Seniorenzentum Ortsmitte

Geschrieben von ProBürger am in Politik vor Ort

 Stellungnahme des Gewerbeverbandes Aufstellung BPl 98 „Seniorenzentrum Ortsmitte“; Bekanntmachung der öffentl. Auslegung gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 u. § 13 a BauGB

Sehr geehrte Gemeindeverwaltung,
der Gewerbeverband befürchtet, dass diese Fläche für die Planung einer Seniorenresidenz verschenkt ist, denn rundherum sind Gewerbeflächen im klassischen Sinne ausgewiesen. Eine Handelsnutzung wäre für die gesamte Ortsentwicklung sinnvoller gewesen. Aber die Entscheidung des Gemeinderates ist nach jetzigem Sachstand mit der eingeleiteten Bauleitplanung gefallen, so dass man von unserer Seite planungsrechtlich nichts gegen die Planung für ein Seniorenheim einwenden kann. Entscheidend ist natürlich immer, was ein jeweiliger Grundstücksbesitzer vor hat und ob dies grundsätzlich mit den Planungsüberlegungen der Gemeinde vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bergmüller,
1. Vorsitzender des Gewerbeverbandes Feldkirchen-Bruckmühl-Aying-Irschenberg

_______________________________________________________________________________________

Aufstellung BPl 98 „Seniorenzentrum Ortsmitte“; Bekanntmachung der öffentl. Auslegung gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 u. § 13 a BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat hat am 23.11.2010 die Errichtung eines Seniorenzentrums auf dem Gelände des ehemaligen Hotels Mareis befürwortet und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird dabei abgesehen. Der Umgriff wird im Süden durch die St 2078 und im Norden durch den Pfarrer-Huber-Ring begrenzt und ergibt sich aus beiliegendem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Die Bebauungspläne Nr. 66 „Feldkirchen Nord West“ und Nr. 86 „Glonner Straße West“ werden durch den neu zu erstellenden Bebauungsplan Nr. 98 „Seniorenzentrum Ortsmitte“ tangiert und insoweit geändert bzw. neu überplant.
In der Sitzung vom 28.06.2011 wurde das Planungskonzept gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf, der Entwurf der Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom 20.07.2011 bis 22.08.2011 im Rathaus Feldkirchen, Ollinger Straße 10, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wir bitten Sie, Ihre Rückantwort an Herrn Weber, E-Mail: weber@feldkirchen-westerham.de, zu senden. Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Weber unter der Tel.Nr. 08063/9703-30 gerne zur Verfügung.

gez. Bernhard Schweiger, 1. Bürgermeister

Trackback von deiner Website.