Die Analyse von Orlando kann auch auf Deutschland zutreffen

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Nach Orlando wächst die Angst
In Minneapolis haben sich Zehntausende Somalier angesiedelt. Die Polizei arbeitet eng mit Imamen zusammen, um Radikalisierung früh zu erkennen. Von Winand von Petersdorff

      WASHINGTON, 16. Juni

In diesen Tagen findet in Minneapolis ein großes Festival für Schwule und Lesben statt, mit dem die Stadt sich selbst als tolerant und offen feiert. Doch das Massaker von Orlando, bei dem der afghanischstämmige Amerikaner Omar Mateen 49 Menschen in einem Schwulenclub ermordet hat, überschattet die Veranstaltung. Der Organisator hat verschärfte Sicherheitsvorkehrungen angekündigt, wollte aber keine Details verraten. Gastwirte werden in Versammlungen von der Polizei unterrichtet.

Dass gerade in Minneapolis nun große Nervosität herrscht, ist kein Zufall. In den vergangenen 25 Jahren haben sich hier 60 000 bis 80 000 strenggläubige muslimische Somalier niedergelassen. Ein Gerichtsprozess gegen drei junge Männer der somalischen Gemeinde von Minneapolis lässt die unterschwelligen Aggressionen erahnen, die das Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen in der Stadt prägt. Die Männer, über deren Schicksal im Mai verhandelt wurde, wollten sich offenbar nach Syrien durchschlagen, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Seit 2007 haben sich knapp 50 Somalier aus Minneapolis abgesetzt, um sich al Shabaab anzuschließen, einer Gruppe islamistischer Kämpfer in Somalia, die Verbindungen zur Terrororganisation Al Qaida unterhält. Im Jahr 2009 sprengte sich Shirwa Ahmed in der Nähe der somalischen Hauptstadt Mogadischu in die Luft. Er hatte eine High School in Minneapolis absolviert. Später haben junge Männer und Frauen versucht, sich dem IS anzuschließen.

Aufgrund dieser Erfahrungen hat die Polizei von Minneapolis ein eigenes Konzept für den Umgang mit der somalischen Gemeinde entwickelt. Somalisch-stämmige Polizisten tun nun Dienst, der Polizeichef sucht Kontakt zu den Imamen. Minneapolis ist eine von drei amerikanischen Städten, die für ein Programm der Bundesregierung zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus ausgewählt wurde. Die designierte Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Hillary Clinton, verwies in ihrer Rede zum Massaker von Orlando auf das Programm, das Eltern, Lehrern, Imamen und Ärzten helfe, Radikalisierungstendenzen unter jungen Leuten rechtzeitig zu erkennen und der Polizei zu melden.

In der Vergangenheit gab es gerade, was die Zusammenarbeit mit der Polizei betrifft, Probleme. Der zuständige Polizeichef Richard Stanek machte das in einer Kongressanhörung deutlich, in der er über kriminelle somalische Jugendbanden referierte. Sie versuchten, sich der amerikanischen Rechtsprechung zu entziehen, indem sie Zeugen einschüchterten. Zudem versuchten sie, der Bestrafung der Täter durch Geldzahlungen zuvorzukommen. „Wenn in der somalischen Kultur ein Verbrechen gegen eine Familie, einen Clan oder einen Stamm verübt wurde, wird Geld an die Familienmitglieder der Opfer gezahlt“, berichtete Stanek. Die Polizei habe feststellen müssen, dass Opferfamilien lieber Geldbeträge aushandelten, statt sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Das Geld werde oft direkt an Verwandte in Somalia überwiesen, die Methode verhindere die rechtsstaatliche Aufklärung.

Der bloße Verdacht, dass islamische Gemeinden in den Vereinigten Staaten ihr eigenes Rechtssystem etablieren, wird in Internetforen zornig kommentiert. Ein somalischer Professor, der an der Universität von Minneapolis islamisches Recht unterrichtete, wurde das Ziel heftiger Attacken. Er musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Steuergeld dafür ausgegeben werde, dass er seinen Studenten in der Scharia unterrichte, die das amerikanische Rechtssystem unterminiere.

 

Im Vergleich zu Muslimen in Frankreich, Deutschland oder Großbritannien gelten die Muslime in den Vereinigten Staaten als besser integriert. Klassische muslimisch geprägte Gettos sind hier selten. Bisher galt die Tatsache, dass die Muslime in einem Land mit vielen anderen Religionsgemeinschaften leben, als Faktor, der die Integration erleichtert. Knapp 48 Prozent der hiesigen Muslime haben laut einer Pew-Studie nur muslimische Freunde. Verglichen mit den Resultaten aus 39 Ländern, die Pew untersucht hat, ist das ein sehr niedriger Wert. Im Mittel sagen nämlich 95 Prozent der Muslime, sie hätten nur muslimische Freunde.

Doch die Integrationserfolge sind so divers wie die muslimischen Einwanderer- und Flüchtlingsgruppen. Viele zehntausend iranischstämmige Muslime haben sich in Kalifornien und speziell im Großraum Los Angeles niedergelassen und sind dort heimisch geworden. Als Erfolg gilt auch die Integration der Bosnier, die vor allem im Großraum von St. Louis eine neue Heimat gefunden haben. Gemischt ist das Urteil über die Somalier, die es nach Minneapolis verschlagen hat.

Gemessen an der gesamten Bevölkerungszahl allerdings, handelt es sich um eine kleine Gruppe. Rund 2,75 Millionen Muslime leben in dem 330-Millionen-Einwohner-Land. Im Jahr 2050 werden Muslime nach Schätzungen des Pew-Instituts 2,1 Prozent der amerikanischen Bevölkerung ausmachen und damit den jüdischen Bevölkerungsanteil überschreiten.

Die von Islamisten verübten Attentate der vergangenen Jahre haben den Argwohn in der amerikanischen Bevölkerung gegenüber ihren muslimischen Mitbürgern verstärkt. Das jüngste Massaker in dem Schwulenclub „Pulse“ mit 49 Toten dürfte diese Entwicklung beschleunigen. Schon jetzt gibt es regelmäßig Angriffe auf Muslime. Das Bridge-Zentrum an der Georgetown University in Washington registrierte von Ende März 2015 bis Ende März dieses Jahres 180 antimuslimische Attacken. Darunter sind Drohungen und Beleidigungen, Vandalismus in Moscheen und Friedhöfen, physische Gewalttaten, Schießereien, Bombenattentate und Morde gefasst. Fast ein Drittel dieser Anschläge (55) ereignete sich nach Angaben der Einrichtung im Dezember nach dem Attentat auf eine Weihnachtsfeier im kalifornischen San Bernardino.

