KFZ-Steueraufkommen auch für Straßenbau verwenden und nicht zweckentfremden!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Sehr geehrte IHK-HGF`s,

im Zusammenhang mit der PKW-Maut kam in der gestrigen IHK-Sitzung in Rosenheim wiederholt die Forderung auf, erst die ganzen Steuermittel von cirka über 50 Milliarden Euro im Haushalt auch zweckgebunden für den Ausbau und Renovierung der Straßenverkehrsinfrastruktur auszugeben, als neue Belastungen für die deutschen Autofahrer mit einzuführen, da ja
bekanntlich die PKW-Maut nur eingeführt werden könnte, wenn auch die Inländer sie bezahlen müssten. Generell entbrannte aber die Debatte um die Zweckentfremdung im Staatshaushalt. Deshalb stelle ich den Antrag an die IHK-Vollversammlung, folgende Gesetzesinitiative zu beschließen und zu fordern:

Die IHK fordert im Haushaltsrecht zu verankern, dass fachspezifische Abgaben und Steuern, wie z. B. die KFZ-Steuer und Mineralölsteuer oder Tourismusabgaben jeglicher Art, nur zweckgebunden für den Erhebungszweck  ausgegeben werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Bergmüller, Mitglied der IHK-Vollversammlung in der 4. Amtsperiode

 

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