tasche etwas schwerer, reagiert ein Mensch wie Schulz verschnupft.

Die Reflexe auf derartige „Enthüllungen“ sind also ebenso absehbar wie heuchlerisch. Noch ist kein einziger Fall an tatsächlicher Steuerhinterziehung aufgekommen, es wurde noch keine einzige Klage erhoben und dennoch wird so getan, als dienten alle Off-Shore-Konstrukte alleine der Steuerhinterziehung. Entsprechend fordert die Politik mehr Transparenz, was aber tatsächlich nur mehr Überwachung und mehr Kontrolle meint und mehr Verwaltungsaufwand und Dokumentationspflichten für Unternehmen und Privatpersonen impliziert. Das ohnehin kaum mehr der Rede werte Bankgeheimnis wird unter diesem Label weiter demontiert. Gleiches gilt für die übrigen Aspekte des Datenschutzes der Bürger. Man kann sich darüber hinaus fast sicher sein, dass die Panama Papers künftig auch als Kronzeugen für die unbedingt notwendige weitere Einschränkung des Bargeldverkehrs und schließlich der kompletten Abschaffung desselben herangezogen werden. Auch die Befürworter einer Vermögensabgabe und/oder Vermögenssteuer dürften die Veröffentlichung als

Wasser auf ihre Mühlen empfinden, völlig ungeachtet der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Steuer als verfassungswidrig eingestuft hat.

Dabei könnten die Papiere durchaus den Anstoß für eine grundlegende Debatte liefern, würde man sich ehrlich und aufrichtig mit den Ursachen für Off-Shore-Banking auseinandersetzen. Diese würde sich dann aber nicht darum drehen, wie noch mehr Steuern einzutreiben wären oder darum, dass Steuervermeidung Verrat am Gemeinwesen ist, sondern sie würde die Grenzen des Staates ehrlich ausloten und in der Folge sehr viel enger ziehen als das bisher der Fall ist.

Es ist in der Politik ebenso wie bei den Behörden und den Redaktionen der allermeisten Medien das Gespür für Rechtmäßigkeit und Relationen abhanden gekommen. Es ist eben nicht gerecht, den Bürgern 50 Prozent und mehr ihres Einkommens weg zu besteuern. Es ist nicht klug, Unternehmen durch eine Unzahl an Regularien, Verwaltungsvorschriften und -bestimmungen an ihrer eigentlichen Aufgabe zu hindern. Es hat Gründe, dass ausgerechnet Staaten wie Hong Kong oder Singapur, die sowohl über äußerst niedrige Steuersätze als auch über eine schlanke und höchst effektive Verwaltung verfügen, die den Bürger als Kunden begreift und nicht als Knecht, den man schikanieren und kujonieren darf, regelmäßig die Listen der wettbewerbsfähigsten Staaten der Welt anführen.

Wohlstand und Prosperität entstehen nicht durch die unendliche Ausweitung des Steuerstaates, sondern durch das Gegenteil. Nicht dort, wo in immer größerem Maße umverteilt wird und Behörden darüber bestimmen, was wie wo in welchem Umfang zu produzieren ist, gedeiht gesellschaftlicher Wohlstand, sondern dort wo Eigentum bestmöglich geschützt ist. Dort wo sich Unternehmen dank weniger und klarer Regeln darauf konzentrieren können, möglichst gute Produkte für die Bürger zu produzieren anstatt ihre Energie mit Verwaltungsaufwand und der Beachtung zahlloser Regularien zu verschwenden und wo dem Bürger selbst möglichst viel der eigenen Leistung in der eigene Tasche verbleibt. Das ist die eigentliche Botschaft, die in den Panama Papers schlummert. Es ist allerdings anzunehmen, dass Politik, Medien und leider auch viele Bürger nicht in der Lage sind, diese zu erkennen.

Reform des öffentlichen Rundfunkgebührensystems erforderlich!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Selbstbedienungsmentalität – sind ARD und ZDF noch zu retten?

Die jüngsten Klagen von Bürgern ohne Rundfunkgeräte wurden abgewiesen: Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Es bleibt der Gang nach Karlsruhe. Kaum ist die Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Rundfunkabgabe, die eigentlich eine verfassungswidrige Rundfunksteuer ist, wieder ein wenig aus dem Sinn des Bürgers verschwunden, vernehmen wir den nächsten Paukenschlag des selbst von der konservativen und staatstragenden FAZ mittlerweile titulierten „Staatsfunks“.

Die Verfechter der dreist als „Demokratieabgabe“ bezeichneten Zwangszahlung lassen über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF den nächsten Schluck aus der Pulle anmelden. Dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zufolge rechnen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem internen Gutachten mit einem Anstieg der Rundfunkabgabe auf wenigstens 19 Euro bis zum Jahr 2021. Wie immer werden nebulös Kostensteigerungen als Begründung angeführt. Dass es sich dabei um Kosten aus einer vermeidbaren und größtenteils auf Einschaltquoten abzielenden „Verspartung“ der Öffentlich-Rechtlichen, den explodierenden Pensionsrückstellungen für Führungskräfte sowie den gnadenlosen Konkurrenzkampf im Bereich der Sportrechte mit den Privaten handelt, wird einfach verschwiegen. Während sich die Privaten nahezu ausschließlich auf Werbeeinnahmen stützen können, kommen diese für die Öffentlich-Rechtlichen noch als Sahnehäubchen dazu. Längst hat sich das Finanzierungsmodell der Staatsfunker zum Zwangs-Bezahlfernsehen gewandelt, also einer Art staatlich verordnetem Pay-TV.

Seit 1. Januar 2013 wurde die ehemalige GEZ-Rundfunkgerätegebühr durch eine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe, den sogenannten Rundfunkbeitrag, abgelöst. Gleichzeitig wurde die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Dieser sammelt nun die Meldedaten aller Bürger und die Daten der Unternehmen über Betriebsstätten, Zahl der Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge.

Die neue Gebührenerhebung verschärft bereits bislang bestehendes Unrecht, gibt keine Wahlmöglichkeit und kommt de facto dem Charakter einer Steuer gleich. Denn

nun muss für alle Wohnungen und Betriebstätten, auch kommunale und gemeinnützige Einrichtungen, ein Rundfunkbeitrag geleistet werden, unabhängig davon, ob dort Fernseher oder Radio bereitgehalten wird. Mittelständische Unternehmen erfahren durch die Betriebsstättenabgabe und mitarbeiterbezogene Kfz-Abgabe eine Mehrfachbelastung. Zudem werden gleichartige Betriebe unterschiedlich behandelt, da Filialbetriebe stärker belastet werden als große Konzerne. Einige Unternehmen haben deshalb Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erhoben, die zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht in der Revision gescheitert sind. Daneben bestehen weitere verfassungsrechtliche Bedenken, die vielfach wissenschaftlich begründet wurden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu aufgebläht. Wissenschaftler sind zu der Erkenntnis gekommen, dass dieser Apparat verhindert, dass von den Bürgern wirklich gewünschte Informationsangebote entstehen – und zwar solche, für die die Bürger freiwillig zu zahlen bereit sind. Zugleich verzettelt sich der Moloch von ARD, ZDF und den Dritten: Die Sportrechte sind zu teuer, daher wird bei der Qualität des Journalismus gespart. Das System braucht eine radikale Reform.