 

Lokale Spannungen entladen sich immer häufiger, wenn muslimische Gemeinden irgendwo in Amerika Immobilien kaufen und zu Moscheen umwidmen wollen. Sobald solche Pläne bekanntwerden, bilden sich Facebook-Gruppen mit Namen wie „Stop the Mosque“ (Stoppt die Moschee), und es kommt zu lokalen Protesten. Im texanischen Dallas tauchen vor einer Moschee der Black Muslims regelmäßig Protestgruppen auf, einige der Demonstranten tragen Waffen. Die von der Verfassung verbürgte Religionsfreiheit gewährt den Bau von Moscheen grundsätzlich, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen stehen. Tatsächlich spielen Moscheen zunehmend eine wichtige Rolle dabei, vor allem junge Männer vor der Radikalisierung zu bewahren. Sie organisieren nicht nur Solidaritätsveranstaltungen mit den Attentatsopfern von Orlando und San Bernardino, sie sprechen sich auch gegen die „gottlosen“ Terrororganisationen aus. Das FBI hat einigen exponierten Imamen inzwischen Polizeischutz angeboten, weil sie vom IS in Videobotschaften bedroht wurden.

Nach dem Massaker von Orlando wird aber auch immer häufiger danach gefragt, wie die muslimischen Prediger zur Homosexualität stehen. Nach einer Pew-Studie von 2011 ist eine Mehrheit der Muslime in den Vereinigten Staaten dagegen, dass Homosexuelle ihre Sexualität ausleben.

Diese Analyse könnte auch auf Deutschland übertragen werden. Es gilt von Anfang an, Parallelgesellschaften nicht zu dulden. Jeder Staatsbürger in Deutschland hat sich dem Grundgesetz verpflichtet zu fühlen. Die heutige Studie in den Medien über das Verhältnis der Deutschtürken ist schon bedenklich und man sieht daran, dass dort schon die Integration seit Jahrzehnten kaum gelungen ist! Jeder Gast oder Neubürger hat die Regeln im Land zu akzeptieren, in dem er lebt!

Viele Gr.

Franz Bergmüller

Der nicht demokratisch legetimierte Irrweg der EZB gegen die Bürger!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Aufschrei oder Mandatsausweitung

