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Antrag auf Auskunft wegen des Sachstandes des Reservetrinkwasserbrunnens der Höhenrainer Wasserversorgung und Riedholz

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Pro Bürger Fraktion beantragt Auskunft über den Sachstand der Verhandlungen wegen des Reservetrinkwasserbrunnens der Höhenrainer Wasserversorgung. Gleichzeitig beantragen wir Auskunft über den Sachstand des möglichen Trinkwasserbrunnens Riedholz, da ja durch den Reservetrinkwasserbrunnen Höhenrains die Zuflussrichtung des Grundwasserbrunnens auch für den Riedholzstandort eventuell auch von Süden in Frage kommt, was erhebliche Auswirkungen für die Schutzgebietsausweisung haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Franz Bergmüller

Anfrage zum Flächennutzungsplan an die Verwaltung

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in einer der letzten Sitzungen wurde ja die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Damals fragte ein Gemeinderat nach den Kosten, worauf diese Frage unbeantwortet stehen gelassen wurde. Ich frage daher an, wie viel diese Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes kostet und in welchem Zeitrahmen die Abarbeitung vorgesehen ist?

Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller

Anfrage zur Nahwärmeversorgung an die Verwaltung

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachdem schon zahlreiche Untersuchungen durch das Ingenieurbüro Duschl für die Nahwärmeversorgung in der Gemeinde gelaufen sind, beantrage ich als Gemeinderat Auskunft über die Honorarhöhe, da die Gemeinde die Kosten gegenüber dem Steuerzahler zu verantworten hat. Auch beantrage ich Auskunft, wann, welche Beschlüsse über die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro in welcher Höhe erfolgt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bergmüller

Kommentar von Anliegern zum Bebauungsplan Schmiedgasse

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Leserbrief zum Bericht „Schmiedgasse stellt Geduld auf Probe“ vom 12.8.11 im Mangfall-Boten.

Am 27.09.2008 war im OVB zu lesen: „Erst Bebauungsplan, dann Baurecht“. Weiter unten steht im Bericht: „Jetzt ist zuerst einmal Bürgermeister Bernhard Schweiger an der Reihe. In einer terminlich noch nicht festgelegten Anliegerversammlung soll die generelle Meinung zum Ausbau erfragt werden und erst dann will der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten“. Kurz darauf erreichte uns eine Einladung der Gemeinde zu einer Anliegerversammlung mit den Themen:

Antrag zur grundsätzlichen Betrachtung der zukünftigen Grundschulsituation

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Antrag zur grundsätzlichen Betrachtung der zukünftigen Grundschulsituation für die Zukunft im Schulverbandsausschuss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich hatte als Tagesordnungspunkt für die nächste GR-Sitzung, was auch erfolgt ist, und für die nächste Schulverbandssitzung eine Aussprache über die zukünftige Grundschulentwicklung beantragt. Leider lese ich in der heute zugesandten Tagesordnung für die nächste Schulverbandssitzung darüber nichts.
Bitte korrigieren Sie die Tagesordnung oder kündigen Sie diesen Tagesordnungspunkt per Email nachträglich unter Verschiedenes an.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bergmüller

Anfragen an die Verwaltung

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Pro Bürger Fraktion frägt an, wann denn die GO-Änderung hinsichtlich der Beratung von Bebauungsplänen im Bauausschuss umgesetzt wird, denn es stehen demnächst ja die Beratungen bzw. Billigung der Planungskonzepte der Bebauungspläne „Schützenhaus-Trachtenverein“ und des Baugebietes in Kleinhöhenrain an. Des Weiteren fragen wir an, wann denn diese Bebauungspläne im Bauausschuss dann gebilligt werden sollen, um ins Auslegungsverfahren zu gehen, da ja für beide Bebauungspläne einerseits Finanzmittel im Haushalt 2011 und anderseits für Kleinhöhenrain sogar die Erschließung schon in 2011 vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bergmüller