In einem schon im März 2014 vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ lieferten 32 Ökonomen und Juristen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann.

Rund 8,3 Mrd. Euro nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach der letzten kosmetischen Umstellung von Gebühr auf Abgabe ein, das sind 1,1 Mrd. Euro mehr als vor der Neuregelung. Der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF hatten die Sender über manipulierte Berechnungen vorgegaukelt, die Neuregelung sei aufkommensneutral. Damit aber nicht genug. Über 400.000 Bürger verweigern derzeit die Zahlung der faktischen Zwangsgebühr, entweder weil sie schlicht nicht mehr zahlen können oder aber für eine nicht erwünschte Leistung nicht zahlen wollen. Wie zuletzt zu bestaunen, lässt der Staatsfunk zahlungsunwillige Bürger vom Staat sogar in Erzwingungshaft nehmen.

Der Einfluss von öffentlich-rechtlichen Medien auf die politische Willensbildung in Deutschland ist enorm, obwohl die Sender Staatsferne aufweisen sollten. Es ist zu kritisieren, dass die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überwiegend aus Mitgliedern bestehen, die von politischen Parteien, Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften gestellt werden. Diese historisch gewachsene Form der gelenkten Demokratie, die im Nachkriegsdeutschland ihren Platz hatte, kann kein Zukunftsmodell sein. In ihr wird ein Manipulationspotential geschaffen, um in Massenmedien durch den Mechanismus der politischen Korrektheit eine

gesellschaftspolitische Erziehung zu schaffen. Gustave le Bon mit seiner Psychologie der Massen lässt grüßen.

Die Aufsichtsgremien waren aber in der Vergangenheit nicht in der Lage, die bei den Sendern immer wieder vorkommende Verschwendung von Gebührengeldern durch Korruption und Vetternwirtschaft aufzudecken und zu verhindern. Zudem sind die Aufsichtsgremien vielfach aufgebläht und sorgen für eine politisch einseitige Berichterstattung.

Das Bundesverfassungsgericht fordert deshalb am Beispiel des ZDF eine deutliche Verringerung des Einflusses der politischen Parteien und der weltanschaulichen Organisationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, eine Verkleinerung der Aufsichtsgremien sowie eine deutliche Verbesserung der Transparenz und der internen Kontrollmöglichkeiten. Es sollten mehr Medien-affine Experten für die Rundfunk- und Verwaltungsräte hinzugezogen werden, wie unabhängige Journalisten, Medienrechtler und Vertreter der Zuschauer und Hörer (z.B. über einen Publikumsrat).

Es ist Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Bürger aktuell über das Zeitgeschehen zu informieren. Festzustellen hingegen ist eine gewaltige Vergeudung von Gebühreneinnahmen für eine Vielzahl redundanter Programme in Rundfunk und Fernsehen, eine Betätigung in den neuen Medien sowie auf sachfremden Gebieten (Konzert- und Eventveranstalter) sowie einen erheblichen Mangel an Pluralismus. Eine ganze Reihe von adhoc-Maßnahmen sollten ergriffen werden, um bis zu einer grundlegenden Reform der Finanzierung die Bürger vor weiteren „Abgabenerhöhungen“ zu schützen:

– Eine Festschreibung der derzeitigen Gebührenhöhe bis mindestens 2020

– Die Abschaffung der GEZ und die Vereinnahmung der Rundfunksteuer über das Finanzamt

– Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Verhandlung eines neuen Finanzierungsmodells

– Die Revision der Herausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Geltungsbereich des Informations-Freiheitsgesetzes (IFG)

Eine Privatisierung des Zweiten Deutschen Fernsehens innerhalb einer Frist von 10 Jahren.

Die Entwicklung der EU ins Verderben!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Von Rom nach Lissabon – und dahinter das Nichts

Der 25. März ist ein weltgeschichtlich bedeutsames Datum. So wurde beispielsweise, zumindest der Legende nach, Venedig an diesem Tag im Jahre des Herrn 421 zur Mittagsstunde gegründet. Rund tausend Jahre später, nämlich 1409 n. Chr., kamen an diesem Tag die Kardinäle der heiligen Mutter Kirche zum Konzil in Pisa zusammen, um das große abendländische Schisma zu überwinden. Der Korrektheit halber muss man erwähnen, dass dieses Konzil kirchenrechtlich nur mehr als Synode gezählt wird, aber darin liegt gewiss nicht die Ursache für das damalige, vordergründige Scheitern. Zwar bekämpften sich Papst und Gegenpapst noch weitere acht Jahre, aber immerhin war durch das Konzil der Grundstein einer Erkenntnis gelegt worden: Nicht Kampf und Krieg, sondern nur Verhandlung und das Errichten einer Rechtsordnung können die Spaltung überwinden. Folgerichtig wurde das Schisma mit einem weiteren Konzil, dem von Konstanz, überwunden.

Sir Walter Raleigh erhielt am 25. März 1584 von der britischen Königin das Patent, in Nordamerika eine Kolonie zu gründen, was er auch recht prompt umsetzte. Der heutige US-Bundestaat Virginia, oft auch als Mutter der Staaten oder „old dominion“ bezeichnet, erblickte so das Licht der Welt. Dies ist in mehrfacher Hinsicht bedeutend, schließlich wurden hier gleich acht spätere US-Präsidenten geboren. Als besonders herausragend wären hier der erste US-Präsident George Washington und der dritte US-Präsident Thomas Jefferson zu erwähnen. Letzterer war darüberhinaus maßgeblich an der Verfassung der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung beteiligt und ein unbedingter Verfechter von Freihandel, Föderalismus und der „rule of law“.

Der 25. März 1821 wiederum markiert den Beginn des griechischen Freiheitskampfes gegen die osmanischen Besatzer und 31 Jahre später fand an diesem Datum ein historisches Pistolenduell statt. Zwar endete der „Shoot-Out“ zwischen Otto von Bismarck und Georg von Vincke wie „manche Kammerdebatte, d.h. ergebnislos“, so unkte die Berliner Nationalzeitung, aber man male sich einmal aus, welche Wendung die Weltgeschichte genommen hätte, wenn der Liberale von Vincke Bismarck getroffen und so das Leben des späteren eisernen Kanzlers drastisch verkürzt hätte…

An dem Duell wird deutlich, welche unüberbrückbaren Gegensätze zwischen dem liberalen Lager und den Konservativen bestehen, auch wenn heutzutage mancher einer glaubt, die oberflächlichen Gemeinsamkeiten hätten tiefergehende Wurzeln. Zwar war der Anlass eine brennenden Zigarre, ursächlich für die bewaffnete Auseinandersetzung aber war der Widerspruch zwischen der unbedingten liberalen

Haltung Vinckes, dem Recht unter allen Umständen den Vorrang einzuräumen, und der konservativen Haltung Bismarcks eben jenes beugen wollte, um die Herrschaft des Königs zu bewahren und zu sichern.

Mit der Frage „Recht achten oder beugen?“ sind wir auch schon bei der EU, zumindest fast. Deren Fundament nämlich wurde ebenfalls an einem 25. März gelegt. Im Jahr 1957 wurden an diesem Tag die römischen Verträge unterzeichnet. Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten gründeten hier gemeinsam die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie, der wichtigste Gründungsakt, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Der EGKS-Vertrag lief im Jahr 2002 aus und wurde nicht verlängert. Angesichts der Produktionsrückgänge von Kohle und Stahl in der EU eine vernünftige Entscheidung, die aber gerade deshalb auch ein wenig überraschte. EURATOM führt ein Schattendasein – zwar ist es eine eigenständige Organisation, da sie aber in allen Strukturen in die EU eingegliedert ist, ist dieser Status von nicht allzu großer Bedeutung.

