Bürgermeisterwahlaufstellung der CSU

Geschrieben von ProBürger am in Bürgermeisterwahl

Ist die Bürgermeisterwahlaufstellungsversammlung der CSU
rechtlich einwandfrei abgelaufen?


Der Wahlausschuss der Gemeinde Feldkirchen-Westerham muss auf Antrag darüber amDienstag um 15.00 Uhr öffentlich entscheiden!

Prüfung des Wahlvorschlages der CSU auf rechtliche Gültigkeit

Sehr geehrte Frau Bertozzi,
am 1.Februar tritt der Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl im März 2011 zusammen, um u.a. auch die Wahlvorschläge zu prüfen. Ich beantrage als Teilnehmer der Aufstellungsversammlung die Prüfung des Wahlvorschlages der CSU auf rechtliche Gültigkeit.

Begründung:
Ich wollte neben Herrn Schweiger als Alternativ-Kandidat auftreten und habe deswegen am 23.11.10 den CSU-Ortsvorsitzenden Hr. Biller gebeten, mir die Mitgliederliste der CSU Feldkirchen zukommen zu lassen. Am 25.10.10 habe ich von Hr. Biller die Mitteilung erhalten, daß ich die Liste nicht erhalten werde, diese jedoch der „engsten Vorstandschaft“, d.h. Herrn Schweiger, zur Verfügung stehe. In der Aufstellungsversammlung am 17.12.10 habe ich diesen Sachverhalt öffentlich erklärt, er wurde von Hr. Biller bestätigt. Ich habe meine Kandidatur unter diesen Umständen als chancenlos betrachtet und deshalb nicht kandidiert. Der Sachverhalt wurde auch so in das Protokoll aufgenommen. Meine Absicht war, alle CSU-Mitglieder zu bitten, zur Aufstellungsversammlung zu kommen, um eine breitere Abstimmungsbasis zu bekommen. Es hätten nur etwa vierzig ‚vergraulte‘ Mitglieder kommen müssen, und ich wäre als Kandidat gewählt worden. Fristgemäß habe ich das Ergebnis der Aufstellungsversammlung beim CSU-Kreiverband angefochten, erst nach wiederholten Nachfragen habe ich am 26.1.11 vom CSU-Justitiar eine sehr allgemeine Aussage zum Datenschutz erhalten. Eine konkrete Nachfrage zum Thema Chancengleichheit und Gleichbehandlung wurde noch nicht beantwortet. Die CSU-Feldkirchen hätte zeitlich die Möglichkeit gehabt, eine zweite Aufstellungsversammlung durchzuführen. Bitte prüfen Sie, ob der CSU-Vorschlag unter diesen Umständen rechtskräftig ist, die Rechtsaufsicht im Landratsamt kann diese Prüfung leider erst nach der Wahl im März durchführen.

Herzliche Grüße,
Josef Kammerloher

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