Pferdefleischskandal – Schlußfolgerungen für die Lebensmittelüberwachung

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

„Die Kleinen werden schikaniert – die Großen lässt man laufen“ Kritik an ungleicher Behandlung beim Verbraucherschutz Der Skandal um Pferdefleisch in Fertiggerichten hat sogar die Dönerbuden erreicht. Es scheint ein globaler Gau zu werden, dessen tatsächliche Ausmaße kaum zu ahnen sind. Die politische Diskussion offenbart aber auch einen zusätzlichen Schwachpunkt: nach jetzigem Recht ist eine Veröffentlichung über ein täuschendes Unternehmen nicht möglich! Während also der kleine Gaststättenbetrieb wegen eines geringen Mangels sofort an den Internet-Pranger gestellt wird und wohlmöglich erheblichen Schaden in Kauf nehmen muss, lässt man die großen und wirklichen Übeltäter laufen. „Jetzt ist das Maß übervoll und Zeit zum Handeln angesagt“, so der Landesvorsitzende des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller. Er meint damit die ungleiche Gesetzgebung, die es ermöglicht, dass Ordnungswidrigkeiten bei der Lebensmittelüberwachung sofort ohne Nachprüfung ins Internet gestellt werden und die dann eine Zeit lang öffentlich bleiben, selbst wenn die Mängel behoben wurden. Darüber können Großkonzerne und Handelsriesen nur lächeln. Eine Veröffentlichung im Internet über betrügerische Vergehen, wie zum Beispiel der Ersatz von billigem Pferdefleisch für Rindfleisch, ist bislang nicht möglich. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach fordert deshalb deutlich härtere Strafen für solche Übeltäter. Lucia Puttrich (CDU) ergänzt als Vorsitzende der Länder-Verbraucherministerkonferenz, dass sie die Prangerwirkung für angebracht hielte. Franz Bergmüller vom VEBWK kritisiert, dass die wirklichen Skandale und Verbraucher feindlichen Vergehen im Dunkeln bleiben, während kleinste Widrigkeiten im Gasthof drakonisch geoutet werden. Er nennt es Schikane und dürfte damit Recht haben. Dieses Thema beschäftigt auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, zuständig für das Gesetz der „Information der Öffentlichkeit im Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB)“. Minister Dr. Marcel Huber lässt die Vollzugshinweise des Gesetzes intensiv überarbeiten. So soll zum Beispiel bei schnell beseitigbaren Mängeln nur noch dann eine Veröffentlichung stattfinden, wenn die Verstöße wiederholt festgestellt werden. Auch die Bußgeldhöhe soll es optimierte Bewertungsregeln geben. Schlussendlich wird eine Verdichtung des Anhörungsverfahrens sowie die Einrichtung einer Clearingstelle installiert. Der VEBWK begrüßt die neue Beweglichkeit des Ministeriums und wünscht sich aber eigentlich die Abschaffung des „Internet-Prangers“ für das Gastgewerbe. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Lebensmittelhygiene steht dabei außer Frage. Gerade in der Gastronomie muss diese oberste Priorität besitzen. Einen öffentlichen Pranger im Internet lehnt der Verein jedoch ab. Für den wirksamen Verbraucherschutz gibt es auch offline ausreichende und wirksame Instrumente, die bis zur Betriebsschließung reichen. Schwarzen Schafen einer Branche müssen die Folgen klar gemacht werden und eine abschreckende Wirkung entfalten. Das gilt nach Meinung des VEBWK für alle Bereiche, die mit Lebensmitteln zu tun haben, also nicht nur für die Kleinen, sondern insbesondere auch für die Großen. Rückfragen

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