Von den drei europäischen Gemeinschaften, die an diesem Tag beschlossen wurden, machte alleine die EWG große Karriere. Man darf annehmen, dass die Unterzeichner der römischen Verträge voller Empörung die Unterschriften verweigert hätten, hätten sie gewusst, wie die Reise enden wird, auch wenn man durchaus spekulieren darf, dass jene, die besagte Verträge in Hinterzimmern austüftelten wie Jean Monnet oder Józef Retinger, genau diese Entwicklung im Sinn hatten. Aber das ist eine andere Geschichte.

Jedenfalls wurde die EWG über die Verträge von Brüssel, Luxemburg, Maastricht, Amsterdam, Nizza und schließlich Lissabon zu dem entwickelt, institutionalisiert und vertieft, was wir heute als EU kennen. Dabei bildeten sich ab dem unheilvollen Vertrag von Maastricht jene Bruchlinien aus, die nun in der laufenden Krise offensichtlich werden. Dabei war der damalige Anfang durchaus hoffnungsvoll. Getragen vom Wunsch nach einer dauerhaften europäischen Friedensordnung und der liberalen Erkenntnis, dass gemeinsame Märkte besser als alles andere kriegerischer Auseinandersetzung verhindern, wurde die EWG in Kraft gesetzt. Als eine gemeinsame Freihandelszone, die allen beteiligten Wohlstand und Freiheit brachte, Handelsbarrieren wie Zollschranken und ähnliches überwand und gemeinsame Handelsstandards setzte. Zwar machte sich der illiberal Zeitgeist recht schnell breit – man denke nur an die Butterberge und Milchseen, die dank völlig absurder Subventionsregime in den 1980er Jahren in der EG entstanden, aber im Vergleich zu den heutigen Verwerfungen, waren das Petitessen.

Maastricht legte den Grundstein. Ab hier ging es nicht mehr um Handelsvereinfachungen und mehr wirtschaftliche Freiheiten unter der Herrschaft des Rechts, sondern es ging um Herrschaft selbst. Mit der Transformation zur EU bildete sich zeitgleich der unbedingte Wille zur Staatsbildung aus, also dazu, Macht und Herrschaft an sich zu ziehen. Damit wurde das Fundament bereitet, auf dem die heutigen Rechtsbrüche gedeihen konnten. Weil die EU einen Macht- und Herrschaftsanspruch entwickelte, sahen sich die in der Krise Agierenden berechtigt, Recht, Gesetz und geschlossene Verträge zu brechen. Schließlich galt es, die EU als Herrschaftsinstrument und -struktur, zu der es keine Alternative gab, zu erhalten. Aus

dieser konstruierten Alternativlosigkeit heraus erwuchs die aktuell herrschende Rechtlosigkeit.

Mario Draghi und die gottspielenden Geldsozialisten im EZB-Direktorium weiten ihr Mandat selbstherrlich aus, steigen gegen jede Vernunft und alle EZB-Verträge nicht mehr nur in die indirekte, sondern vor allem in die direkt Staatsfinanzierung ein. Die EU-Kommission reguliert das Leben der Bürger ohne jede Legitimation bis in das kleinste Detail hinein, sei in der Frage von Staubsaugerleistungen, dem max. Wasserdurchfluss von Duschköpfen oder dem absurden Verbot von Glühbirnen zur Rettung des Weltklimas. Die deutsche Bundeskanzlerin ermächtigt sich selbst und löst mit einer unbedarften Äußerung eine Völkerwanderung ungekannten Ausmaßes aus und behauptet dann frech, es sei ein europäisches Problem, um so ein europäisches Grenzregime und Einwanderungsrecht zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht, einst als edelster Verteidiger des Rechts eingesetzt, verweigert dem Volk sein „Recht auf Recht“ und entmannt sich stattdessen selbst, indem es Verfahren ohne Not und Notwendigkeit an instrumentalisierte EU-Gerichtsbarkeiten weiterleitet.

All dies ist nur ein kleiner Teil des EU-Chaos aber es ist alles Folge der Abkehr von der liberalen Überzeugung, dass alleine dem Recht die Herrschaft gebührt und der Hinwendung zu Macht und Herrschaft um ihrer selbst willen. Waren die Zielsetzungen der EWG noch ehrlich und in der Tat der Wohl der Bürger, Staaten und Völker verpflichtet, so lässt sich über die Zielsetzungen der EU und vor allem die Mittel und Methoden, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, so nicht mehr sagen. Die „rule of law“, die Herrschaft des Rechts wurde durch den Anspruch der EU auf Herrschaft zerbrochen. Anfangs nur dem Geiste nach, inzwischen auch ganz formal. In der Folge muss und wird die EU auseinanderfallen, da dieser Herrschaftsanspruch nicht legitimierbar ist und im Widerspruch zu den Wünschen und Bedürfnissen der europäischen Völkern steht.

Der immer wahrscheinlicher werdende Brexit, die sich massiv wandelnde politische Haltung der Griechen (weg von Syriza hin zur Goldenen Morgenröte) angesichts der über das Land hereinbrechenden Migrationskatastrophe und die Abwendung der Visegrád-Gruppe von Brüssel sind Teil der Flammenschrift an der Wand, welche die unbedingte Rückkehr zum Recht anmahnt. Die Bürokraten in Brüssel aber verstehen offensichtlich nicht, sie zu deuten. Nach Lissabon droht das Nichts.

Asylbewerberheimklage mit 13 zu 12 Stimmen zurück genommen!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrte Bürger,

