IHK fordert Neuregelung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Neuregelung des Fälligkeitstermins der Sozialversicherungsbeiträge: Driessen bittet Haderthauer um Unterstützung

IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Christine Haderthauer, Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten, die Staatsregierung darum gebeten, eine Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung zu unterstützen. Driessen schreibt, Sachsen greife mit dem Vorschlag, beim Fälligkeitstermin der Sozialversicherungsbeiträge wieder auf die bis 2005 geltende Regelung zurückzukehren, eine langjährige IHK-Forderung auf. Driessen erinnert die Ministerin daran, dass der Anlass der momentan geltenden Vorfälligkeit der Beiträge im Jahr 2005 Liquiditätsengpässe in den Sozialversicherungskassen waren. Momentan sei die Finanzlage der Sozialsysteme aber gut. Driessen sieht somit keinen Grund mehr, am Vorziehen des Fälligkeitstermins festzuhalten, der die Unternehmen mit Bürokratie belaste und Liquidität entziehe. Laut Driessen müssen Unternehmen seit 2006 die Sozialversicherungsbeiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats auf Basis einer Schätzung überweisen. Der folgende Abgleich mit dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erfordere einen hohen Verwaltungsaufwand vor allem dann, wenn variable Entgeltbestandteile mitberechnet werden müssten. Driessen schreibt, dass von der Bundesregierung aktuell diesbezüglich keine Impulse zu erkennen seien und bittet daher Staatsministerin Haderthauer, sich für die Rückverlagerung einzusetzen.

 

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