Mandatsausweitungen sind wir von der EZB ja inzwischen gewohnt. Zwar beschränkt die Satzung der Europäischen Zentralbank sie noch immer alleine auf die Geldwertstabilität, aber das ist nur mehr ein kleiner textlicher Lapsus, den die fleißigen Brüsseler Bürokraten sicherlich bei Gelegenheit korrigieren werden. Schließlich kümmert sich die EZB in der Realität längst um vielerlei Dinge.
Ganz vorne steht natürlich die Ankurbelung des quasi nicht existenten EU-Wirtschaftswachstums, durch immer tiefere Zinsen. Weil das auf diesem Wege aber nicht so recht gelingen will, unterstützt die EZB die krisengeschüttelten EU-Staaten auch fröhlich bei der Finanzierung ihrer löchrigen Haushalte. Satte 80 Milliarden Euro kreiert die Zentralbank Monat für Monat aus dünner Luft und kauft dafür Staatsanleihen. Dass eine solche direkte Staatsfinanzierung in den ursprünglichen Verträgen einmal genauso wenige vorgesehen war, wie die gemeinsame Haftung für die Schulden einzelner Staaten, die Einrichtung von Rettungsschirmen und ähnliches – geschenkt.
Nun also kümmert sich die EZB auch um die Verbrechensbekämpfung. Das ist nur konsequent, kennt sie sich doch mit kriminellen Machenschaften bestens aus, auch wenn sie bisher primär im Bereich Vertragsbruch und Geld(ver)fälschung tätig war. Inspektor Clouseau, Verzeihung, Inspektor Draghi hat denn auch mit dem geschulten Blick des Kriminalers erkannt, dass es da ein „Instrument für kriminelle Aktivitäten“ gibt. Da muss die EZB natürlich ein- und durchgreifen. Gottseidank kann man nur sagen. Denn – seien wir doch einmal ehrlich – die Behörden, die für Verbrechensbekämpfung ursprünglich einmal zuständig waren, sind mit ihren anderen Aufgaben völlig überlastet. Wie gut, dass die EZB Kapazitäten frei hat. Wie es sich für eine Elitebehörde gehört, wurde nach eingehenden bürokratischen Beratungen, deren Ergebnis von vorneherein feststand, sofort gehandelt. Das „Instrument der kriminellen Aktivitäten“ – der 500-Euro-Schein – wird also abgeschafft.
Der rechtschaffende Bürger atmet auf, das organisierte Verbrechen stöhnt. Gerüchten zufolge plant die Mafia bereits, keine neuen Geschäftsfelder mehr zu erschließen und die noch bestehenden Operationen langsam und parallel zum größten Geldschein der Eurozone auslaufen zu lassen. Ohne frische Fünfhunderter macht das Geschäft mit Drogen, Prostitution und Glücksspiel einfach keinen Sinn mehr. Auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung wird künftig unmöglich sein.
Wer nun einwendet, dass doch auch der 200er und 100er für kriminelle Aktivitäten recht brauchbar erscheinen, hat begriffen, wohin die argumentative Reise zu gehen hat. Natürlich sind sie das! Deshalb müssen auch sei abgeschafft werden – Aushilfsinspektor Draghi hat entsprechend auch das Ende des 200ers längst durch die Blume angekündigt – „unnütz“ sei er. In den USA ist man noch einen Schritt weiter. Der ehemalige US-Finanzminister Larry Summers hat jüngst darauf hingewiesen, dass die 100-Dollar-Note ebenfalls für kriminelle Aktivitäten missbraucht wird. Da dies eigentlich für alle Banknoten gilt, muss man konsequenterweise auch alle Banknoten abschaffen. Eventuell kann der Fünf-Euro-Schein erhalten bleiben – die Oma soll dem Enkel noch eine kleine Freude machen können.
Wer sich von dieser schmierigen Logik der Zentralbanker einseifen lässt, der wird nun den Kopf nicken und zustimmen: Weg mit dem Bargeld! Wer sich aber – was angesichts des Dauerpropagandarauschens gar nicht mal so einfach ist – den gesunden Menschverstand bewahrt hat, der wird recht schnell erkennen, dass die Argumentation Mario Draghis ziemlicher Humbug ist und die tatsächlichen Hintergründe für die nun mit dem Ende des Fünfhunderters eingeläutete Bargeldabschaffung ganz woanders liegen.
Der wichtigste Grund ist natürlich, dass die Wirtschaftspolitik, die sich die EZB anmaßt zu betreiben, auf ganzer Linie gescheitert ist. Seit nun mehr neun Jahren herrscht die Finanzkrise und trotz aller Rettungsschirme, Staats- und Bankenrettungen, Konjunkturspritzen und direkter Staatsfinanzierung hat sich nichts zum Besseren gewendet. Es wäre längst an der Zeit, Einsicht zu zeigen und zuzugeben, dass die Bemühungen gescheitert sind. Klüger wäre es, die Pleiten zuzulassen, damit die gewaltigen Fehlallokationen und die zahlreichen Fehlinvestments endlich abgebaut werden können. Danach könnten Bürger wie Unternehmen befreit zum Wiederaufbau der von Politik und Zentralbanken ruinierten Volkswirtschaften schreiten. Doch stattdessen drücken Draghi und sein Direktorium nun erst recht aufs monetäre Gaspedal. Es geht darum, auf breiter Basis Negativzinsen zu implementieren. Dies aber geht nur, wenn zuvor das Bargeld abgeschafft oder zumindest sehr stark beschränkt wurde, denn jenes kennt nun einmal keine (Negativ)zinsen.
Man täusche sich nicht – diese Planungen sind schon seit langem gediehen. Ablesen kann man dies unter anderem an der am 17. September 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 92/2014EU, die bis zum 18. September 2016 in nationales Recht überführt werden muss. Diese besagt, dass jeder EU-Bürger Anspruch(!) auf ein Girokonto hat. Das ist logischerweise die natürliche Voraussetzung für die Verlagerung des Geldverkehrs in den virtuellen Raum.
So verwundert es denn auch nicht, dass die Banken zu den wichtigsten Unterstützern der Bargeldabschaffung gehören. So redete beispielsweise John Cyran, seines Zeichens Chef der Deutschen Bank, auf dem World Economic Forum in Davos dem Ende des Bargelds das Wort. Es sei schrecklich unpraktisch und irgendwie aus der Zeit gefallen. Na klar. Kann doch seine Bank, wenn es kein Bargeld mehr gibt, ihre nun alternativlos gewordenen Dienste den Kunden teuer verkaufen. Zudem landet dann das als Bargeld umlaufende Kapital – im Euroraum immerhin mehr als eine Billion Euro – als Kundeneinlagen bei den Banken. Ein durchaus willkommener Geldsegen für die angeschlagenen Bankhäuser, zumal sich die Summe dank Teilreservesystem de facto vervielfacht. Da die Kundeneinlagen faktisch nichts anderes als ein Kredit an die Bank sind, ohne Bargeld aber der Kunden niemals die Rückzahlung dieses Kredits fordern, sondern ihn „bestenfalls“ an eine andere Bank vergeben kann, bedeutet eine bargeldlose Gesellschaft für die Bankenwelt den Anbruch eines goldenen Zeitalters.
Noch größere Unterstützung erhält die EZB bei der Abschaffung des Bargelds freilich von der Politik: Je „größer“ die Negativzinsen ausfallen, desto besser kann sie ihre völlig absurden Programme und Ideen mit noch mehr Schulden finanzieren und das Scheitern eben jener kaschieren. Darüber hinaus wird endlich jeder Bürger – der ja per se verdächtig ist – vollständig überwacht und kontrolliert. Jede Ausgabe, jeder Einkauf wird protokolliert. Im Zweifel kann Vater Staat eingreifen, sollten
beispielsweise die Einkäufe von zuckerreicher Nahrung oder Alkohol die staatlichen Empfehlungen überschreiten. Für die Sozialisten im Bundestag rückt so die lang erträumte Realisierung des Nanny-Staates in greifbare Nähe. Schließlich kann auch die längst angedachte allgemeine Vermögenskonfiszierung – man lese in der Oktoberausgabe 2013 des Tax-Reports des IWF nach – so praktisch und ohne jeden Widerstand durchgezogen werden: „Im Sinne des Allgemeinwohls und der alternativlosen Eurorettung haben wir Ihnen soeben 10% ihres Gesamtvermögens abgebucht. Es dankt Ihnen Ihre Bundesregierung.“
Da nicht alle, aber doch ausreichend viele Bürger sich solche Enteignung sowie allgemeine Negativzinsen nicht gefallen lassen werden, dürfen wir uns in den kommenden Jahren auf eine Reihe von die voranschreitende Bargeldabschaffung flankierende Maßnahmen einstellen: Kapitalverkehrskontrollen werden wohl flächendeckend in der EU eingeführt werden, in Zypern und Griechenland wurden diese bereits ausführlich getestet und für gut befunden. Begleitet werden diese dann von einer Devisenbewirtschaftung à la DDR. Es wäre ja noch schöner, dass man sich der ganzen Geschichte durch den Erwerb von Sorten entziehen könnte. So werden auch die darbenden EU-Urlaubsdestinationen gestärkt. Schließlich urlaubt es sich besser mit frei bestimmter Reisekasse in heimischen EU-Gefilden als mit staatlich beschränkter in Asien oder Südamerika. Gold- und Silberkäufer werden sich (bestenfalls) ausweislich registrieren lassen müssen und die Ausfuhr von Wert- und Kunstgegenständen wird noch schärfer gehandhabt werden als bisher bereits – das Kulturgutschutzgesetz lässt grüßen.
Politik und Finanznomenklatur werden die finanzielle Repression gegen die Bürger immer weiter verschärfen. Für die Alptraumvision der vereinigten Staaten von Europa wird dem Bürger das letzte Hemd abgepresst werden. Es ist höchste Zeit, sich dagegen zu wehren. Eine gute Möglichkeit, damit zu beginnen, wäre die Teilnahme an der großen Kundgebung für den Erhalt des Bargelds, die von der Initiative www.stopp-bargeldverbot.de gemeinsam mit der Volkspetition Bargeldverbot stoppen! am 14. Mai 2016 in Frankfurt am Main an der Hauptwache ab 11 Uhr veranstaltet wird. Kommen Sie zahlreich und werden Sie laut. Denn wenn der allgemeine Aufschrei ausbleibt, wie es Juncker einst formulierte, fahren die Verantwortlichen in Brüssel, Berlin und bei der EZB unbeirrt mit ihrem Kampf gegen die Freiheit fort.