der Bürgermeister lud dieses Mal sogar die beauftragte Anwältin zur Stellungnahme wegen der Klageaussichten gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes für eine Asylbewerberunterkunft in der Tennishalle Feldolling ein. Frau Bombach erläuterte die schwachen Erfolgsaussichten, machte aber ein wenig Hoffnung, dass der Bebauungsplan bei den Festsetzungen formale Fehler hätte, die zwar heilbar wären, aber eine gewisse Verzögerung brächten, denn damit könne man ins Hauptsacheverfahren möglicherweise kommen. Die Rücknahme des bereits gestellten Eilantrages würde sowieso nur etwa 200 € Ersparnis bringen!
In der ersten GR-Sitzung Ende Januar, wo die Klage beschlossen wurde, nachdem das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hatte, stimmten 13 Gemeinderäte von Pro Bürger, FWG, FWF und drei CSU-Gemeinderäte mit einer Stimme Mehrheit dafür!
Pro Bürger Fraktionsvorssitzender Franz Bergmüller begründete nochmals die Klage aus moralischen Gesichtspunkten, um die Anwohner im Müllerland mit ihrer Privatklage, die auch mehr Aussichten auf Erfolg hat, zu unterstützen. Die Sachlage war damals bei der letzten öffentlichen Abstimmung schon bekannt. Man müsse den Druck auf Landratsamt und auch auf den Vermieter aufrecht erhalten, denn der Mietvertrag ist bis heute noch nicht unterschrieben, wie das Landratsamt auf Anfrage von Bergmüller mitteilte! Auch haben sich im Moment die Flüchtlingszuweisungen an den Landkreis fast halbiert. Die großpolitische Lage ist diesbezüglich nicht einschätzbar. Eine zeitliche Verschiebung wäre schon ein Erfolg, denn dann könnte umso mehr sein, dass die Massenunterkunft in der Tennishalle noch platzt. Wenn der Gemeinderat bis zum 1.5.2017 eine dezentrales Lösungskonzept umsetzt, würde das Landratsamt laut dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden die Tennishalle nur übergangsweise für ein Jahr anmieten. Er appellierte an die Gemeinderäte, die letztes Mal zustimmten, dies wieder zu tun, denn wer A sagt, muss auch B sagen, noch dazu wenn sich nichts Wesentliches geändert hat. Von den CSU-Gemeinderäten änderte leider aber Anton Kammerloher seine Meinung, wo er zuletzt gerade mit moralischer Unterstützung argumentiert hatte. Er wollte seine Meinungsänderung mit der Demo am Samstag begründet wissen. Alle anderen Klagebefürworter wie FWG-Gemeinderäte Werner Kienle, Georg Schnitzenbaumer, Sebastian Höss und der FWF-Sprecher Josef Hupfauer mit Georg Glas untersützten neben den Pro Bürger Gemeinderäten 3. BGM Martin Oswald, Franz Bergmüller, Peppi Kammerloher, Klaus Samstl und Martin Faltlhauser die Klage weiterhin mit Wortbeiträgen oder per Abstimmung. Somit wurde die Klage wieder mit 13 zu 12 Stimmen zurück genommen und die Bürger im Müllerland müssen alleine auf dem Klageweg versuchen, diese Massenunterkunft im Müllerland zu verhindern. Politisch werden die Klageunterstützer sie weiterhin unterstützen. Die anderen Gemeinderäte reden zwar davon, aber glaubwürdig ist das nur teilweise.
Der neue Trinkwasserbrunnen in Percha wurde intensiv im Gremium mit den Fachleuten diskutiert und es blieben immer noch Zweifel zum Schluss übrig, warum man eine Anschlussleitung für knapp 700000 € in das jetzt weiter entfernte Percha legen muss. Die Fakten wurden erst auf Nachfrage auseinander dividiert und man wird das Gefühl nicht los, dass die damals mit einer Stimme Mehrheit für ca. 87000 € beschlossene und gebaute Leitung durch Percha unbedingt weiter gebaut werden soll, weil sonst diese Kosten sozusagen im Boden versenkt worden wären. Da bisher sowieso schon etwa 700000 € mit Fehlbohrungen usw. investiert worden sind und jetzt nochmals etwa 900000 € mit Leitung und Brunnenbau dazu kommen, wäre es bei fairer Betrachtung auf diese bisherigen Kosten auch nicht mehr darauf angekommen. Eine UV-Bestrahlung bei einer solchen Trinkwasserqualität mitten im Wald ohne landwirtschaftliche Einflüsse ist überflüssig. Der Leitungsbau nach Percha wurde dann letztendlich mit Zähneknirschen manchem Gemeinderates mit 22 zu 3 Stimmen beschlossen.
Einstimmig wurde das neue BRK-Heim bebauungsplanrechtlich auf den Weg gebracht, weil alle die Rettungsstation in Feldkirchen als große Errungenschaft sehen!
Zur Sanierung der Staatsstraße wird das Straßenbauamt in der nächsten Sitzung Stellung beziehen und die Verwaltung davor verhandeln, wie viel ein Flüsterasphalt im Ortszentrum und eine Überquerungshilfe in Unterreit die Gemeinde kosten könnten, denn diese Anträge aus 2014 lehnte das Straßenbauamt in eigener Kostenverantwortung ab. Durch den FWG-Antrag kommt dies erneut auf das Tapet und der Gemeinderat muss dann halt entscheiden, ob er die Kosten übernehmen würde, wie es Fraktionssprecher Franz Bergmüller formulierte.

Viele Gr.

Franz Bergmüller

Haushalt 2016 wurde mitgetragen und Investitionsprogramm wurde von Pro Bürger abgelehnt!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Stellungnahme zum Haushalt 2016 der Pro Bürger Fraktion

Zu Beginn möchte ich mich bei unserem Kämmerer Dieter Kannengießer und seinen Mitarbeitern für ihre Arbeit bedanken. Ich denke, es liegt uns ein gut ausgearbeiteter Haushaltsplan vor, der mit einem Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro ca. 12% niedriger ausfällt als der von 2015.

Der Haushalt für das Jahr 2016 sieht nach dem Haushalt 2015 mit einer Kreditaufnahme von 3 Million Euro nun eine weitere Kreditaufnahme in 2016 von 1 Million Euro vor.

Nach Durchsicht, der größeren Projekte, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, diesen Kredit aufzunehmen, wenngleich wir nach wie vor der Meinung sind, dass manche Bauvorhaben deutlich kostengünstiger zu realisieren wären bzw. um ein Jahr hätten verschoben werden können.

So sehen wir manchen Punkt in der Planung zur Sanierung der Faganahalle nach wie vor kritisch und sind der Meinung, dass hier Steuergelder eingespart werden hätten können. Wir hoffen, dass der Umbau und die Sanierung keine weiteren Schäden an der Struktur des Gebäudes zu Tage fördern, die die Kosten weiter ansteigen lassen und sind zuversichtlich, dass am Ende hier eine hervorragend sanierte Halle entsteht, die wieder über Jahrzehnte von den Vagenern intensiv genutzt werden kann.

Die Sanierung des Boschenhauses sehen wir positiv, begrüßen es sehr, dass hier ein Stück ursprüngliches Vagen bewahrt wird und finden die Lösung, hier Fördergelder zu erhalten, gut, wenngleich die genau Betrachtung der Planung zeigt, dass durch die Beantragung der Fördergelder, die Ausschreibungsverfahren aufwendiger werden und am Ende der Kalkulation nur ein sehr geringer finanzieller Vorteil entsteht.

Bedanken möchten wir uns namentlich bei Herrn Hunger, der sich seit seinem Eintritt in die Verwaltung mit dem gemeindlichen Hochwasserschutz befasst. Wir sehen in Ihm einen hervorragenden Mann, der sehr sachkundig mit der Materie umgeht und dem Thema gut tut. Wir hoffen sehr, dass die geplanten Maßnahmen für die nächste Zeit  zügig umgesetzt werden können und damit weitere Bürger bei starken Regenereignissen besser geschützt sind.

Wir sehen es grundsätzlich positiv, dass die Trinkwasserversorgung für Feldkirchen offensichtlich in den nächsten Monaten durch einen neuen Brunnen an einem neuen Standort im Riedholz gesichert werden kann, wenn wir auch von den, aus unserer Sicht, hohen Kosten für die Zuleitung überrascht sind. Leider lagen dem Gemeinderat bis zum heutigen Tag keine Informationen zu Art und Weise der Leitungsführung vor und wurden erst heute vorgestellt.

