Gemeinderatssitzung am 9.8.11 mit interessanten Themen

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat beschäftigte sich am 9.8.11 mit drei interessanten Themen. Auf erneute Nachfrage,wann denn nun die Gemeinderatssitzung zum Tetrafunk stattfinden werde, antwortete der Bürgermeister, dass auf Grund der Überlastung der Gemeindeverwaltung diese erst im Herbst, wahrscheinlich im Oktober, stattfinden wird. Die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen ist eine Abwälzung des Straßenunterhalts an der Oberfläche auf die Bürger, was eigentlich alle Gemeinden machen. Es ist aber schon immer mehr Bürokratie und Haftungsabwälzung die Folge, denn wer die Verordnung genau liest, der muss sich schon fragen, wie er das ordentlich bewältigen kann. Leider schauen die Gerichte und natürlich auch die Kläger immer mehr darauf, wenn sie für Schäden in Haftung nehmen können, anstatt auch mal nach der Selbstverantwortlichkeit des Menschen zu fragen. Bei der Bekanntgabe des  Verwaltungsgerichtsurteils zur Bebauung in Ast konnte sich der Bürgermeister und Gemeinderat Biller nicht verkneifen, dass sie Recht bekommen haben. Klar ist, dass die Lückenfüllersatzung Ast mit den entsprechenden Grundstücksabtretungen für den Hochwasserschutz schon 2007 rechtskräftig geworden wäre, wenn der Bürgermeister nicht in einem einzigartigen Akt der rechtsaufsichtlichen Beanstandung des 2/3 Drittel GR-Mehrheitsbeschlusses, den übrigens damals auch noch Gemeinderäte befürwortet hatten, die später vom Schweigergegner zum Schweigerbefürworter konvertiert sind, dies im letzten Moment verhindert hätte! Niemand hätte diese Ortsplanung noch verhindern können, da die Lückenfüllersatzung nicht vom Landratsamt genehmigt werden hätte müssen. Es gibt mehrere ähnliche Fälle im Landkreis, die ähnliche Lückenfüllersatzungen haben, um Baurecht zu schaffen. Darauf ging das Verwaltungsgericht aber nur oberflächlich ein, wozu dann der Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz zwei Jahre gebraucht hatte, um festzustellen, dass dies trotz der wenigen Würdigung kein Mangel in der Entscheidung war. Interessant war aber der Appell des Bürgermeisters, dass gerade die älteren Gemeinderäte sich eher an Recht und Ordnung zu orientieren hätten. Dies wiesen dann mehrere ältere Gemeinderäte scharf zurück, denn in einer Demokratie darf es schon noch erlaubt sein, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten. Der Gipfel war dann der Hinweis des Bürgermeisters, dass man gerade im Vergleich mit Ast in Gmeinwies für vier bisher existierenden Häusern bei einem Erweiterungsantrag einen Bebauungsplan aufstellt, der übrigens von allen Parteien im Gemeinderat befürwortet wird, aber gerade in Ast mit mehr als 14 Häusern kein Bebauungsplan oder Lückenfüllersatzung möglich gewesen wäre, so dass die damalige Gemeinderatsmehrheit eine Lückenfüllersatzung ersatzweise vorgeschlagen hat, welche dann wiederum vom Bürgermeister zu Fall gebracht wurde! Mit gesundem Menschenverstand kann man niemanden erklären, warum eine zusätzliche Bebauung für Einheimische in Gmeinwies möglich sein soll und in Ast aber nicht!
Den Höhepunkt der Gemeinderatssitzung bildete dann die wiederholte Auslegung für den Bebauungsplan „Schmiedgasse“, der auch nur etwa mit der Nachverdichtung 26 WE umfasst. Seit 2007 haben zwei Anwohner Bauanträge gestellt, die die letzten 20 Jahre bei den anderen Anwohnern immer im Rahmen der Innerortslage, § 34 BauGB, genehmigt wurden. Auch die Erschließung galt über die Privatstraße immer als gesichert laut den Genehmigungsbescheiden. Obwohl schon mehrmals Pro Bürger Fraktionssprecher Franz Bergmüller Kompromissvorschläge bezüglich der Erschließung zum Teil im Einvernehmen mit allen Anliegern gemacht hat, wurde in der gestrigen Sitzung der Antrag auf Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens, um nochmals mit den Straßeneigentümern und Anliegern eine einvernehmliche Erschließungslösung anzustreben, von der GR-Mehrheit aus CSU, Grünen und FWV wiederum mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt. Dies geschah im Wissen, dass eine solche Lösung schon mal in Altenburg von der Gemeinde praktiziert worden ist, die Privatstraßeneigentümer überwiegend einen Verkauf des Straßengrundes für eine öffentliche Erschließung erbittert ablehnen und die Wendekehre gegen den Willen weiterer Grundstücksanlieger im neuen Bebauungsplan verlegt worden ist. In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Schmiedgasse zur Herstellung als öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen. Dies kann unweigerlich nur mit einer Enteignung erreicht werden! Ein Bebauungsplan ist die Grundvoraussetzung für die Enteignung. Eine öffentliche Erschließung wäre nicht zwingend notwendig, denn es gäbe auch andere Regelungsmöglichkeiten, die sich im Übrigen in den letzten Jahrzehnten in der Schmiedgasse tadellos bewährt hat! Dieser Vorgang ist wiederum einzigartig in der Gemeinde, dass in einem Bebauungsplan ohne Not eine öffentliche Erschließung durch Enteignung der Privatstraßeneigentümer durchgesetzt wird. Der Bebauungsplanentwurf selbst hatte wiederum zahlreiche Planungsfehler und einige Festsetzungen wurden durch Mehrheitsbeschluss korrigiert, so dass ein erneutes Auslegungsverfahren erfolgt. Der Gemeinderat wird sich dann ein viertes Mal mehrere Stunden wieder mit einem im Verhältnis kleinen Bebauungsplan beschäftigen und zum Schluss werden alle nur noch zerstritten sein, weil die beträchtlichen Kosten der öffentlichen Erschließung samt der Enteignung die Anlieger bezahlen müssen. So viele Einwände hat es bei keinem Bebauungsplan in den letzten Jahrzehnten gegeben!

Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller

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