Viele Gr.

Franz Bergmüller

Panamapapers und die Hintergründe

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Eine etwas andere Botschaft

Es gab einmal eine Zeit, da herrschte in Deutschland die Auffassung, dass das, was sich einer erarbeitet hat, auch ihm gehören sollte. Zu dieser Zeit wurden höchst richterliche Urteile gefällt, die es dem Bürger zugestanden, sich gegen den Zugriff des Staates auf sein Einkommen und Vermögen bestmöglich und mit allen denkbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Der Eingangssteuersatz betrug damals 0,63 Prozent bei einem Einkommen von 900 Mark. Der Höchstsatz lag bei 4 Prozent und musste für ein Jahreseinkommen ab 100.000 Mark entrichtet werden. In jenen längst vergangen Zeiten lag die Arbeitslosigkeit deutlich unter 2 Prozent, die Wirtschaft brummte und wuchs regelmäßig mit deutlich über 4 Prozent und die Staatsquote erreichte gerade einmal knapp 14 Prozent. In Berlin regierte damals statt einer Kanzlerin ein Kaiser.

Heute – im freiesten aller Deutschländer – ist eine solche Geisteshaltung längst passé und derartige Urteile sind völlig undenkbar geworden. Nicht nur bei der Politik, auch bei Justiz und der Verwaltung als solcher herrscht die Auffassung vor, dass das Eigentum und die Vermögen der Bürger tatsächlich gar nicht die der Bürger sind, sondern von Amtswegen dem Staat, pardon der Allgemeinheit bzw. dem Gemeinwesen gehören. Dass es alleine der Solidargemeinschaft obliegt, darüber zu befinden, wie viel von diesem Vermögen bei demjenigen verbleibt, der es erwirtschaftet hat.

Entsprechend groß und laut ist der Sturm der Entrüstung, der ob der veröffentlichten „Panama Papers“ ausbrach. Ein Club vermeintlich investigativer Journalisten, vornehmlich finanziert von Milliarden Dollar schweren Stiftungen wie der Ford Foundation, dem Rockefeller Family Fund oder den Open Society Instituts des notorischen George Soros, hat diversen Zeitungen eine Unmenge an Datensätzen zugespielt, in denen es sich um Informationen über Off-Shore-Praktiken zahlreicher Unternehmen und Privatleute sowie die sie dabei unterstützenden Banken handelt.

Die angeblich so brisanten Papiere entpuppen sich aber bei genauerem Hinsehen eher als extrem unspektakulär, ein Sturm im Steuerwasserglas sozusagen. Denn ganz überwiegend handelt es sich dabei keinesfalls um die Enttarnung böser, böser Steuerhinterzieher, sondern um völlig legale Geschäftspraktiken von Unternehmen, denen nun eben Namen zugeordnet werden können. Man mag an das Bonmot des alten Baron Rothschild selig denken: „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis derselben hingegen häufig genug schon.“

Angesichts der Finanziers der Recherche sowie der veröffentlichten Namen dürfte den einen oder anderen das Gefühl beschleichen, es geht bei der selektiven Veröffentlichung der Datensätze weniger um Steuerhinterziehung als vielmehr um politische Propaganda. Waldimir Putin, obwohl er selbst nirgends in den Datensätzen auftaucht, war der Aufhänger der meisten Berichte über die Off-Shore Leaks. Auch die Namen ranghoher Mitglieder des Zentralkomitees der chinesischen KP bzw. deren Anverwandte wurden prominent genannt, nach veröffentlichten US-amerikanischen Firmen oder Anlegern suchte man hingegen vergeblich. Dies mag vielleicht tatsächlich bestimmten Interessen geschuldet sein. Andererseits ist es aber nun einmal so, dass mit Delaware, Wyoming oder seit jüngstem auch Nevada genug Orte in den USA existieren, in denen sich US-Unternehmen und Bürger um Dokumentationspflichten, Geldanlageregularien und ähnliches nicht zu sorgen brauchen. Es besteht also gar nicht die Notwendigkeit das Land zu verlassen. Chinesische oder russische Unternehmen und Anleger aber werden es aus guten Gründen eher vermeiden, ihr Kapital in die USA zu tragen – schließlich müssten sie von der US-Justiz eine ähnliche Willkür befürchten wie von ihren Heimatbehörden. Da ist es schon vernünftiger, neutrales Terrain zu wählen. Dass der britische Premier David Cameron in den Papieren genannt wird, dürfte hingegen eher der kolonialen Vergangenheit des Vereinigten Königreichs geschuldet sein. Davon abgesehen sind die ursprünglich 12.500 Pfund, die Cameron im Fonds seines Vaters angelegt und selbstverständlich auch versteuert hatte, schon ein ungeheurer Skandal.

Unabhängig hiervon forderten die üblichen Verdächtigen wie Ralf Stegner, Martin Schulz oder Karin Göring-Eckhardt sofort drastische Maßnahmen, was natürlich wenig verwunderlich ist. Wer wie Göring-Eckhardt noch nie in seinem Leben einer Tätigkeit nachgegangen ist, die nicht vom Steuerzahler finanziert wurde, der wird verständlicherweise nervös, entsteht auch nur der leichteste Eindruck, die Quelle, aus der sich das eigene nicht unbeträchtliche Einkommen speist, könnte künftig etwas weniger stark sprudeln. Jemandem wie Martin Schulz geht es da ähnlich. Schließlich steht er einem extrem teuren Wanderzirkus namens EU-Parlament vor und maßt sich darüber hinaus an, einen Stab von 38 Mitarbeitern für die Bewältigung seines Amtes ohne jede politische Bedeutung oder gar Einfluss zu benötigten. Da auch er ganz selbstverständlich die Rechnungen hierfür nicht aus den eigenen Taschen, sondern aus denen der Steuerzahler begleicht, will er natürlich unbeschränkten Zugang zu eben diesen Taschen. Macht man also – bildlich gesprochen – den Zugang zur Tasche etwas schwerer, reagiert ein Mensch wie Schulz verschnupft.

