Pro Bürger fordert Kostenobergrenze

Geschrieben von ProBürger am in Rathaus

… als Richtschnur für Rathausanbau
     bei Erhalt des alten Rathausgebäudes

Sehr geehrter Herr Schleburg,
nachfolgend mache ich folgende Anregungen/Prüfvorschläge:
– in einem nächsten Workshop müssen Varianten mit Baukosten nach Durchschnittswerten hinterlegt werden, denn meines Erachtens sollte sich der Gemeinderat anhand des räumlichen Bedarfs eine Kostenobergrenze für ein Anbau/Neubaumodell setzen.
– der räumliche Bedarf sollte noch einmal anhand der letzten Personalentscheidungen überprüft werden, um wirklich einen konkreten Raumbedarf zu ermitteln
– alle diese Unterlagen sollen vor dem nächsten Workshop vorher den Gemeinderäten verschickt werden, um sich besser einlesen zu können.
– der Brandschutz für das alte Rathausgebäude sollte als erstes vor dem nächsten Workshop geklärt sein, wobei alllgemeiner Konsens war, dass man es mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen unbedingt erhalten sollte
– ein Anbau auf die Nordseite eines ebenerdigen Sitzungssaales sollte als Variante vorgestellt werden, denn auf dieser Seite hat man die Sonneneinstrahlung nicht so stark im Sommer, wenn man eine Variante mit viel Glas wählen sollte. Ich wäre eher für einen anpassenden Baustil. Es sollte ein behindertengerechter mulitfunktionaler Sitzungssaal sein, der über eine Trennwand ggf. vielleicht sogar erweitert werden könnte.
– ein Außenaufzug an der bisherigen Nordseite vor dem Mauervorsprung sollte neben dem Eingang sollte geprüft werden.
– eine Variante mit dem kompletten Erhalt des bisherigen Sitzungssaalgebäudes sollte geprüft werden, um immer die Kosten im Blick zu haben.
– da es eine städtebauliche Entwicklungsstudie für die Süd- und Ostseite des Rathausgebäudes gibt, sollte der Südausblick vernachlässigt werden, denn die Gemeinde muss aus Refinanzierungsgründen diese Flächen mal bebauen, so dass der Südblick aus einem Sitzungssaal bei Anordnung auf der Südseite zu vernachlässigen wäre, denn es wird in irgendwann nicht mehr geben.
– bei der bisherigen Variante sollte ein Sattel- oder Pultdach geprüft und als Variante zeichnerisch dargestellt werden.
– die Anbauvariante sollte als Holzbau mit Glasfronten oder einem Oberlichtgang (Giebelverglasung) erfolgen.
– bei der Anbauvariante sollte auch eine lichtdurchflutete mittige Erschließung geprüft werden.
– man sollte auch eine Grundrißvariante bei kompletten Erhalt des jetzigen Gebäudes oder Teilabriss prüfen, wo sozusagen ein Kreuz oder T-Form entsteht, also Sitzungssaal auf der Nordseite und Bürotrakt auf der Südseite. Dabei müsste bei einem vollständigen Erhalt des bisherigen Gebäudes auch die Anbindung geprüft werden.
– bei der Variante zwei mit dem Gemeindesaal im ersten OG über dem Sitzungssaal sollte auch die Variante mit einem Sichtdachstuhl geprüft werden.
– energetisch müsste man die Versorgung mit der zentralen Hackschnitzlanlage von der Salzstraße berücksichtigen, denn man kann sich nicht für eine Trasse entscheiden und dann noch alternative Energieversorgungen erwägen. Wer A sagt, muss auch B sagen.
– falls man die Südseitenvariante wählen würde mit dem Sitzungssaal, wäre eine Unterkellerung zu prüfen, wobei auch eine Variante sein könnte, dass man diesen Keller als Souterrain ausbildet mit Lichtgraben, so dass man ihn auch als Sitzungs/Gemeindesaal nutzen könnte, indem man das Erdgeschoß höher setzt.
– auf jeden Fall sollte der Eingangsbereich wie bei einer Rezeption ausgebildet werden, wo man den Bürger sofort schnell in die entsprechenden öffentlichen Abteilungen weisen kann oder sogar schnell selbst eine Auskunft geben kann. Daher muss man sich genau überlegen, wo man den gesamten Publikumsverkehr abwickeln will. Notfalls gibt es auch die Variante eines Besprechungszimmers oder zwei im EG, wo man Dienstgespräche mit Bürgern führen kann, um in einem Trakt die Dienstleistungsbereiche unterbringen zu können.

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