Tennishalle als Asylbewerberdurchgangslager für 215 junge Männer für 5 Jahre erneut abgelehnt!
Liebe Bürger, heute hatten wir die erneute Entscheidung über die Umwandlung der Tennishalle in eine Asylbewerberunterkunft als Durchgangslager für überwiegend junge Männer für 5 Jahre. Der Bürgermeister hatte meine Anfrage, ob es auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung weder letzte Woche noch Anfang dieser Woche beantwortet und mit Brief vom Mittwoch lapidar auf die Tagesordnung verwiesen. Dies hat mit Transparenz und einem respektvollen Umgang mit den Fraktionen nichts mehr zu tun. Am Mittwoch wollte ich vormittags um 9.30 Uhr die Bauunterlagen einsehen, aber sie waren nicht auffindbar. Um etwa 13. Uhr bekam ich einen Anruf, dass sie jetzt einsehbar wären, worauf ich diese genau unter die Lupe nahm. Im heutigen Gemeinderat erläuterte ich, dass es aber nur ein ausgefülltes Musterbauantragsformular mit Eingangsstempel vom 23.11.15 mit einem Plan ohne Fluchtwegeeinzeichnung mit einer lächerlichen Bausumme für Umbauten im Sanitärbereich, 2 T 90 Türen und 44 Abteilen, wo exemplarisch ein Abteil mit Stockbetten dargestellt ist, gibt! Fluchtwege sind nicht eingezeichnet und das Brandschutzkonzept liegt nicht vor! Nach meinen Informationen auch nicht im Landratsamt oder es wird wieder einmal gemauert. Aus meiner Sicht liegen die Bauantragsunterlagen nicht vollständig vor. Schon beim alten Brandschutzkonzept wurde die Dämmmaterialien bei der Dachhaut außen vorgelassen, welche nach heutigem Standard keinesfalls mehr zugelassen würden. Es wird immer wieder auf den Bestand verwiesen. Die Halle wäre jetzt mit etwa 3/5 belegt und die beiden Notausgänge über 35 m lang und einer geht von außen dann seitwärts durch den Gang vor den Sanitärräumen in der Mitte raus. Im Krankenhaus Agatharied ist der maxiamale zulässige Fluchtweg 34 Meter bis zum nächsten Ausgang! Der andere Fluchtweg führt über die bestehenden Gasträume ins Freie. Es ist bei dieser Brisanz, wo sonst das Landratsamt so auf den Brandschutz aus ist, ein absolut ungenügender Bauantrag. Dr. Diller sagte letztens, dass die Fluchtwege nicht mehr als 25 m betragen dürfen, wo man noch die Grunddienstbarkeit für die Fluchtwege auf die Tennisfreiplätze gebraucht hätte. Kein privater Bauantragssteller, der unter die Beherbergungsbauverordnung fällt, dürfte einen solchen Bauantrag abliefern, wenn er eine Genehmigung erwarten möchte. Sollte ein Brandschutzprüfsachverständiger das erneuerte Brandschutzkonzept trotzdem abnehmen, lädt er sich zusammen mit dem Brandschutzgutachter eine schwere Verantwortung auf. Sollte das Landratsamt im herkömmlichen Verfahren das Brandschutzkonzept so abnehmen, ist es in der Haftung. Aber auch wir Gemeinderäte sind in der Haftung, wenn wir hier das Einvernehmen erteilen! Fakt ist, dass bei einem Brand auf der Westseite in den Sanitär- und Gemeinschaftsräumen es keinen Fluchtweg mehr gibt. Fakt ist, dass auf keiner anderen Seite ein Grundstücksanlieger einen genehmigungsfähigen Notausgang zulässt. Fakt ist, dass auch eine Erweiterung möglich ist, wenn man alle Bedenken vom Tisch wischt. Fakt ist, dass kein Feuerwehrauto auf der Süd- und Teilen der Ostseite an das Objekt anfahren kann, was bei einem privaten Bauherrn Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes sein muss! Der FWG-Sprecher Werner Kienle, der FWF-Sprecher Sepp Hufpauer und auch die Grünen und SPD schlossen sich zusammen mit ein paar CSUlern der Argumentation an. Letztendlich stimmten nur die beiden Bürgermeister der CSU, die GRe Noisternig und Eham von der CSU und die zwei FW von Vagen für den Bauantrag auf Nutzungsänderung für eine Asylbwerberunterkunft für 215 junge Männer als Durchgangslager für 5 Jahre! Bergmüller betonte, dass es nur eine Ablehnung geben kann und ergänzte den Beschluss mit der Begründung, das das Einfügungsgebot auf Grund mangelnder Rücksicht auf die nachbarschaftlichen Belange verletzt sei! Außerdem forderte er eine STellungnahme des Kreisbrandrates zum Brandschutzkonzept, der Löschwasserversorgung, den Aufstellungsflächen für die Löschfahrzeuge und ob der Bestandschutz gerade bei den Dämmmaterialien noch gegeben sei! Und bei einer Ersatzvornahme des Einvernehmens muss man guten Gewissens aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber jedem anderen Bauwerber in der Gemeinde sogar eine Klage der Gemeinde gegen das Ersetzen des Einvernehmens überlegen! Beim Zuweisungsrecht der Landratsämter an die Gemeinden gibt es neue Entwicklungen. Am Freitag forderte der Sprecher der Landkreisbürgermeister die Landtagsabgeordneten auf, das Zuweisungsrecht zu stoppen, was vor ihm auch schon der bayerische Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl ebenfalls machte! Aus der Bürgermeisterdienstbesprechung erfuhr ich, dass der Landrat, entgegen seiner in der Bürgerinformationsversammlung am 18.9.15 in Feldkirchen geäußerten Absicht, notfalls auch Gemeindeturnhallen zu beschlagnahmen, von einer möglichen Zuweisung Abstand genommen hat. Bis etwa Ende Februar reichen die bestehenden Kapazitäten in Landkreishand aus, wenn die Flüchtlingszuweisungen in dieser Höhe bestehen bleiben, was beim bevorstehenden Winter anzunehmen ist. Beim Erschöpfen der Kapazitäten in Landkreishand will der Landrat gegenüber der Regierung signalisieren, dass der Landkreis keine Unterkünfte mehr hat und die Regierung die Flüchtlinge selbst an die Gemeinden zuweisen soll. Generell gilt die Losung bei der Unterbringung in Gemeinden erst Turnhallen, dann Gemeindesäle und zum Schluss Pfarrsäle. Mancher wird großpolitisch beim Thema Asyl grundsätzlich sicheranderer Meinung sein, aber dezentrale Lösungen sind Massenunterkünften auf Dauer vor zu ziehen, da die sozialen Konflikte dort sicher eher ausbrechen können! Viele Gr. Franz Bergmüller, Fraktionssprecher von Pro Bürger
Trackback von deiner Website.