Die Reflexe auf derartige „Enthüllungen“ sind also ebenso absehbar wie heuchlerisch. Noch ist kein einziger Fall an tatsächlicher Steuerhinterziehung aufgekommen, es wurde noch keine einzige Klage erhoben und dennoch wird so getan, als dienten alle Off-Shore-Konstrukte alleine der Steuerhinterziehung. Entsprechend fordert die Politik mehr Transparenz, was aber tatsächlich nur mehr Überwachung und mehr Kontrolle meint und mehr Verwaltungsaufwand und Dokumentationspflichten für Unternehmen und Privatpersonen impliziert. Das ohnehin kaum mehr der Rede werte Bankgeheimnis wird unter diesem Label weiter demontiert. Gleiches gilt für die übrigen Aspekte des Datenschutzes der Bürger. Man kann sich darüber hinaus fast sicher sein, dass die Panama Papers künftig auch als Kronzeugen für die unbedingt notwendige weitere Einschränkung des Bargeldverkehrs und schließlich der kompletten Abschaffung desselben herangezogen werden. Auch die Befürworter einer Vermögensabgabe und/oder Vermögenssteuer dürften die Veröffentlichung als

Wasser auf ihre Mühlen empfinden, völlig ungeachtet der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Steuer als verfassungswidrig eingestuft hat.

Dabei könnten die Papiere durchaus den Anstoß für eine grundlegende Debatte liefern, würde man sich ehrlich und aufrichtig mit den Ursachen für Off-Shore-Banking auseinandersetzen. Diese würde sich dann aber nicht darum drehen, wie noch mehr Steuern einzutreiben wären oder darum, dass Steuervermeidung Verrat am Gemeinwesen ist, sondern sie würde die Grenzen des Staates ehrlich ausloten und in der Folge sehr viel enger ziehen als das bisher der Fall ist.

Es ist in der Politik ebenso wie bei den Behörden und den Redaktionen der allermeisten Medien das Gespür für Rechtmäßigkeit und Relationen abhanden gekommen. Es ist eben nicht gerecht, den Bürgern 50 Prozent und mehr ihres Einkommens weg zu besteuern. Es ist nicht klug, Unternehmen durch eine Unzahl an Regularien, Verwaltungsvorschriften und -bestimmungen an ihrer eigentlichen Aufgabe zu hindern. Es hat Gründe, dass ausgerechnet Staaten wie Hong Kong oder Singapur, die sowohl über äußerst niedrige Steuersätze als auch über eine schlanke und höchst effektive Verwaltung verfügen, die den Bürger als Kunden begreift und nicht als Knecht, den man schikanieren und kujonieren darf, regelmäßig die Listen der wettbewerbsfähigsten Staaten der Welt anführen.

Wohlstand und Prosperität entstehen nicht durch die unendliche Ausweitung des Steuerstaates, sondern durch das Gegenteil. Nicht dort, wo in immer größerem Maße umverteilt wird und Behörden darüber bestimmen, was wie wo in welchem Umfang zu produzieren ist, gedeiht gesellschaftlicher Wohlstand, sondern dort wo Eigentum bestmöglich geschützt ist. Dort wo sich Unternehmen dank weniger und klarer Regeln darauf konzentrieren können, möglichst gute Produkte für die Bürger zu produzieren anstatt ihre Energie mit Verwaltungsaufwand und der Beachtung zahlloser Regularien zu verschwenden und wo dem Bürger selbst möglichst viel der eigenen Leistung in der eigene Tasche verbleibt. Das ist die eigentliche Botschaft, die in den Panama Papers schlummert. Es ist allerdings anzunehmen, dass Politik, Medien und leider auch viele Bürger nicht in der Lage sind, diese zu erkennen.

Reform des öffentlichen Rundfunkgebührensystems erforderlich!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Selbstbedienungsmentalität – sind ARD und ZDF noch zu retten?

Die jüngsten Klagen von Bürgern ohne Rundfunkgeräte wurden abgewiesen: Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Es bleibt der Gang nach Karlsruhe. Kaum ist die Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Rundfunkabgabe, die eigentlich eine verfassungswidrige Rundfunksteuer ist, wieder ein wenig aus dem Sinn des Bürgers verschwunden, vernehmen wir den nächsten Paukenschlag des selbst von der konservativen und staatstragenden FAZ mittlerweile titulierten „Staatsfunks“.

Die Verfechter der dreist als „Demokratieabgabe“ bezeichneten Zwangszahlung lassen über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF den nächsten Schluck aus der Pulle anmelden. Dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zufolge rechnen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem internen Gutachten mit einem Anstieg der Rundfunkabgabe auf wenigstens 19 Euro bis zum Jahr 2021. Wie immer werden nebulös Kostensteigerungen als Begründung angeführt. Dass es sich dabei um Kosten aus einer vermeidbaren und größtenteils auf Einschaltquoten abzielenden „Verspartung“ der Öffentlich-Rechtlichen, den explodierenden Pensionsrückstellungen für Führungskräfte sowie den gnadenlosen Konkurrenzkampf im Bereich der Sportrechte mit den Privaten handelt, wird einfach verschwiegen. Während sich die Privaten nahezu ausschließlich auf Werbeeinnahmen stützen können, kommen diese für die Öffentlich-Rechtlichen noch als Sahnehäubchen dazu. Längst hat sich das Finanzierungsmodell der Staatsfunker zum Zwangs-Bezahlfernsehen gewandelt, also einer Art staatlich verordnetem Pay-TV.

Seit 1. Januar 2013 wurde die ehemalige GEZ-Rundfunkgerätegebühr durch eine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe, den sogenannten Rundfunkbeitrag, abgelöst. Gleichzeitig wurde die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Dieser sammelt nun die Meldedaten aller Bürger und die Daten der Unternehmen über Betriebsstätten, Zahl der Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge.

