FW gegen europaweite einheitliche Vergaberegeln

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

…bei Dienstleistungskonzessionen

Aiwanger: „Trinkwasser darf nicht der Spekulation zugeführt werden“
In der aktuellen Debatte um die Gefahren einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung im Zuge
der EU-Konzessionsrichtlinie fordert der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger das
Wasser von der Konzessionsrichtlinie „auf alle Fälle auszunehmen.“ Darüber hinaus stelle sich
auch ernsthaft die Frage, ob europaweit einheitliche Vergaberegeln für Dienstleistungen nicht
generell ein Irrweg seien, so Aiwanger.
„Warum soll sich die EU beispielsweise in die Müllentsorgung der Mitgliedsstaaten einmischen?
Hier geht es doch in erster Linie darum, großen gewinnorientierten Unternehmen Marktanteile
zuzuschanzen und die öffentliche Hand immer mehr an die Wand zu spielen. Die Europäische
Union macht sich zum Handlanger von Lobbyisten.“
Aiwanger wirft den EU-Bürokraten auch vor, „die Umwandlung von Wasser zu einem
Spekulationsobjekt von langer Hand geplant zu haben: Im Jahr 2000 in Gestalt einer
Wasserrahmenrichtlinie mit dem Inhalt, die Wasserversorgung müsse kostendeckend betrieben
werden – kommunale Subventionierung sei nicht mehr erlaubt. 13 Jahre später soll nun das bisher
von der Privatisierung ausgenommene Trinkwasser in die Konzessionsrichtlinie aufgenommen
werden, um es letztlich der Spekulation zuzuführen. Das ist dasselbe Vorgehen, als wenn ein
Rudel Wölfe ein Tier aus der sicheren Herde isoliert, um es anschließend zur Strecke zu bringen.“
Aiwanger fordert die Bundeskanzlerin, die Verbraucherschutzministerin, deutsche EUParlamentarier,
Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente und die kommunalen
Spitzenverbände dazu auf, dafür zu kämpfen, dass Wasser ein öffentliches Gut bleibt. Notfalls
müsse die Bevölkerung mobilisiert werden, um ihre eigene Lebensgrundlage zu verteidigen.
Außerdem fordert Aiwanger die deutsche Seite dazu auf, bei Verhandlungen mit Euro-
Krisenländern wie Griechenland und Portugal die wirtschaftliche Notlage dieser Länder nicht dazu
zu missbrauchen, von ihnen einen Verkauf von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu
erzwingen.

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