Wahlausschuss soll CSU-Vorschlag prüfen

Geschrieben von ProBürger am in Bürgermeisterwahl

Kommentar zu „Wahlausschuss soll CSU-Vorschlag prüfen“

CSU-Mitglieder haben selbst Zweifel an der Wahlaufstellungsversammlung von Bürgermeister Schweiger im Wahlausschuss vorgebracht!

Interessant ist dabei, dass unabhängige Juristen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahlaufstellungsversammlung der CSU geäußert haben, weil der Jurist und CSU-Vorsitzende Theo Biller angeblich aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ die Herausgabe der Mitgliederliste an einen möglichen Gegenkandidaten Josef Kammerloher zur Vorstellung seiner Person als möglichen Gegenkandidaten zu Bürgermeister Schweiger verweigert hat. Zwei Juristen, die von uns als Wahlausschussmitglieder konsultiert wurden, sagen unabhängig voneinander aus, dass dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche und die Wahlaufstellungsversammlung der CSU so nicht in Ordnung wäre. Auch der Wahlleiter in der CSU-Aufstellungsversammlung, Jurist und Exlandrat Dr. Max Gimple, äußerte Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Nichtherausgabe der Mitgliederliste an Josef Kammerloher! Gleichzeitig wurden verschiedene CSU-Mitglieder, die sich bei anderen Gemeinderatslisten 2008 engagiert hatten, von der Aufstellungsversammlung ausgeschlossen, außer sie engagieren sich bei den Freien Wähler Vagen. Dies wäre damit eine versteckte Tarnliste der CSU, was wiederum schon einmal eine Annullierung der Stadtratswahl in München 1993 nach sich zog, weil dies vom Wahlrecht aus unzulässig ist. Gleichzeitig wurden aber mit diesem Schreiben CSU-Mitglieder ausgeschlossen, die sich entweder bei den Freien Wählern Feldolling oder bei Pro Bürger engagiert hatten. Es wurden also systematisch möglicherweise unliebsame parteiinterne Gegner entweder schon im Vorfeld rechtlich bedenklich ausgeschlossen oder eben die Teilnahme an der Wahl massiv erschwert, indem man ihnen nicht ermöglichte, einen persönlichen Brief mit der Ankündigung einer Kandidatur an die Mitglieder zu verschicken. Der Wahlausschuss sollte eben der CSU in der möglichen 7 Tagesfrist die Möglichkeit geben, ihren Wahlvorschlag korrekt nachzubessern, was das Wahlrecht durchaus vorsieht!

Zeitungsartikel Mangfallbote „Wahlausschuss soll CSU-Vorschlag prüfen“

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