Die neue Gebührenerhebung verschärft bereits bislang bestehendes Unrecht, gibt keine Wahlmöglichkeit und kommt de facto dem Charakter einer Steuer gleich. Denn

nun muss für alle Wohnungen und Betriebstätten, auch kommunale und gemeinnützige Einrichtungen, ein Rundfunkbeitrag geleistet werden, unabhängig davon, ob dort Fernseher oder Radio bereitgehalten wird. Mittelständische Unternehmen erfahren durch die Betriebsstättenabgabe und mitarbeiterbezogene Kfz-Abgabe eine Mehrfachbelastung. Zudem werden gleichartige Betriebe unterschiedlich behandelt, da Filialbetriebe stärker belastet werden als große Konzerne. Einige Unternehmen haben deshalb Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erhoben, die zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht in der Revision gescheitert sind. Daneben bestehen weitere verfassungsrechtliche Bedenken, die vielfach wissenschaftlich begründet wurden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu aufgebläht. Wissenschaftler sind zu der Erkenntnis gekommen, dass dieser Apparat verhindert, dass von den Bürgern wirklich gewünschte Informationsangebote entstehen – und zwar solche, für die die Bürger freiwillig zu zahlen bereit sind. Zugleich verzettelt sich der Moloch von ARD, ZDF und den Dritten: Die Sportrechte sind zu teuer, daher wird bei der Qualität des Journalismus gespart. Das System braucht eine radikale Reform.

In einem schon im März 2014 vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ lieferten 32 Ökonomen und Juristen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann.

Rund 8,3 Mrd. Euro nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach der letzten kosmetischen Umstellung von Gebühr auf Abgabe ein, das sind 1,1 Mrd. Euro mehr als vor der Neuregelung. Der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF hatten die Sender über manipulierte Berechnungen vorgegaukelt, die Neuregelung sei aufkommensneutral. Damit aber nicht genug. Über 400.000 Bürger verweigern derzeit die Zahlung der faktischen Zwangsgebühr, entweder weil sie schlicht nicht mehr zahlen können oder aber für eine nicht erwünschte Leistung nicht zahlen wollen. Wie zuletzt zu bestaunen, lässt der Staatsfunk zahlungsunwillige Bürger vom Staat sogar in Erzwingungshaft nehmen.

Der Einfluss von öffentlich-rechtlichen Medien auf die politische Willensbildung in Deutschland ist enorm, obwohl die Sender Staatsferne aufweisen sollten. Es ist zu kritisieren, dass die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überwiegend aus Mitgliedern bestehen, die von politischen Parteien, Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften gestellt werden. Diese historisch gewachsene Form der gelenkten Demokratie, die im Nachkriegsdeutschland ihren Platz hatte, kann kein Zukunftsmodell sein. In ihr wird ein Manipulationspotential geschaffen, um in Massenmedien durch den Mechanismus der politischen Korrektheit eine

gesellschaftspolitische Erziehung zu schaffen. Gustave le Bon mit seiner Psychologie der Massen lässt grüßen.

Die Aufsichtsgremien waren aber in der Vergangenheit nicht in der Lage, die bei den Sendern immer wieder vorkommende Verschwendung von Gebührengeldern durch Korruption und Vetternwirtschaft aufzudecken und zu verhindern. Zudem sind die Aufsichtsgremien vielfach aufgebläht und sorgen für eine politisch einseitige Berichterstattung.

Das Bundesverfassungsgericht fordert deshalb am Beispiel des ZDF eine deutliche Verringerung des Einflusses der politischen Parteien und der weltanschaulichen Organisationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, eine Verkleinerung der Aufsichtsgremien sowie eine deutliche Verbesserung der Transparenz und der internen Kontrollmöglichkeiten. Es sollten mehr Medien-affine Experten für die Rundfunk- und Verwaltungsräte hinzugezogen werden, wie unabhängige Journalisten, Medienrechtler und Vertreter der Zuschauer und Hörer (z.B. über einen Publikumsrat).

Es ist Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Bürger aktuell über das Zeitgeschehen zu informieren. Festzustellen hingegen ist eine gewaltige Vergeudung von Gebühreneinnahmen für eine Vielzahl redundanter Programme in Rundfunk und Fernsehen, eine Betätigung in den neuen Medien sowie auf sachfremden Gebieten (Konzert- und Eventveranstalter) sowie einen erheblichen Mangel an Pluralismus. Eine ganze Reihe von adhoc-Maßnahmen sollten ergriffen werden, um bis zu einer grundlegenden Reform der Finanzierung die Bürger vor weiteren „Abgabenerhöhungen“ zu schützen:

– Eine Festschreibung der derzeitigen Gebührenhöhe bis mindestens 2020

– Die Abschaffung der GEZ und die Vereinnahmung der Rundfunksteuer über das Finanzamt

– Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Verhandlung eines neuen Finanzierungsmodells

– Die Revision der Herausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Geltungsbereich des Informations-Freiheitsgesetzes (IFG)

Eine Privatisierung des Zweiten Deutschen Fernsehens innerhalb einer Frist von 10 Jahren.

Die Entwicklung der EU ins Verderben!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Von Rom nach Lissabon – und dahinter das Nichts

Der 25. März ist ein weltgeschichtlich bedeutsames Datum. So wurde beispielsweise, zumindest der Legende nach, Venedig an diesem Tag im Jahre des Herrn 421 zur Mittagsstunde gegründet. Rund tausend Jahre später, nämlich 1409 n. Chr., kamen an diesem Tag die Kardinäle der heiligen Mutter Kirche zum Konzil in Pisa zusammen, um das große abendländische Schisma zu überwinden. Der Korrektheit halber muss man erwähnen, dass dieses Konzil kirchenrechtlich nur mehr als Synode gezählt wird, aber darin liegt gewiss nicht die Ursache für das damalige, vordergründige Scheitern. Zwar bekämpften sich Papst und Gegenpapst noch weitere acht Jahre, aber immerhin war durch das Konzil der Grundstein einer Erkenntnis gelegt worden: Nicht Kampf und Krieg, sondern nur Verhandlung und das Errichten einer Rechtsordnung können die Spaltung überwinden. Folgerichtig wurde das Schisma mit einem weiteren Konzil, dem von Konstanz, überwunden.

Sir Walter Raleigh erhielt am 25. März 1584 von der britischen Königin das Patent, in Nordamerika eine Kolonie zu gründen, was er auch recht prompt umsetzte. Der heutige US-Bundestaat Virginia, oft auch als Mutter der Staaten oder „old dominion“ bezeichnet, erblickte so das Licht der Welt. Dies ist in mehrfacher Hinsicht bedeutend, schließlich wurden hier gleich acht spätere US-Präsidenten geboren. Als besonders herausragend wären hier der erste US-Präsident George Washington und der dritte US-Präsident Thomas Jefferson zu erwähnen. Letzterer war darüberhinaus maßgeblich an der Verfassung der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung beteiligt und ein unbedingter Verfechter von Freihandel, Föderalismus und der „rule of law“.