Wir wollen uns an dieser Stelle auch bei Herrn Dr. Mücke und seiner Frau bedanken, die unserer Gemeinde eine vorbildliche Bücherei erschaffen haben, welche weit  über unseren Ort hinaus bekannt ist. Wir bedanken uns bei den beiden für Ihr ehrenamtliches Engagement über Jahrzehnte hinweg. Mit Weitsicht hat Hr. Dr. Mücke nun auch noch seine Nachfolge geregelt. Wenn aus dem Ehrenamt nun auch eine bezahlte Stelle wird, ist es doch eine Personalmehrung, die wir guten Gewissens mittragen können.

Da wir uns seit Jahren für die Erhaltung des Schuldstandorts Feldkirchen einsetzen, sehen wir es richtig und wichtig, dass aktuell im Bereich der Grundschule neue Räume für die Mittagsbetreuung geschaffen werden sollen. Wir sind der Meinung, dass das Geld für die Zukunft der Grundschule gut investiert ist. Bei den anstehenden Planungen müssen aber auf alle Fälle nochmals die Möglichkeiten, das KuS in die Mittagsbetreuung mit einzubeziehen geprüft werden, da es bei der Planung desselben vorgesehen war, Mittagsbetreuung dort mit anzubieten.  

 

Was uns nicht gefällt ist, dass wir im aktuellen Haushalt keinen Cent für eine dezentrale Lösung der Flüchtlingsproblematik finden. Ich denke, im Gemeinderat herrscht große Einigkeit darüber, dass die Gemeinde hier tätig werden muss. Man konnte bei der Demo vergangenes Wochenende feststellen, dass eine große  Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern sich hier verstärkt gemeindliches Engagement wünscht. Ich hätte hier gerne einen Posten mit 300.000,-€ gesehen. Ohne diesen Kostenansatz finde ich unsere Überlegungen nicht wirklich glaubhaft – wenn wir etwas tun wollen und Massenunterkünfte privater Investoren verhindern wollen, benötigen wir Geld und diese Absichtserklärung findet sich leider im aktuellen Haushalt nicht.

In diesem Zusammenhang fehlt uns auch der Kostenansatz für den Antrag unserer Kolleginnen und Kollegen der CSU, den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Auch hier herrscht große Einigkeit und erste Planstudien wurden bereits im Gremium vorgestellt, so dass wir zuversichtlich sind, dieses durchaus wichtige Vorhaben in den nächsten Jahren realisieren zu können,  aber auch hier fehlt ein Kostenansatz und somit auch die Absichtserklärung.  

Auch bedauern wir, dass unsere Anträge, kleine Beträge für Planungsleistungen für die Projekte Naturschwimmbad und Umgehungsstraße Feldkirchen im Hauptausschuss keine Mehrheit gefunden haben. Wir sind der Meinung, dass diese beiden Anträge ebenfalls eine Absichtserklärung darstellen und mit in Summe 120.000,-€ im Gegensatz zur Absichtserklärung, Städtebauliche Förderung des Ortskerns Feldkirchen, mit einem Gesamtvolumen von geplanten Kosten in Höhe von 3.610.000,-€ bis ins Jahr 2019 leicht zu verkraften gewesen wären.

Als Erfolg sehen wird die Unterführung der St 2078 im Bereich Aschbach Richtung Blindham, die auf Antrag unserer Fraktion im Herbst des laufenden Jahres umgesetzt  und staatlich gefördert wird.

Weitere positiv zu wertende Punkte, die wir als sehr sinnvolle Investitionen betrachten,  sind der Bahnhaltepunkt Feldolling, wenngleich sich die Realisierung nun zeitlich nach hinten verschiebt, die Eigentumswohnanlage am Kapellenbach in Westerham, die günstiges Wohnen für Einheimische ermöglichen wird, die Zuschüsse zum Neubau des katholischen Kindergartens in Feldkirchen und die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik.

Als kritisch sehen wir die Entwicklung des Investitionsplanes für die Jahre 2017-2019 an. Mit einem geplantem Investitionsvolumen von 14,4 Millionen Euro in 2017 und 8,8 Millionen in 2018, sehen wir auf unsere Gemeinde eine Verschuldung von ca. 7 Millionen Euro zukommen. In diesen geplanten Kosten sind Aufgaben enthalten, die selbstverständlich umgesetzt werden müssen, da es sich um Pflichtaufgaben handelt aber es befinden sich darunter auch Projekte, über die sich der Gemeinderat in den nächsten Monaten Gedanken machen muss, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie realisierbar sind. Ein guter Anfang, ist die unlängst einstimmig beschlossene Erweiterung des Friedhofes in kleinen Einzelschritten zu beginnen und somit die massiven Gesamtkosten von über 2 Millionen Euro auf die nächsten Jahre zu verteilen und somit den Investitionshaushalt zu entlasten.

Die zum 30.06.2014 sehr geringe pro Kopf Verschuldung in Höhe von 124,-€ wurde zum 30.06.2015 mit 390,-€ (inkl. den Kosten durch den Schulverband) beziffert. Eine Steigerung auf 460,-€ für 2016 wird erwartet. Bis zum Ende des Jahres 2018  wird die pro Kopf Verschuldung innerhalb unserer Gemeinde, sofern alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, um ca. 700,-€ steigen. Wohlgemerkt, Gelder für Asylunterkünfte an verschiedensten Standorten im Gemeindebereich oder der bereits in groben Planungszügen vorgestellte soziale Wohnungsbau auf der Flurnummer 84, hier in der Nachbarschaft des Rathauses,  sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Zudem sehen wir das weitere Schrumpfen der Rücklagen und den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken ohne neue Zuführung von geeigneten Flächen als kritisch an. Auch wenn die Zinsen aktuell gegen null gehen, sollte die Verschuldung der Gemeinde im Rahmen gehalten werden und zukünftige Projekte hinsichtlich Notwendigkeit und vor allem in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit genauestens beleuchtet werden. Es besteht bei der jetzigen konjunkturellen Lage kein Bedarf, sich antizyklisch wie bei der letzten großen Weltwirtschaftskrise 2010 zu verhalten und man sollte sich die Reserven für die nächste Krise aufbewahren!

Die Fraktion trägt auch heuer nur teilweise den Haushalt mit. Die mittelfristige Finanzplanung können wir so nicht für gut heißen. Es sind zu viele Punkte, die bereits in der Planung oder in der Absicht der Ausführung sind, nicht berücksichtigt und stellen aus unserer Sicht eine Verzerrung der zukünftigen Finanzlage der Gemeinde dar.

