Weitere Privatisierung der EU bei der öffentlichen Daseinsvorsorge geplant?

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Öffentliche Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, bei der Bildung, im Finanzsektor sowie in allen anderen Bereichen sollen über das bereits in den letzten 20 Jahren erreichte Ausmaß dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden.    

Selbst wenn Privatisierungen scheitern oder sich als zu teuer erwiesen haben, sollen Regierungen oder Verwaltungen künftig das Recht verlieren, Dienstleistungen wieder in die öffentliche Hand zu überführen. Nationale Bestimmungen zum Schutz von Umwelt, Verbrauchern oder Beschäftigten sollen ungültig werden, wenn sie den „freien Markt“ mit Dienstleistungen behindern.    



Das sind laut Verhandlungsmandat die Ziele für ein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa), zu dessen Verhandlung Vertreter von 22 Staaten und die EU-Kommission am Montag nach Genf kommen.    

Hauptinitiatoren sind neben der EU die USA, Kanada, Japan und Australien. Beteiligt sind zudem Südkorea, die Türkei, die Schweiz sowie Länder Lateinamerikas und Asiens. Die insgesamt 50 Staaten nennen sich selbst „Die wahren, guten Freunde von Dienstleistungen“. Sie bestreiten in dem Wirtschaftssektor 75 Prozent des Welthandels.   

Noch weiter als das Gats-Abkommen   

Die Staaten versuchen seit vielen Jahren innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) vergeblich, das 1994 mit Gründung der WTO vereinbarte „Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (General Agreement on Trade in Services, Gats) so weit wie möglich auszuweiten. Das seinerzeit bereits von Globalisierungskritikern bekämpfte Gats enthält noch Ausnahme- und Schutzklauseln für Dienstleitungsbereiche, die besonders sensibel oder von hohem öffentlichen Interesse sind.   

Diese Klauseln sollen in einem neuen Abkommen ebenso wegfallen wie die im Gats enthaltene Möglichkeit, gescheiterte oder zu kostspielige Privatisierungen wieder zu korrigieren. Dann wären die zuletzt von vielen Städten in Deutschland getätigten Rückübernahmen privatisierter Energie- und Wasserunternehmen in kommunale Trägerschaft unmöglich, genauso wenig wie die Renationalisierung der in den 80er Jahren mit katastrophalen Folgen privatisierten britischen Eisenbahnen.    

Auch die Gats-Regeln, die nationalen Arbeits- und Sozialgesetzen, Umwelt-und Verbraucherschutzbestimmungen bislang noch Vorrang vor einem deregulierten globalen Dienstleistungsmarkt einräumen, sollen gestrichen werden.    

Hinter verschlossenen Türen   

All diese Forderungen konnten ihre Befürworter innerhalb der WTO bislang nicht durchsetzten. Daher finden die Tisa-Verhandlungen auch nicht im institutionellen Rahmen und nach den Regeln der WTO in ihrer Genfer Zentrale statt, sondern hinter für Journalisten und Nichtregierungsorganisationen verschlossenen Türen der australischen UNO-Botschaft.    

Auf Geheimhaltung wird offenbar stärker geachtet als bei den bisherigen Verhandlungen im Rahmen der WTO. So haben die USA zur Bedingung gemacht, dass ihre Forderungen „für fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Tisa-Abkommens oder nach ergebnislosem Ende der Verhandlungen geheim gehalten halten werden müssen“.    

In der EU waren – wie schon bei den WTO-Verhandlungen der letzten 20 Jahre – weder das Europäische Parlament noch Parlamente der 28 Mitgliedstaaten an der Erarbeitung der Positionen und Forderungen beteiligt, die die EU-Kommission im Namen der Länder einbrachte. „Die EU muss ihre Tisa-Verhandlungspositionen umgehend veröffentlichen“, fordert die Nichtregierungsorganisation Public Services International in einer neuen Studie.

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