Prof. Starbatty, ein Eurogegner der ersten Stunde, erläutert das Urteil der Europäischen Gerichtshofes

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Währungs­union: Das Urteil stand schon vorher fest

Im Frühsommer 2012 spürten es die Experten und die Politiker: Die Eurozone bricht auseinander. Zu widersprüchlich waren die Politiken in der Eurozone und die wirtschaftlichen Leistungen der Mitgliedstaaten. Nur zwei Maßnahmen konnten die Eurozone retten: die Begebung gemeinschaftlicher Anleihen – die sogenannten Euro-Bonds – oder der Einsatz der Notenpresse. Abgesehen davon, dass es in der Welt noch nie funktioniert hat, wenn die einen das Geld ausgeben und die anderen dafür haften, trauten sich die Politiker nicht ihren Bürger zu sagen, dass – bei einer Haftungsgemeinschaft – gemeinsames Geld unser Geld kostet. Also blieb als Nothelfer bloß die Europäische Zentralbank und der Ankauf von Staatsanleihen. Nach einer Reihe politscher Gespräche erklärte EZB-Präsident Mario Draghi auf einer Investorenkonferenz am 26. Juli 2012 in London, dass er sich für den Euro und den Zusammenhalt der Euro-Gruppe mit aller Kraft einsetzen werde: „Whatever it takes“, was auch immer es kostet, und er fügte hinzu: „And believe me, it will be enough“ – und glaubt mir, es wird genug sein. Da wussten alle Gläubiger, dass sie nicht so schnell Anleihen abstoßen könnten, wie die EZB Geld drucken könne, um sie aufzukaufen. Da die Taschen der EZB unendlich tief sind, war die Ankündigung Draghis glaubwürdig. Draghi hat selbst zugegeben, „dass die Treue zu unserem Mandat es gelegentlich verlangt, über die üblichen geldpolitischen Maßnahmen hinauszugehen.“

Mit Treue zum Mandat meint Draghi in Wirklichkeit die Treue zum Euro.

Genau hierum geht es. Entspricht das, was die EZB betreibt, ihrem Auftrag, den Geldwert stabil zu halten, oder handelt sie außerhalb ihrer Kompetenzen. Dieser Sachverhalt ist vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht verhandelt worden. Die Bundesbank und die Sachverständigen sahen die angekündigten „outright monetary transactions“ (unmittelbar wirkende geldpolitische Transaktionen, also Ankauf von Staatsanleihen) als „out of mandate transactions“ an, während die Befürworter von der Notwendigkeit sprachen, die Zinsniveaudifferenzen in der Eurozone einzuebnen, weil sonst der geldpolitische Transaktionsmechanismus zur Steuerung der Geldmenge und des Zinsniveaus nicht mehr funktioniere. Der Streit lief auf die Frage hinaus: Darf die EZB den Euro retten oder ist das nicht eine politische Aufgabe? Da die Politik selbst nicht imstande ist, das wirtschaftliche Fundament der Eurozone zu stabilisieren, muss die EZB für sie einspringen. Man kann es auch anders formulieren: Wenn Politiker am Euro festhalten wollen, koste es was es wolle, dann sehen sie Ankündigungen und Aktionen der EZB als Geldpolitik an.

Wer auf das Recht der Europäischen Verträge baut, sieht darin vertragswidrige Aktionen.

Diese Frage hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht (BVG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Wäre der EuGH der Einschätzung des BVG gefolgt und hätte er die Aktionen als verfassungswidrig angesehen, dann wäre genau der Zustand zurückgekehrt, der vor Draghis Kraftwort – „whatever it takes“ – die Eurozone erschütterte und die Zinsspreads zwischen den Anleihen Deutschlands und denen notleidender Schuldenstaaten auseinandertrieb. Aus diesem Grund hat der EuGH ein Urteil entsprechend der Logik Palmströms – „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“ – gefällt: Was auch immer die EZB zur Rettung des Euro unternimmt, ist durch die Europäischen Verträge gedeckt. Das Urteil des EuGH stand schon fest, bevor sich die Richter über die Materie beugten, nur die passende Begründung musste noch gefunden werden: „Das OMT – Programm gehört in Anbetracht seiner Ziele und der zu ihrer Erreichung vorgesehenen Mittel zum Bereich der Währungspolitik und fällt damit unter die Befugnisse des Europäischen Systems der Zentralbanken.“ Dass diese Rettungspolitik die Sparer ruiniert, die Einkommen von unten nach oben umverteilt, den Volkswirtschaften schwerwiegende Schäden zufügt mit nachfolgender Arbeitslosigkeit und wachsender Verschuldung und persönliche Schicksale zerstört – alles das zählt für Draghi und die ihn unterstützenden Politiker nicht. Vielleicht wollen sie es auch nicht wahr haben. Die AfD will dieser unverantwortlichen Politik Einhalt gebieten; sie wird die Öffentlichkeit aufklären und auch Draghis jüngste „Dicke Berta“ – das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen in Höhe von 1,14 Bio € – vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht verklagen.

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