3. Bürgermeister Martin Oswald für die Pro Bürger Fraktion

Haushalt und Demokommentar!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat, Politik vor Ort

Sehr geehrte Bürger,

die Pro Bürger Fraktion beantragte einen Planungsansatz für ein Naturschwimmbad, das jahrelang schon in der Diskussion ist, immer wieder mal behandelt wird, in früheren Jahren schon mal ein Planansatz im HA beschlossen wurde, der dann im Gemeinderat wieder einkassiert worden ist. Die Planstudie ergab Kosten von 1,2 bis 1,5 Mill. €. Einige interessierte der Dorferneuerung Westerham besichtigten zusammen mit Pro Bürger Vertretern vor etwa 3 Jahren das Naturschwimmbad Samerberg und waren dort begeistert. In der Zwischenzeit hat sich ein Projektausschuss aus dem Gemeinderat gebildet, weil der Bürgermeister kein Interesse an der Umsetzung des Naturschwimmbades gehabt hat. Letztendlich geht es um eine Grundsatzentscheidung, ob man dies noch voran treiben will, nachdem jetzt über mehrere Jahre alle möglichen Projekte voran getrieben worden sind, was zur Folge hatte, dass die Reserven bis Ende des Jahres 2016 auf die Mindestreserve plus ein Polster von etwa 600000 € abgeschmolzen werden. Daher wollte die Pro Bürger Fraktion eine Grundsatzentscheidung, ob man die Planungen vorantreiben will, die standortoffen sind. Die Grünen und die SPD Fraktion stimmten dem ursprünglichen Antrag zu, einer Einstellung von Planungskosten für 2017 stimmte dann auch reduziert die FWG zu, was aber nicht die Mehrheit brachte, weil mit 5 zu 5 Stimmen es abgelehnt wurde. Somit werden keinerlei Kosten im Haushalt eingestellt und das Projekt kommt über Lippenbekenntnisse nicht hinaus.
Ähnlich verhielt es sich für eine vergleichende Verkehrsuntersuchung für eine Untertunnelung oder einer Umgehungsstraße mit verschiedenen Anschlussvarianten, wobei der Eichberg mit einer Röhre durchstoßen wird. Diese Untersuchung ist dringend notwendig, um eine fundierte Stellungnahme im für 2017 geplanten Planfeststellungsverfahren des Straßenbauamtes zu haben. Aus verschiedenen Gründen wollten die anderen Gruppierungen dies nicht, so dass auch dieser Vorschlag, wie auch alle Jahre davor, allerdings dieses Mal wesentlich ausführlicher, abgelehnt wurde. Die Pro Bürger Fraktion wird nach dem Vortrag des Straßenbauamtes, der in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen statt finden soll, für das Jahr 2017 bei zwei Wahlen beraten, ob man die Bürger mit einem Bürgerentscheid ergebnisoffen entscheiden lassen will. Bei den zwei Wahlen ist eine hohe Wahlbeteiligung garantiert, wobei sich die Bundestagswahl besser eignet.
In der vorletzten HA-Sitzung kündigte der Kämmerer an, dass die Haushaltsjahre mit den geplanten Investitionen, die oft umstritten waren,  nicht ohne eine Kreditaufnahme von etwa 8 Mill. €  für die Jahre 2017 und 2018 abgewickelt werden können, was zur Folge hat, dass die Pro Kopf Verschuldung in der Gemeinde, die Ende des Jahres schon etwa 400 € bei einer Kreditaufnahme von 1 Mill. € für 2016 beträgt, dann voraussichtlich um über 700 € ansteigen wird, so dass Feldkirchen auf einmal seit Jahrzehnten wieder über dem Landesdurchschnitt ist. Jahrelang war es Konsens, dass man die Schulden abbaut. Auf Grund der guten Steuereinnahmen hat die Mehrheit im Gemeinderat, vorangetrieben durch den Bürgermeister, viele umstrittene Projekte umgesetzt, und die Reserven aufgebraucht, so dass man auf einmal viele Schulden aufnehmen muss, um Pflichtaufgaben wie den Hochwasserschutz auch noch abwickeln zu können. Aber auch in Zukunft sollen Projekte voran getrieben werden, die man vielleicht schieben oder überdenken könnte, um vielleicht zu billigeren Lösungen zu kommen. Deshalb stellte die Pro Bürger Fraktion einen Antrag, dies miteinander zu beraten.
Die unumstrittene Mensalösung könnte aus unserer Sicht auch vielleicht mit einer billigeren Lösung als über 2 Mill. €, woran sich die Gemeinde mit 87 % vom Schulverband beteiligen muss.  Dies wurde aber abgelehnt. Eine weitere Ausgabe von über 3 Mill. € betrifft den Neubau des Bauhofes, wo in der Vergangenheit auch schon mehrmals heftig billigere Lösungen diskutiert worden sind, die aber von der Mehrheit im GR oder BA abgelehnt wurden. Auch da wurde eine Verschiebung von der Mehrheit abgelehnt.
Die wieder neu beantragte Städtebauförderung für Feldkirchen beinhaltet auch für den Förderantrag Projekte, die äußerst umstritten waren, im Gemeinderat am 30.1.16 nur als mögliche Wunschmaßnahmen dargestellt wurden, um überhaupt wieder in die Städtebauförderung hinein zu kommen. Letztendlich werden für ein mögliches Parkdeck und andere Maßnahmen wiederum mehrere Millionen in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Auch eine Verschiebung dieser aus unserer Sicht doch sehr unrealistischen Maßnahmen wurde abgelehnt.
Eine Mehrheit fand nur die Verschiebung der Friedhofserweiterung in Feldkirchen, die nur mit einem Modul begonnen werden soll, um für die nächsten Jahre genügend Gräber zu haben. Die sogenannte Modulplanung wird dann zwei Jahre später erst beginnend in den Haushalt eingeplant.
Zum Politikum wurde die Demo gegen die geplante Asylbewerberunterkunft in der Tennishalle  von Bürgern aus Feldkirchen. Das Flugblatt beinhaltet keinerlei rassistische oder verleumdnerischen Äußerungen. Die angeblich stumme Gegendemonstration, die auch von einem korrekten Flugblatt des Asylbewerberkreises argumentativ begleitet wurde, war dann aber doch nicht so stumm, da im Internet und in den sozialen Medien doch von linker Seite einige Hetze betrieben worden ist. Auch autonome Gruppen mischten sich gegen die sofort zu unrecht gebrandmarkten rechten Veranstalter der Demo und des voraus gegangenen Protestmarsches darunter. Dass sich dann „Nazifrei Rosenheim“ der Gegendemonstration anschloss, sagt alleine schon vom Namen aus die Intension, die dahinter steckt. Die Demos blieben aber insgesamt friedlich, so dass beide Demoveranstalter anscheinend zufrieden waren, obwohl man den Zweck der Gegendemo nicht ganz verstehen kann, denn es ging auch den Bürgern aus Feldkirchen, die sich unter Zukunft  Feldkirchen-Westerham organisiert  hatten, um eine Verhinderung einer Massenunterkunft in der Tennishalle in Feldolling, wo noch über 100 Flüchtlinge im Umkreis von etwa 300 m untergebracht werden sollen. Im Gemeinderat sprechen sich einige Parteien, wie Pro Bürger, FWG, FWF und drei Gemeinderäte der CSU konsequent gegen diese Massenunterkunft aus, die anderen Parteien nehmen sie bewußt in Kauf oder nehmen sie hin, indem man den Kampf dagegen mit allen legalen Mitteln inklusiv einer Klage gegen das Landratsamt aufnimmt. Die Pro Bürger Fraktion hat schon mehrere Anträge für dezentrale Lösungen gestellt, die entweder vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung genommen wurden oder einfach noch nicht behandelt worden sind. Da gibt es im Gemeinderat mit dem Bürgermeister einfach Handlungsbedarf, um praxisorientierte Lösungen voran zu treiben, die für die Bewohner in der Gemeinde und die Asylbewerber erträglich sind, was Massenunterkünfte sicherlich nicht sind. Wie sich die großpolitische Flüchtlingslage entwickelt, wird natürlich je nach politischer Sicht konträr gesehen, aber dies ist nicht Aufgabe der Kommunalpolitik!

Viele Gr.