Gemeinderatssitzung am 9.8.11 mit interessanten Themen

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat beschäftigte sich am 9.8.11 mit drei interessanten Themen. Auf erneute Nachfrage,wann denn nun die Gemeinderatssitzung zum Tetrafunk stattfinden werde, antwortete der Bürgermeister, dass auf Grund der Überlastung der Gemeindeverwaltung diese erst im Herbst, wahrscheinlich im Oktober, stattfinden wird. Die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen ist eine Abwälzung des Straßenunterhalts an der Oberfläche auf die Bürger, was eigentlich alle Gemeinden machen. Es ist aber schon immer mehr Bürokratie und Haftungsabwälzung die Folge, denn wer die Verordnung genau liest, der muss sich schon fragen, wie er das ordentlich bewältigen kann. Leider schauen die Gerichte und natürlich auch die Kläger immer mehr darauf, wenn sie für Schäden in Haftung nehmen können, anstatt auch mal nach der Selbstverantwortlichkeit des Menschen zu fragen. Bei der Bekanntgabe des  Verwaltungsgerichtsurteils zur Bebauung in Ast konnte sich der Bürgermeister und Gemeinderat Biller nicht verkneifen, dass sie Recht bekommen haben. Klar ist, dass die Lückenfüllersatzung Ast mit den entsprechenden Grundstücksabtretungen für den Hochwasserschutz schon 2007 rechtskräftig geworden wäre, wenn der Bürgermeister nicht in einem einzigartigen Akt der rechtsaufsichtlichen Beanstandung des 2/3 Drittel GR-Mehrheitsbeschlusses, den übrigens damals auch noch Gemeinderäte befürwortet hatten, die später vom Schweigergegner zum Schweigerbefürworter konvertiert sind, dies im letzten Moment verhindert hätte! Niemand hätte diese Ortsplanung noch verhindern können, da die Lückenfüllersatzung nicht vom Landratsamt genehmigt werden hätte müssen. Es gibt mehrere ähnliche Fälle im Landkreis, die ähnliche Lückenfüllersatzungen haben, um Baurecht zu schaffen. Darauf ging das Verwaltungsgericht aber nur oberflächlich ein, wozu dann der Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz zwei Jahre gebraucht hatte, um festzustellen, dass dies trotz der wenigen Würdigung kein Mangel in der Entscheidung war. Interessant war aber der Appell des Bürgermeisters, dass gerade die älteren Gemeinderäte sich eher an Recht und Ordnung zu orientieren hätten. Dies wiesen dann mehrere ältere Gemeinderäte scharf zurück, denn in einer Demokratie darf es schon noch erlaubt sein, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten. Der Gipfel war dann der Hinweis des Bürgermeisters, dass man gerade im Vergleich mit Ast in Gmeinwies für vier bisher existierenden Häusern bei einem Erweiterungsantrag einen Bebauungsplan aufstellt, der übrigens von allen Parteien im Gemeinderat befürwortet wird, aber gerade in Ast mit mehr als 14 Häusern kein Bebauungsplan oder Lückenfüllersatzung möglich gewesen wäre, so dass die damalige Gemeinderatsmehrheit eine Lückenfüllersatzung ersatzweise vorgeschlagen hat, welche dann wiederum vom Bürgermeister zu Fall gebracht wurde! Mit gesundem Menschenverstand kann man niemanden erklären, warum eine zusätzliche Bebauung für Einheimische in Gmeinwies möglich sein soll und in Ast aber nicht!
Den Höhepunkt der Gemeinderatssitzung bildete dann die wiederholte Auslegung für den Bebauungsplan „Schmiedgasse“, der auch nur etwa mit der Nachverdichtung 26 WE umfasst. Seit 2007 haben zwei Anwohner Bauanträge gestellt, die die letzten 20 Jahre bei den anderen Anwohnern immer im Rahmen der Innerortslage, § 34 BauGB, genehmigt wurden. Auch die Erschließung galt über die Privatstraße immer als gesichert laut den Genehmigungsbescheiden. Obwohl schon mehrmals Pro Bürger Fraktionssprecher Franz Bergmüller Kompromissvorschläge bezüglich der Erschließung zum Teil im Einvernehmen mit allen Anliegern gemacht hat, wurde in der gestrigen Sitzung der Antrag auf Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens, um nochmals mit den Straßeneigentümern und Anliegern eine einvernehmliche Erschließungslösung anzustreben, von der GR-Mehrheit aus CSU, Grünen und FWV wiederum mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt. Dies geschah im Wissen, dass eine solche Lösung schon mal in Altenburg von der Gemeinde praktiziert worden ist, die Privatstraßeneigentümer überwiegend einen Verkauf des Straßengrundes für eine öffentliche Erschließung erbittert ablehnen und die Wendekehre gegen den Willen weiterer Grundstücksanlieger im neuen Bebauungsplan verlegt worden ist. In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Schmiedgasse zur Herstellung als öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen. Dies kann unweigerlich nur mit einer Enteignung erreicht werden! Ein Bebauungsplan ist die Grundvoraussetzung für die Enteignung. Eine öffentliche Erschließung wäre nicht zwingend notwendig, denn es gäbe auch andere Regelungsmöglichkeiten, die sich im Übrigen in den letzten Jahrzehnten in der Schmiedgasse tadellos bewährt hat! Dieser Vorgang ist wiederum einzigartig in der Gemeinde, dass in einem Bebauungsplan ohne Not eine öffentliche Erschließung durch Enteignung der Privatstraßeneigentümer durchgesetzt wird. Der Bebauungsplanentwurf selbst hatte wiederum zahlreiche Planungsfehler und einige Festsetzungen wurden durch Mehrheitsbeschluss korrigiert, so dass ein erneutes Auslegungsverfahren erfolgt. Der Gemeinderat wird sich dann ein viertes Mal mehrere Stunden wieder mit einem im Verhältnis kleinen Bebauungsplan beschäftigen und zum Schluss werden alle nur noch zerstritten sein, weil die beträchtlichen Kosten der öffentlichen Erschließung samt der Enteignung die Anlieger bezahlen müssen. So viele Einwände hat es bei keinem Bebauungsplan in den letzten Jahrzehnten gegeben!

Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller