Stellungnahme Gemeinderäte zum Bürgerentscheid

Geschrieben von ProBürger am in Schulturnhalle Feldkirchen

Information zum Bürgerentscheid „Erhalt der bestehenden Schulturnhalle“ und Schaffung neuer Räume für VHS, Bücherei, Musikschule, Mittagsbetreuung und Vereine!

Wir sind nicht die Initiatoren des Bürgerentscheides, aber wir haben als Gemeinderäte aus verschiedensten Gesichtspunkten schon von Anfang an Bedenken gegenüber der Entwicklung geäußert, die weg von der reinen energetischen Sanierung hin zum Neubau ging, der durch einige von uns aus guten Gründen vehement abgelehnt wurde! Deshalb unterstützen wir den Bürgerentscheid für eine Sanierung! Warum wollen über 1000 Bürger, darunter 5 ehemalige Bürgermeister, nun den Bürgerentscheid als höchste demokratische Entscheidung (vgl. Bayer. Verfassung Art..7, Abs.2; Art.12, Abs.3)? Weil Unbehagen, mangelnde Information, Verweigerung von Orts- und Akteneinsichten, Nichtbehandlung von Aufklärungsanträgen und bewusst geschürte angebliche Statikprobleme von Gemeinderäten auf die Bürger übergeschwappt sind!
Wir als Gemeinderäte „Für eine Sanierung“ sind genauso für die Schaffung von Erweiterungsräume für die Bücherei, für die VHS und Musikschule, für die Mittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule und auch für den Erhalt der alten Schulturnhalle, um damit den Breitensport des TV Feldkirchen und der anderen mitnutzenden Vereine mit dieser bestehenden Halle zu fördern! Das heißt aber nicht, dass wir diese wertvolle, mit geringeren Kosten sanierungsfähige, Schulsporthalle durch einen teureren Neubau auf Kosten der Steuerzahler ersetzen wollen!
Doch nun zu den Fakten:

1. Der Zustand der Halle kann laut Expertenmeinung und durch mittlerweile gewährter Einsicht der Akten zu weitaus günstigeren Preisen als vom Architekten kalkuliert energetisch saniert und die Sanitäranlagen im Keller renoviert werden! Die angeblichen statischen Mängel werden vom ursprünglichen und selbst haftenden Architekten und Statiker klar dementiert! Brandschutzmängel sind mit geringen Kosten zu beheben! Die Baukostenschätzung der Sanierungsvariante von Gemeindeverwaltung und beauftragten Architekten halten wir für äußerst hochgerecht!

2. Die Regierung von Oberbayern hatte im Frühjahr 2008 (bestätigt per Email an GR am 30.09.08!) noch eine Sanierung befürwortet und dann erst am 18. 06.09 (Zeitpunkt!!) eine Sanierung „auf Grund vorgelegter Unterlagen durch die Gemeinde“ als unwirtschaftlich bezeichnet! Am 30.06.09 bestätigte die Regierung aber ganz deutlich auf Anfrage, dass eine „Sanierungsförderung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist“! Es müssten eben die Zahlen neu vorgelegt werden, um das geänderte Projekt erneut zu prüfen! Es ist bisher lediglich der Bewilligungsbescheid für 1,6 Mill. Förderung ergangen. Es ist eben nicht wahr, dass bei der Sanierungsvariante 1,6 Mill. Euro Zuschüsse automatisch verloren gehen! Im Übrigen handelt es sich bei den absoluten Zahlen insgesamt um unsere Steuergelder, die man so oder so nicht leichtfertig ausgeben darf. Auch die gemeindlichen Rücklagen können nur einmalig entnommen werden! Die Verschuldung unserer Gemeinde verdreifacht sich laut mittelfristiger Finanzplanung in den nächsten drei Jahren! .Jeder private Hausbesitzer würde es sich überlegen, eine noch intakte Bausubstanz wie die der Schulturnhalle einfach wegzureißen und dies in der heutigen wirtschaftlich schwierigen Zeit. Die Gewerbesteuereinnahmen sind bereits um 50 % eingebrochen und als nächstes folgt logischerweise ein Rückgang der Einnahmen aus der Einkommenssteuer!