Franz Bergmüller, Fraktionssprecher von Pro Bürger

Pro Bürger bringt konstruktive Vorschläge zur dezentralen Lösung von Asylbewerberunterkünften ein!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Antrag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantragen wir, die im Gemeinderats Workshop am 15.02.2016 einstimmig für positiv benannten Flächen unverzüglich dem Landratsamt Rosenheim als mögliche Flächen zur Errichtung von Flüchtlings-/Asylunterkünften zu melden.

Folgende Flächen sollen gemeldet werden:

•     Fl.-Nr. 91 (ca. 3000 m²) kurzfristige Schaffung von Wohngelegenheiten für max. 100 Personen.

•     Fl.-Nr. 2572/1 (ca. 12500 – 15000 m²) Westerham, Aiblinger Str. max. 100 Personen

•     Fl.-Nr. 261 (lt. BGM ca. 4000 m²) Vagener Au max. 50 Personen

•     Fl.-Nr.  105 (ca. 25000 – 30000 m²) Höhenrain, Ausweichsportplatz Großhöhenrain Richtung Thal rechts, max. 50 Personen

•     Fl.-Nr. 2132/11 (ca. 2500 m²) Tennisplätze im Müllerland, Tennisplätze NUR wenn Halle NEIN max. 50 Personen

 

Vorschlag zur Abstimmung:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, oben benannte Flächen dem Landratsamt zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit den max. benannten Personenzahlen zu melden. Das Landratsamt wird gebeten diese Flächen hinsichtlich der Bebaubarkeit zu prüfen und bei positiver Stellungnahme die weiteren Verfahren zur Schaffung von Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte abzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt die oben benannten Grundstücke hinsichtlich Erschließung zu untersuchen und dem Gemeinderat die Ergebnisse in der nächsten Sitzung mitzuteilen.

 

Zudem beantragen wir, dass der Gemeinderat einen Projektausschuss „Flüchtlingsunterkünfte“ bildet. Dieser Ausschuss soll zum Ziel haben, die Verwaltung zu entlasten und als Bindeglied zwischen Gemeinderat, Landratsamt, Verwaltung und Bürgermeister zu fungieren.

Dem Projektausschuss soll aus jeder Fraktion ein Mitglied angehören (außer eine Fraktion will kein Mitglied entsenden).

Dem Projektausschuss soll seitens der Verwaltung/Bauverwaltung wenn möglich Herr Harnrieder als Mitglied zur Verfügung gestellt werden.

Der Projektausschuss bestimmt aus seinen Reihen einen Projektleiter, der den Ausschuss einlädt und sich federführend um das Projekt kümmert.

         Der Projektausschuss soll sich mit den Themen Trägerschaft, Machbarkeit und Umsetzung befassen.

Martin Oswald, 3. Bürgermeister im Namen der Pro Bürger Fraktion

Dies ist eine notwendige Reaktion auf die befürworteten Flächen im Gemeinderat auf gemeindeeigenen Grundstücken, um dezentrale Lösungen voran zu bringen, damit das Landratsamt die Option für die Tennishalle als Asylbewerberunterkunft für ein Jahr Verlängerung nach dem 1.5.2017 nicht zieht, was der Landrat unter über 10 Zeugen im Gespräch mit den Fraktionssprechern versprochen hat! Diese Aussage wurde getroffen in der Annahme, dass das Landratsamt den Prozeß wegen der Baugenehmigung gewinnt. Nur mit entschlossenem Handeln kann die Gemeinde die Ghettoisierung des Müllerlandes abwenden. Die Pro Bürger Fraktion stellt dazu konkrete Anträge, damit konstruktiv die dezentrale Lösung voran getrieben wird. Dies geschieht in der Verantwortung vor Ort und hat grundsätzlich nichts mit der großpolitischen Ansicht zu tun, dass die meisten Bürger laut Meinungsumfragen und auch die meisten der politischen Akteure in der Gemeinde der Meinung sind, dass wir die Flüchtlingszuströme begrenzen müssen, weil wir diese in Deutschland nicht integrieren können. Die Probleme müssen grundsätzlich in den Herkunftsregionen gelöst werden!

Konstruktive Gemeinderatssitzung!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrte Bürger,

der wichtigste Tagesordnungspunkt war der Bericht über die Vorstellung der Ergebnisse zum Brunnen Riedholz, der durch den neuen Bohrstandort eher nach Aufham gerückt ist. Die Wassermächtigkeit und die niedrigen Nitratwerte sind erfreulich. Die Zustromrichtung und damit die Schutzzone II dürfte sich demnach nach dem Dauerpumpversuch, der noch notwendig ist, im Wald befinden. Zu klären ist noch, ob die zwei Putenställe des Quellengrundstückbesitzers in diese Wasserschutzzone II fallen könnten, denn dies wäre nach Ansicht auch des CSU-Fraktionssprechers ein K.O.-Kriterium. Schuldig blieb die Verwaltung eine detaillierte Aufstellung der Kosten der späteren Anbindung des Brunnens an das gemeindliche Wassersystem. Es wurde nur vage von etwa 600000 € Kosten der Wasserleitungsanbindung gesprochen und gut 200000 € für die Brunnenerschließung. Der Bürgermeister will natürlich die Anbindung an die Perchaener Wasserleitung, weil diese damals mit einer knappen Mehrheit von ihm durch gesetzt worden ist, obwohl damals der Brunnenstandort nicht gesichert war und mittlerweile etwa einen Kilometer Richtung Aufham gerückt worden ist. Die genauen Zahlen der Leitungsanbindung und die weiteren Ergebnisse müssen noch vorgelegt werden, wie 3. Bürgermeister Martin Oswald zum Schluss einforderte.
Formell wurde auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes voran getrieben, nachdem auf Antrag von Pro Bürger damals etwa 25 ha Ökoflächen heraus genommen wurden, da diese schon längst nicht mehr der Schutzbedürftigkeit unterlagen. Leider wurde eine klare Ablehnung eines Wasserschutzgebietes der Höglinger Wasserversorgung auf das Gebiet in Wertach mit 12 zu 12 Stimmen abgelehnt. Dies ist umso erstaunlicher, dass dabei 4 Bauern dagegen gestimmt hatten. Da lässt die Solidarität zu wünschen übrig. Bei den Workshops zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes verhinderte schon ein Antrag von Pro Bürger mit dem FWG-GR Georg Schnitzenbaumer die generelle Aufnahme des Schutzgebietes. Jetzt wurde wieder eine etwas abgemilderte Ablehnung im Entwurf zum Flächennutzungsplan aufgenommen.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wurde für das brach liegende Schloss Altenburg beschlossen, wo ein Ortopäde ein exklusives Behandlungszentrum mit einem Anbau für 14 Behandlungszimmer bauen will. Vorher war eine psychosomatische Klinik mit wesentlich mehr Betten geplant.
Einstimmig wurde die Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf LED beschlossen.
Gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion wurde die Anpassung der Musikschulgebühren beschlossen.
Die Bestätigung der Kommandanten der FWF Unterlaus erfolgte wieder einstimmig, da dies eigentlich nur eine Formsache ist.
Abschließend wiederum einstimmig beschlossen wurde die Änderung der Straßenreinigungsverordnung.