Der 25. März 1821 wiederum markiert den Beginn des griechischen Freiheitskampfes gegen die osmanischen Besatzer und 31 Jahre später fand an diesem Datum ein historisches Pistolenduell statt. Zwar endete der „Shoot-Out“ zwischen Otto von Bismarck und Georg von Vincke wie „manche Kammerdebatte, d.h. ergebnislos“, so unkte die Berliner Nationalzeitung, aber man male sich einmal aus, welche Wendung die Weltgeschichte genommen hätte, wenn der Liberale von Vincke Bismarck getroffen und so das Leben des späteren eisernen Kanzlers drastisch verkürzt hätte…

An dem Duell wird deutlich, welche unüberbrückbaren Gegensätze zwischen dem liberalen Lager und den Konservativen bestehen, auch wenn heutzutage mancher einer glaubt, die oberflächlichen Gemeinsamkeiten hätten tiefergehende Wurzeln. Zwar war der Anlass eine brennenden Zigarre, ursächlich für die bewaffnete Auseinandersetzung aber war der Widerspruch zwischen der unbedingten liberalen

Haltung Vinckes, dem Recht unter allen Umständen den Vorrang einzuräumen, und der konservativen Haltung Bismarcks eben jenes beugen wollte, um die Herrschaft des Königs zu bewahren und zu sichern.

Mit der Frage „Recht achten oder beugen?“ sind wir auch schon bei der EU, zumindest fast. Deren Fundament nämlich wurde ebenfalls an einem 25. März gelegt. Im Jahr 1957 wurden an diesem Tag die römischen Verträge unterzeichnet. Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten gründeten hier gemeinsam die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie, der wichtigste Gründungsakt, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Der EGKS-Vertrag lief im Jahr 2002 aus und wurde nicht verlängert. Angesichts der Produktionsrückgänge von Kohle und Stahl in der EU eine vernünftige Entscheidung, die aber gerade deshalb auch ein wenig überraschte. EURATOM führt ein Schattendasein – zwar ist es eine eigenständige Organisation, da sie aber in allen Strukturen in die EU eingegliedert ist, ist dieser Status von nicht allzu großer Bedeutung.

Von den drei europäischen Gemeinschaften, die an diesem Tag beschlossen wurden, machte alleine die EWG große Karriere. Man darf annehmen, dass die Unterzeichner der römischen Verträge voller Empörung die Unterschriften verweigert hätten, hätten sie gewusst, wie die Reise enden wird, auch wenn man durchaus spekulieren darf, dass jene, die besagte Verträge in Hinterzimmern austüftelten wie Jean Monnet oder Józef Retinger, genau diese Entwicklung im Sinn hatten. Aber das ist eine andere Geschichte.

Jedenfalls wurde die EWG über die Verträge von Brüssel, Luxemburg, Maastricht, Amsterdam, Nizza und schließlich Lissabon zu dem entwickelt, institutionalisiert und vertieft, was wir heute als EU kennen. Dabei bildeten sich ab dem unheilvollen Vertrag von Maastricht jene Bruchlinien aus, die nun in der laufenden Krise offensichtlich werden. Dabei war der damalige Anfang durchaus hoffnungsvoll. Getragen vom Wunsch nach einer dauerhaften europäischen Friedensordnung und der liberalen Erkenntnis, dass gemeinsame Märkte besser als alles andere kriegerischer Auseinandersetzung verhindern, wurde die EWG in Kraft gesetzt. Als eine gemeinsame Freihandelszone, die allen beteiligten Wohlstand und Freiheit brachte, Handelsbarrieren wie Zollschranken und ähnliches überwand und gemeinsame Handelsstandards setzte. Zwar machte sich der illiberal Zeitgeist recht schnell breit – man denke nur an die Butterberge und Milchseen, die dank völlig absurder Subventionsregime in den 1980er Jahren in der EG entstanden, aber im Vergleich zu den heutigen Verwerfungen, waren das Petitessen.

Maastricht legte den Grundstein. Ab hier ging es nicht mehr um Handelsvereinfachungen und mehr wirtschaftliche Freiheiten unter der Herrschaft des Rechts, sondern es ging um Herrschaft selbst. Mit der Transformation zur EU bildete sich zeitgleich der unbedingte Wille zur Staatsbildung aus, also dazu, Macht und Herrschaft an sich zu ziehen. Damit wurde das Fundament bereitet, auf dem die heutigen Rechtsbrüche gedeihen konnten. Weil die EU einen Macht- und Herrschaftsanspruch entwickelte, sahen sich die in der Krise Agierenden berechtigt, Recht, Gesetz und geschlossene Verträge zu brechen. Schließlich galt es, die EU als Herrschaftsinstrument und -struktur, zu der es keine Alternative gab, zu erhalten. Aus

dieser konstruierten Alternativlosigkeit heraus erwuchs die aktuell herrschende Rechtlosigkeit.

Mario Draghi und die gottspielenden Geldsozialisten im EZB-Direktorium weiten ihr Mandat selbstherrlich aus, steigen gegen jede Vernunft und alle EZB-Verträge nicht mehr nur in die indirekte, sondern vor allem in die direkt Staatsfinanzierung ein. Die EU-Kommission reguliert das Leben der Bürger ohne jede Legitimation bis in das kleinste Detail hinein, sei in der Frage von Staubsaugerleistungen, dem max. Wasserdurchfluss von Duschköpfen oder dem absurden Verbot von Glühbirnen zur Rettung des Weltklimas. Die deutsche Bundeskanzlerin ermächtigt sich selbst und löst mit einer unbedarften Äußerung eine Völkerwanderung ungekannten Ausmaßes aus und behauptet dann frech, es sei ein europäisches Problem, um so ein europäisches Grenzregime und Einwanderungsrecht zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht, einst als edelster Verteidiger des Rechts eingesetzt, verweigert dem Volk sein „Recht auf Recht“ und entmannt sich stattdessen selbst, indem es Verfahren ohne Not und Notwendigkeit an instrumentalisierte EU-Gerichtsbarkeiten weiterleitet.

