Verwaltungsgerichtshof

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

…verbietet Internetpranger von Verbraucherministerin Ilse Aigner

Sehr geehrte Bürger,

unter dem großen Deckmantel des Verbraucherschutzes führte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner den Hygienepranger ab 1.9.12 verpflichtend ein. Allein im September registrierte man in Bayern schon mehr als 150000 Zugriffe. Betriebe wurden sechs Monate an den Pranger gestellt, wenn bei einer Kontrolle Mängel aufgetreten waren, selbst wenn
sie innerhalb einer Nachfrist behoben waren, wenn das Ordnungsgeld 350 € samt Gebühren überschritten hatte. Und dies dann sechs Monate!

Der Schaden dadurch war wie bei einem mittelalterlichen Pranger ein vielfaches des Geldbetrages. Dies konnte man nur abwenden, wenn man dagegen beim Verwaltungsgericht Klage erhob, was gerade in München einige Unternehmen getan hatten. Dabei gewannen in erster Instanz 13 von 14 Betrieben im Eilverfahren. Nunmehr hat die nächste Instanz, der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und zwar gegen den Internetpranger von Ilse Aigner! Aber unsere Verbraucherministerin braucht noch weitere Urteile, um endlich bundesweit dieses Gesetz und seine Ausführungsbestimmung zu ändern!

Da lobe ich mir den Münchner Kreisverwaltungsreferenten Blume-Beyerle, der eine Überarbeitung des Gesetzes dringend fordert! Aber er ist halt parteilos und unabhängig!
Die Richter halten eine Information der Öffentlichkeit nur bei Gesundheitsrisiken für zulässig! Dies war aber bei keiner Beanstandung, selbst bei Müller Brot oder Vinzenz Murr der Fall, sondern nur in der Lebensmittelindustrie, wo vorsätzlich verbotene Stoffe bei den Lebensmittelskandalen in Lebensmittel gemischt wurden. Dies ist und bleibt kriminell und da gehören natürlich die Verbraucher sofort informiert und die Verantwortlichen wirklich zur Verantwortung gezogen!

Aber der Kontrollwahn wird dann meistens auf die kleinen Betriebe ausgedehnt nach dem Motto “ die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man“!

Wenn die Politik mal einen Fehler gemacht hat, dann sollte sie dazu stehen und ihn korrigieren, liebe Frau Aigner!

Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller

Trackback von deiner Website.