Am 16.3. ist nun die Haushaltsverabschiedung vorgesehen und vorher werden noch die Änderungsanträge samt der Diskussion über den Anstieg der Schuldenaufnahme von über 8 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 der Pro Bürger Fraktion zum Haushalt in der HA-Sitzung beraten. Ebenfalls eine heiße Diskussion wird am 16.3.16 wegen der vom Bürgermeister beantragten Rücknahme der Klage gegen das Asylbewerberheim in der Tennishalle Feldolling zu erwarten sein! Da fordern wir schon jetzt alle Bürger auf zu kommen!

Viele Gr.

Martin Oswald und Franz Bergmüller für die Pro Bürger Fraktion

Deutscher Richterbund lehnt TTIP in jetziger Form ab!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Deutscher Richterbund lehnt Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP ab

Der Deutsche Richterbund* lehnt die von der EU-Kommission [am 16.9.2015 und 12.11.2015] vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.
Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedsstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen. Sollten hier Schwächen von den Verhandlungspartnern für ein TTIP in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erkannt worden sein, so müssten sie gegenüber dem nationalen Gesetzgeber offengelegt und klar definiert werden. Es wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers und der für die Justiz Verantwortlichen, im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe zu schaffen. Nur so kann der Rechtsgewährungsanspruch, der jedem Rechtsuchenden in Deutschland und der Europäischen Union zusteht, sichergestellt werden. Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden ist der falsche Weg.

Bewertung im einzelnen

Das von der EU-Kommission geplante Investitionsgericht (ICS), das in ein System von Mediation und Konsultation eingebunden sein soll, wäre für Ansprüche wegen Verstössen gegen die Investorenschutz-Klauseln des Abkommens zuständig (Art. 1 Nr. 1). Dabei umfassen Investments in der Definition des Textvorschlags jede Art von Rechten, einschliesslich Aktien, Anteilen an Unternehmen, Rechte am geistigen Eigentum, bewegliche Gegenstände und Forderungen (Kapitel II, Definition x2). Der rechtliche Schutz der Investition reicht damit vom Zivilrecht über das allgemeine Verwaltungsrecht bis zum Sozial- und Steuerrecht.  Der Vorschlag der Kommission würde dazu führen, dass das ICS eine Rechtsprechungskompetenz in diesen Bereichen erhalten würde, um den Schutz des Investors umfassend sicherzustellen. Er soll den ICS anrufen können, wenn er durch Verstoss gegen Investorenschutzrechte einen Verlust erlitten haben soll (Art. 1 Nr. 1).

Fehlende Rechtssetzungskompetenz

Der Deutsche Richterbund hat erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts. Die Errichtung des ICS würde die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten verpflichten, sich mit Abschluss der Vereinbarung der Gerichtsbarkeit des ICS und der Anwendung einer vom Kläger bestimmten internationalen Verfahrensordnung (Art. 6 Nr. 5, 2; Art. 7 Nr. 1) zu unterwerfen. Die Entscheidungen des ICS sind bindend (Art. 30 Nr. 1).
Durch das ICS würde nicht nur die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedsstaaten eingeschränkt, auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden. Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage. Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 zur Errichtung eines Europäischen Patentgerichts festgestellt hat, besitzt die Union «ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren, das die Kontrolle der Rechtmässigkeit der Handlungen der Organe gewährleisten soll (Rdnr. 70)». Analog dem geplanten Patentgericht, welches damals zur Begutachtung anstand, wäre das ICS ein Gericht, welches «ausserhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union» stehen würde (Rdnr. 71). Es wäre, wie das Patentgericht, «eine Einrichtung, die kraft Völkerrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet» wäre. Daher wäre eine das Unionsrecht verletzende Entscheidung des ICS «weder Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens» noch würde sie zu «irgend­einer vermögensrechtlichen Haftung eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten führen» können (Rdnr. 88). Daher würde das ICS den «Gerichten der Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeiten zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts sowie dem Gerichtshof seine Zuständigkeit, auf die von diesen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen zu antworten, nehmen und damit die Zuständigkeiten verfälschen, die die Verträge den Unionsorganen und den Mitgliedsstaaten zuweisen und die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind» (Rdnr. 89).
Der Deutsche Richterbund sieht keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Sondergerichtes für Investoren. Bei den Mitgliedsstaaten handelt es sich um Rechtsstaaten, welche allen Rechtsuchenden den Zugang zum Recht über die staatliche Gerichtsbarkeit eröffnen und garantieren. Es ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, den Zugang zum Recht für alle sicherzustellen und durch die entsprechende Ausstattung der Gerichte dafür zu sorgen, dass der Zugang auch für ausländische Investoren gangbar ist. Die Einrichtung eines ICS ist daher der falsche Weg, Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Deutsche Richterbund fordert den deutschen und den europäischen Gesetzgeber des weiteren auf, den Rückgriff auf Schiedsverfahren im Bereich des internationalen Investorenschutzes weitgehend einzudämmen.

Unabhängigkeit der Richter

Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten. Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht.
Die Magna Charta der Richter des CCJE [Consultative Council of European Judges]vom 17. November 2010 (CCJE (2010/3) fordert die gesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der Richter in fachlicher und finanzieller Hinsicht (Ziffer 3). Entscheidungen über die Auswahl, Ernennung und Laufbahn müssen auf objektiven Kriterien beruhen und von der Stelle getroffen werden, die die Unabhängigkeit gewährleisten soll (Ziffer 5). Beide Kriterien werden beim ICS nicht erfüllt. Bei den Entscheidungen, welche vom ICS getroffen werden müssten, spielen nicht nur Fragen des Zivilrechts, sondern auch des Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts eine erhebliche Rolle. Eine Auswahl der Richter des ICS aus dem Kreis von Experten des internationalen öffentlichen Rechts und des internationalen Investitionsrechts mit Erfahrungen in der Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten (Art. 9 Nr. 4) verkleinert den Kreis der Kandidaten erheblich und lässt die unabdingbare Expertise im jeweils betroffenen nationalen Fachrecht aussen vor. Die Richterschaft wird auf den Kreis von Personen beschränkt, die bisher schon weitgehend die internationale Schiedsgerichtsbarkeit besetzt haben. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass das Auswahlverfahren noch nicht näher skizziert ist. Es wird jedoch von der Unabhängigkeit des Auswahlkomitees und dessen Ferne von der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit abhängen, in welchem Umfang eine Bestenauslese nationaler Juristen mit Fachkenntnissen der betroffenen Rechtsgebiete sichergestellt wird. Das ist bisher zumindest nicht sichergestellt.
Auch die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren mit der Möglichkeit einer weiteren Amtsperiode, ein Grundgehalt («retainer fee») von etwa 2000 Euro monatlich für Richter der ersten Instanz und 7000 Euro für die des Appellationsgerichts sowie Aufwands­entschädigungen für den Fall des tatsächlichen Einsatzes (Art. 9, Nr. 12 und Art. 10, Nr. 12) lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Kriterien für die fachliche und finanzielle Unabhängigkeit von Richtern eines internationalen Gerichts erfüllt werden.    •

*    Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der grösste Berufsverband von Richtern aller Gerichtszweige und Staatsanwälten in Deutschland. Über seine 25 Mitgliedsvereine gehören ihm etwa 16 000 Richter und Staatsanwäte an.

Quelle: Stellungnahme des Deutschen Richterbundes 04/16 vom Februar 2016

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