Straßenausbaubeitragsdebatte erreicht den Landtag!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein, Politik vor Ort

Straßen saniert – Bürger ruiniert!? Weg mit der Straßenausbaubeitrags-satzung

Schluss mit der „Kalten Enteignung“ durch Straßenausbausatzungen und „fiktive Ersterschließung“, daher unsere Forderungen an den Bayerischen Landtag:

1. Herauslösung der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und stattdessen Finanzierung aus Steuermitteln

2. Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung eines nachhaltigen Straßenbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommune und Bürger

3. Unterbindung der fiktiven Ersterschließung nach dem BauGB durch Schließung einer Gesetzeslücke

Begründung:

Ungerechtigkeit und Willkür durch kommunale Straßenausbausatzungen

Die meisten Bundesländer (bis auf Berlin und Baden-Württemberg) ermächtigen ihre Kommunen mit ihren Kommunalabgabengesetzen (KAG) zu ungerechten und willkürlichen Zwangsabgaben für den kommunalen Straßenbau. Die Kommunalabgabengesetze in den Bundesländern sind im Wesentlichen gleich und ermächtigen die Kommunen zum Erlass von Straßenausbausatzungen, die zwar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, aber von den Aufsichtsbehörden durch deutlichen Druck und Vorgabe von Mustersatzungen relativ einheitlich gestaltet sind. Dabei werden die Kommunen regelrecht gezwungen, solche Satzungen zu erlassen. Im Ergebnis nutzen die Kommunen den durch die Satzungen erlangten umfangreichen Ermessensspielraum bayern- und bundesweit willkürlich und rücksichtslos aus.

Wir sehen im KAG und in der derzeitigen Praxis der Beitragserhebungen für Erneuerung und Verbesserung von Straßen einen Verstoß u.a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von Anliegern sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden. Die willkürlichen und ungleichen Anwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dadurch, dass die Kommunen Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag geben können, entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit, sonders es führt im Gegenteil zu gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung (Luxussanierungen).

Steuer- und Abgabenverschwendung

Kommunen vernachlässigen in der Regel sträflich die nicht über Beiträge refinanzierbaren Investitionen hinsichtlich des laufenden Straßenunterhalts, wohl zum Teil in der Erwartung, bei entsprechendem Erreichen der vorbezeichneten „Standzeit“ werde eine Erneuerung/Verbesserung im beitragsrechtlichen Sinne unumgänglich mit der Konsequenz der Umlage des größten Teils des Investitionsaufwands auf Grundstückseigentümer und sonst dinglich Berechtigte. Die Kommunen werden somit ermächtigt, Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag zu geben. Durch die zunehmende Nutzung dieses Instruments entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit, es führt – im Gegenteil – zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung durch sogenannte „Luxussanierungen“. Die Anwendung dieses Gesetzes belastet die Haus- und Grundstückseigentümer in nicht unerheblichen Maße, bis hin zum finanziellen Ruin.
Die Werbung der Politik für das eigene Heim als verlässliche Alterssicherung
(z.B. Riesterrente!) wird dadurch ad absurdum geführt!

Ungerechtigkeit und Willkür durch „fiktive Ersterschließung“ nach BauGB

Bundesweit und daher auch in Bayern gehen die Kommunen aufgrund einer Rechtslücke im BauGB dazu über, auch solche Straßenanlieger mit so genannten „fiktiven Erschließungsmaßnahmen“ zu überziehen, deren Grundstücke nicht in einem neu erschlossenen Baugebiet liegen. Häufig wird behauptet, die Anlage war noch nicht fertig gestellt, obwohl die Anlage nebst Teileinrichtungen nach der Verkehrsauffassung seit Jahrzehnten in bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Solche fiktiven Erschließungsmaßnahmen werden meist für an langjährig bestehenden und gut ausgebauten (oft mehrspurige, z.T. hunderte von Jahren alten) Straß gelegene Grundstücken erhoben. Der einzige Grund für die Erhebung dieser „fiktiven Ersterschließung“ ist der, dass die Grundstücke seit Bestehen des BauGB im Jahre 1960 noch nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden. Der eigentliche Sinn der Erschließungskostenbeiträge nach BauGB – nämlich die Erschließungskosten für neue Baugebiete zu 90 % auf die Anlieger umzulegen – wird dabei konterkariert, weil nämlich nichts neu erschlossen wird.

Es gibt aber positive Bespiele, die belegen, dass Kommunen mit einem durchdachten Straßenbaumanagement ihrer Verpflichtung zum Unterhalt der Straßen nachkommen und damit ihren Bürgern hohe Straßenausbaubeiträge ersparen

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Weiden in der Oberpfalz, 14.11.2014 (aktiv bis 13.05.2015)


Neuigkeiten

Unser Verband wird bei seinem Landesverbandstag am 27.06. in München den anwesenden Abgeordneten der Landtagsfraktionen symbolisch die Unterschriftenlisten übergeben. Unser Präsident, Herr Siegmund Schauer, wird Mitte Juli – die 60.000 Unterschriften …

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