3. Das Konjunkturprogramm II („Zukunftsinvestitionsgesetz“) fördert die energetische Sanierung der beheizbaren Flächen in öffentlichen Gebäuden. Die komplette Abwicklung muss nach heutigen gesetzlichen Vorgaben bis 31.12.2011 erfolgt sein. Die Mangfallhalle hatte eine Bauzeit von etwa 17 Monaten! Auch eine geänderte Planung der Sanierungsvariante ist auf alle Fälle noch möglich. Eine EU-weite Ausschreibung muss bei der Sanierungsvariante auch nicht erfolgen, so dass einheimische Handwerker eher eine Chance der Beteiligung haben als bei einem Neubau! Es muss schlichtweg Bedarf vorhanden sein! Für die Sportnutzung der Schulen würden schon alleine laut vorhandenen Schulklassen und Hallenbelegungsplänen 2 Halleneinheiten in der neuen Mangfallhalle ausreichen (drei Klassenzimmer stehen in der Hauptschule leer – hier haben die Schülerzahlen in den letzten Jahren von ca. 320 auf 200 abgenommen! – Regionalschule und Teilrealschule wurden abgelehnt – Hauptschul-Standort ist gefährdet.)! Der sportliche Bedarf für die Vereine ist dabei unbestritten! Bei der Sanierung könnte der Betrieb im Wesentlichen fortgeführt werden und bedürfte keiner Verlegung über 2 Winter!

4. Es gibt also auch nach den Antworten der Gemeinde gegenüber der Anfrage der FWFeldolling vom 14.3.09 keinen schulischen Bedarf, so dass der Förderantrag insgesamt fragwürdig erscheint!

5. Zur Terminfrage: Den Bürgerentscheid mit vorgeschobenen Gründen vom 27.09.09 auf den 02.08.09 anzusetzen, zeugt von mangelndem Demokratieverständnis, da eben bei der Bundestagswahl ein breites Votum der Bürger mit weniger Kosten möglich gewesen wäre. Dies ist aus unserer Sicht ein taktisches Manöver der 3 Bürgermeister, um die ehrenamtlich tätigen Bürgerentscheidsbefürworter gegenüber der Verwaltung durch die Zeitenge zu benachteiligen! Die zusätzlichen Kosten für die Gemeindekasse durch den Sondertermin liegen mit Sicherheit in gleicher Höhe wie die Ausgaben für die Europawahl. Unser Verständnis von Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern wurde hier ins Gegenteil verkehrt. Die mangelnde Transparenz im Vorfeld von Gemeinderatsentscheidungen – manche Räte erfuhren wichtige Daten erst nach der erzwungenen Akteneinsicht der Bürgerbegehrensinitiatoren im Rathaus im Juli, 6 Monate nach der Mehrheitsentscheidung für den Neubau – sowie Defizite in der Informationspolitik (teilweise Auskunftsverweigerung als „Maulkorberlass“!) und Bürgerbeteiligung waren bei diesem Vorgehen besonders ärgerlich. Gerade deshalb, weil in Hochglanzbroschüren vor Wahlterminen alle Parteigruppierungen das Gegenteil versprechen. Selbst als Fremde können wir in jeder anderen Gemeinde mehr Auskünfte erhalten als wir als Gemeindebürger von unserer Gemeindeverwaltung bekommen. Übrigens wurde dieser Brief der genannten Gemeinderäte aus privaten Mitteln und nicht aus Steuergeldern bezahlt, also nicht so wie die Postwurfsendung der 3 Bürgermeister im Juni! Bayerische Verfassung Artikel 7, Abs.2: „Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden.“ Artikel 12, Abs.3: „Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

V.i.S.P. :
die Gemeinderäte Hans Schaberl (FWG), Otmar Rieß (ÜWG), Sepp Hupfauer und Georg Glas (FWF), Franz Bergmüller, Klaus Samstl und Martin Faltlhauser (Pro Bürger).

Infoveranstaltung zum Bürgerentscheid am Mittwoch, 29.7.09, um 20 Uhr im Gasthaus Schäffler in Vagen durch die Initiatoren, vertreten durch Hubert Steffl!

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