Tennishalle als Asylbewerberdurchgangslager für 215 junge Männer für 5 Jahre erneut abgelehnt!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat, News

Liebe Bürger,

heute hatten wir die erneute Entscheidung über die Umwandlung der
Tennishalle in eine Asylbewerberunterkunft als Durchgangslager für
überwiegend junge Männer für 5 Jahre. Der Bürgermeister hatte meine
Anfrage, ob es auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung weder letzte Woche noch Anfang
dieser Woche beantwortet und mit Brief vom Mittwoch lapidar auf die
Tagesordnung verwiesen. Dies hat mit Transparenz und einem respektvollen
Umgang mit den Fraktionen nichts mehr zu tun. Am Mittwoch wollte ich
vormittags um 9.30 Uhr die Bauunterlagen einsehen, aber sie waren nicht
auffindbar. Um etwa 13. Uhr bekam ich einen Anruf, dass sie jetzt
einsehbar wären, worauf ich diese genau unter die Lupe nahm. Im heutigen Gemeinderat
erläuterte ich, dass es
aber nur ein ausgefülltes Musterbauantragsformular mit Eingangsstempel
vom 23.11.15 mit einem Plan ohne Fluchtwegeeinzeichnung mit einer lächerlichen
Bausumme für Umbauten im Sanitärbereich, 2 T 90 Türen und 44 Abteilen,
wo exemplarisch ein Abteil mit Stockbetten dargestellt ist, gibt! Fluchtwege
sind nicht eingezeichnet und das Brandschutzkonzept
liegt nicht vor! Nach meinen Informationen auch nicht im Landratsamt
oder es wird wieder einmal gemauert. Aus meiner Sicht liegen die
Bauantragsunterlagen nicht vollständig vor. Schon beim alten
Brandschutzkonzept wurde die Dämmmaterialien bei der Dachhaut außen
vorgelassen, welche nach heutigem Standard keinesfalls mehr zugelassen
würden. Es wird immer wieder auf den Bestand verwiesen. Die Halle wäre
jetzt mit etwa 3/5 belegt und die beiden Notausgänge über 35 m lang und
einer geht von außen dann seitwärts durch den Gang vor den Sanitärräumen
in der Mitte raus. Im Krankenhaus Agatharied ist der maxiamale zulässige Fluchtweg
34 Meter bis zum nächsten Ausgang! Der andere Fluchtweg führt über die bestehenden Gasträume ins Freie.
Es ist bei dieser Brisanz, wo sonst das Landratsamt so auf den
Brandschutz aus ist, ein absolut ungenügender Bauantrag. Dr. Diller
sagte letztens, dass die Fluchtwege nicht mehr als 25 m betragen dürfen,
wo man noch die Grunddienstbarkeit für die Fluchtwege auf die
Tennisfreiplätze gebraucht hätte. Kein privater Bauantragssteller, der
unter die Beherbergungsbauverordnung fällt, dürfte einen solchen
Bauantrag abliefern, wenn er eine Genehmigung erwarten möchte. Sollte
ein Brandschutzprüfsachverständiger das erneuerte Brandschutzkonzept trotzdem
abnehmen, lädt er sich zusammen mit dem Brandschutzgutachter eine
schwere Verantwortung auf. Sollte das Landratsamt im herkömmlichen
Verfahren das Brandschutzkonzept so abnehmen, ist es in der Haftung.
Aber auch wir Gemeinderäte sind in der Haftung, wenn wir hier das
Einvernehmen erteilen! Fakt ist, dass bei einem Brand auf der Westseite
in den Sanitär- und Gemeinschaftsräumen es keinen Fluchtweg mehr gibt.
Fakt ist, dass auf keiner anderen Seite ein Grundstücksanlieger einen
genehmigungsfähigen Notausgang zulässt. Fakt ist, dass auch eine
Erweiterung möglich ist, wenn man alle Bedenken vom Tisch wischt. Fakt
ist, dass kein Feuerwehrauto auf der Süd- und Teilen der Ostseite an das
Objekt anfahren kann, was bei einem privaten Bauherrn Bestandteil eines
Brandschutzkonzeptes sein muss! Der FWG-Sprecher Werner Kienle, der FWF-Sprecher
Sepp Hufpauer und auch die Grünen und SPD schlossen sich zusammen mit ein paar CSUlern
der Argumentation an. Letztendlich stimmten nur die beiden Bürgermeister der CSU, die GRe
Noisternig und Eham von der CSU und die zwei FW von Vagen für den Bauantrag auf Nutzungsänderung für eine Asylbwerberunterkunft
für 215 junge Männer als Durchgangslager für 5 Jahre! Bergmüller betonte, dass es nur eine Ablehnung geben kann und ergänzte den Beschluss
mit der Begründung, das das Einfügungsgebot auf Grund mangelnder Rücksicht auf die nachbarschaftlichen Belange verletzt sei! Außerdem forderte er
eine STellungnahme des Kreisbrandrates zum Brandschutzkonzept, der Löschwasserversorgung, den Aufstellungsflächen für die Löschfahrzeuge und ob der Bestandschutz
gerade bei den Dämmmaterialien noch gegeben sei! Und bei einer Ersatzvornahme des
Einvernehmens muss man guten Gewissens aus Gerechtigkeitsgründen
gegenüber jedem anderen Bauwerber in der Gemeinde sogar eine Klage der
Gemeinde gegen das Ersetzen des Einvernehmens überlegen!
Beim Zuweisungsrecht der Landratsämter an die Gemeinden gibt es neue
Entwicklungen. Am Freitag forderte der Sprecher der
Landkreisbürgermeister die Landtagsabgeordneten auf, das Zuweisungsrecht
zu stoppen, was vor ihm auch schon der bayerische Gemeindetagspräsident
Dr. Uwe Brandl ebenfalls machte! Aus der Bürgermeisterdienstbesprechung
erfuhr ich, dass der Landrat, entgegen seiner in der
Bürgerinformationsversammlung am 18.9.15 in Feldkirchen geäußerten
Absicht, notfalls auch Gemeindeturnhallen zu beschlagnahmen, von einer
möglichen Zuweisung Abstand genommen hat. Bis etwa Ende Februar reichen
die bestehenden Kapazitäten in Landkreishand aus, wenn die
Flüchtlingszuweisungen in dieser Höhe bestehen bleiben, was beim
bevorstehenden Winter anzunehmen ist. Beim Erschöpfen der Kapazitäten in
Landkreishand will der Landrat gegenüber der Regierung signalisieren,
dass der Landkreis keine Unterkünfte mehr hat und die Regierung die
Flüchtlinge selbst an die Gemeinden zuweisen soll. Generell gilt die
Losung bei der Unterbringung in Gemeinden erst Turnhallen, dann
Gemeindesäle und zum Schluss Pfarrsäle.
Mancher wird großpolitisch beim Thema Asyl grundsätzlich sicheranderer
Meinung sein, aber dezentrale Lösungen sind Massenunterkünften auf Dauer
vor zu ziehen, da die sozialen Konflikte dort sicher eher ausbrechen können!


Viele Gr.

Franz Bergmüller, Fraktionssprecher von Pro Bürger

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