Zwangsvollstreckung: Gläubigerposition wird gestärkt

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Zwangsvollstreckung: Neue Rechtslage stärkt Position der Gläubiger

Was tun, um Schuldnertricks in der Zwangsvollstreckung zu überwinden und als Gläubiger schnellstmöglich an Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu gelangen? Diese Frage ist ein Dauerproblem mittelständischer Unternehmen. In diesem Zusammenhang verweist IHK-Juristin Anna Klein auf neue Möglichkeiten durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom August 2009, dessen Anwendungsnormen am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind. „Natürlich lassen sich per Gesetz weder Zahlungsmoral verbessern noch Insolvenzen verhindern. Gleichwohl bringt die neue Rechtslage einige Änderungen, die sich sehr positiv auswirken dürften. So wird es Gläubigern leichter gemacht, sich über die Vermögensverhältnisse ihrer Schuldner zu informieren. Das Vollstreckungsverfahren wird beschleunigt und die Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses senkt das Risiko, Geld wegen zahlungsunfähiger Geschäftspartner zu verlieren“, erklärt die IHK-Juristin. Laut Klein haben Gläubiger nun erweiterte Möglichkeiten zur frühzeitigen Informationsbeschaffung: Entweder über die Verpflichtung zur glaubhaften Auskunftserteilung des Schuldners selbst oder durch Einschalten des örtlichen Gerichtsvollziehers, der ergänzend Fremdauskünfte über die reale Vermögenslage einholen darf – sollte ein Schuldner Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse verweigern, nicht fristgerecht abgeben oder zweifelhafte Angaben machen und die zu vollstreckende Forderung mindestens 500 Euro betragen. In solchen Fällen dürfen sich Gerichtsvollzieher beim Träger der Rentenversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt Informationen beschaffen.  Die Möglichkeit zur sofortigen Sachpfändung bleibt davon weiterhin unberührt. Des weiteren wird das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ab sofort „Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft“ im Wege der Zentralisierung und der Elektronisierung der Vermögensverzeichnisse deutlich modernisiert. Die Auskunft, dass Forderungen mangels Geld und Vermögen nicht zu bedienen sind, muss künftig alle zwei Jahre statt der bislang üblichen Dreijahresfrist auf Antrag wiederholt werden. Die nach Einschätzung von IHK-Fachfrau Klein weitreichendste Änderung ist die Neuregelung der Schuldnerverzeichnisse. Demnach sollen künftig pro Bundesland alle Schuldnerverzeichnisse in einem zentralen Internetregister zusammengefasst werden, das von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt wird. Über einen Eintrag entscheidet der zuständige Gerichtsvollzieher oder das Insolvenzgericht. Unternehmer sollen bundesweit auf diese Landesregister zugreifen und folglich mit weitestgehend geringem Aufwand wichtige aktuelle Informationen erhalten können, sofern sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

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