Internetpranger für Lebensmittelbetriebe entschärft

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Lebensmittelhygiene: IHK sieht erste Erfolge beim Kampf gegen Internetpranger

IHK-Fachmann Manfred Hoke sieht erste Erfolge für die IHK-Forderung, den umstrittenen Internetpranger für Unternehmen bei Verstößen gegen Vorschriften der Lebensmittelhygiene zumindest in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Hoke zitiert aus einem Schreiben des Bayerischen Umweltministers Dr. Marcel Huber an den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK), in dem Korrekturen der bisherigen Vollzugspraxis zugesagt werden. Demnach sollen Unternehmen, in denen schnell beseitigbare Mängel festgestellt wurden, nur noch dann im Internet veröffentlicht werden, wenn sie diesen Regelverstoß wiederholt begehen. Ferner ist die Nennung von Firmen in Bayern künftig nur noch dann zulässig, wenn deren Verstöße die Qualität eines Lebens- oder Futtermittels verschlechtern. Die betroffenen Produkte müssen von den Behörden genau bezeichnet werden. Und drittens will die Staatsregierung das Anhörungsverfahren der betroffenen Unternehmen deutlich verbessern. In dem Schreiben des Ministers heißt es, man werde Verfahren einführen, „die sicherstellen, dass die Stellungnahmen der Lebensmittelunternehmen im Anschluss an Betriebskontrollen noch intensiver erörtert und allgemeine Fragen und Kritikpunkte in einem übergeordneten Rahmen geklärt werden können“. Huber spricht von einer „Verdichtung des Anhörungsverfahrens“. Die Staatsregierung werde hierzu eine Clearingstelle einrichten. IHK-Fachmann Hoke wertet das als erste gute Schritte. „Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Zusagen in der Praxis bewähren. Die IHK wird sich jedenfalls weiter für Regeln einsetzen, die Unternehmen vor unverhältnismäßigen Sanktionen schützen“, meint Hoke.

Dieser Einschätzung kann ich als BHG-Bezirksvorsitzender Oberbayern nur beipflichten!

Viele Gr.

Franz Bergmüller

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