All dies ist nur ein kleiner Teil des EU-Chaos aber es ist alles Folge der Abkehr von der liberalen Überzeugung, dass alleine dem Recht die Herrschaft gebührt und der Hinwendung zu Macht und Herrschaft um ihrer selbst willen. Waren die Zielsetzungen der EWG noch ehrlich und in der Tat der Wohl der Bürger, Staaten und Völker verpflichtet, so lässt sich über die Zielsetzungen der EU und vor allem die Mittel und Methoden, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, so nicht mehr sagen. Die „rule of law“, die Herrschaft des Rechts wurde durch den Anspruch der EU auf Herrschaft zerbrochen. Anfangs nur dem Geiste nach, inzwischen auch ganz formal. In der Folge muss und wird die EU auseinanderfallen, da dieser Herrschaftsanspruch nicht legitimierbar ist und im Widerspruch zu den Wünschen und Bedürfnissen der europäischen Völkern steht.

Der immer wahrscheinlicher werdende Brexit, die sich massiv wandelnde politische Haltung der Griechen (weg von Syriza hin zur Goldenen Morgenröte) angesichts der über das Land hereinbrechenden Migrationskatastrophe und die Abwendung der Visegrád-Gruppe von Brüssel sind Teil der Flammenschrift an der Wand, welche die unbedingte Rückkehr zum Recht anmahnt. Die Bürokraten in Brüssel aber verstehen offensichtlich nicht, sie zu deuten. Nach Lissabon droht das Nichts.

Deutscher Richterbund lehnt TTIP in jetziger Form ab!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Deutscher Richterbund lehnt Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP ab

Der Deutsche Richterbund* lehnt die von der EU-Kommission [am 16.9.2015 und 12.11.2015] vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.
Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedsstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen. Sollten hier Schwächen von den Verhandlungspartnern für ein TTIP in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erkannt worden sein, so müssten sie gegenüber dem nationalen Gesetzgeber offengelegt und klar definiert werden. Es wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers und der für die Justiz Verantwortlichen, im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe zu schaffen. Nur so kann der Rechtsgewährungsanspruch, der jedem Rechtsuchenden in Deutschland und der Europäischen Union zusteht, sichergestellt werden. Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden ist der falsche Weg.

Bewertung im einzelnen

Das von der EU-Kommission geplante Investitionsgericht (ICS), das in ein System von Mediation und Konsultation eingebunden sein soll, wäre für Ansprüche wegen Verstössen gegen die Investorenschutz-Klauseln des Abkommens zuständig (Art. 1 Nr. 1). Dabei umfassen Investments in der Definition des Textvorschlags jede Art von Rechten, einschliesslich Aktien, Anteilen an Unternehmen, Rechte am geistigen Eigentum, bewegliche Gegenstände und Forderungen (Kapitel II, Definition x2). Der rechtliche Schutz der Investition reicht damit vom Zivilrecht über das allgemeine Verwaltungsrecht bis zum Sozial- und Steuerrecht.  Der Vorschlag der Kommission würde dazu führen, dass das ICS eine Rechtsprechungskompetenz in diesen Bereichen erhalten würde, um den Schutz des Investors umfassend sicherzustellen. Er soll den ICS anrufen können, wenn er durch Verstoss gegen Investorenschutzrechte einen Verlust erlitten haben soll (Art. 1 Nr. 1).

Fehlende Rechtssetzungskompetenz

Der Deutsche Richterbund hat erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts. Die Errichtung des ICS würde die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten verpflichten, sich mit Abschluss der Vereinbarung der Gerichtsbarkeit des ICS und der Anwendung einer vom Kläger bestimmten internationalen Verfahrensordnung (Art. 6 Nr. 5, 2; Art. 7 Nr. 1) zu unterwerfen. Die Entscheidungen des ICS sind bindend (Art. 30 Nr. 1).
Durch das ICS würde nicht nur die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedsstaaten eingeschränkt, auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden. Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage. Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 zur Errichtung eines Europäischen Patentgerichts festgestellt hat, besitzt die Union «ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren, das die Kontrolle der Rechtmässigkeit der Handlungen der Organe gewährleisten soll (Rdnr. 70)». Analog dem geplanten Patentgericht, welches damals zur Begutachtung anstand, wäre das ICS ein Gericht, welches «ausserhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union» stehen würde (Rdnr. 71). Es wäre, wie das Patentgericht, «eine Einrichtung, die kraft Völkerrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet» wäre. Daher wäre eine das Unionsrecht verletzende Entscheidung des ICS «weder Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens» noch würde sie zu «irgend­einer vermögensrechtlichen Haftung eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten führen» können (Rdnr. 88). Daher würde das ICS den «Gerichten der Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeiten zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts sowie dem Gerichtshof seine Zuständigkeit, auf die von diesen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen zu antworten, nehmen und damit die Zuständigkeiten verfälschen, die die Verträge den Unionsorganen und den Mitgliedsstaaten zuweisen und die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind» (Rdnr. 89).
Der Deutsche Richterbund sieht keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Sondergerichtes für Investoren. Bei den Mitgliedsstaaten handelt es sich um Rechtsstaaten, welche allen Rechtsuchenden den Zugang zum Recht über die staatliche Gerichtsbarkeit eröffnen und garantieren. Es ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, den Zugang zum Recht für alle sicherzustellen und durch die entsprechende Ausstattung der Gerichte dafür zu sorgen, dass der Zugang auch für ausländische Investoren gangbar ist. Die Einrichtung eines ICS ist daher der falsche Weg, Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Deutsche Richterbund fordert den deutschen und den europäischen Gesetzgeber des weiteren auf, den Rückgriff auf Schiedsverfahren im Bereich des internationalen Investorenschutzes weitgehend einzudämmen.

Unabhängigkeit der Richter

Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten. Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht.
Die Magna Charta der Richter des CCJE [Consultative Council of European Judges]vom 17. November 2010 (CCJE (2010/3) fordert die gesetzlich gesicherte Unabhängigkeit der Richter in fachlicher und finanzieller Hinsicht (Ziffer 3). Entscheidungen über die Auswahl, Ernennung und Laufbahn müssen auf objektiven Kriterien beruhen und von der Stelle getroffen werden, die die Unabhängigkeit gewährleisten soll (Ziffer 5). Beide Kriterien werden beim ICS nicht erfüllt. Bei den Entscheidungen, welche vom ICS getroffen werden müssten, spielen nicht nur Fragen des Zivilrechts, sondern auch des Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts eine erhebliche Rolle. Eine Auswahl der Richter des ICS aus dem Kreis von Experten des internationalen öffentlichen Rechts und des internationalen Investitionsrechts mit Erfahrungen in der Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten (Art. 9 Nr. 4) verkleinert den Kreis der Kandidaten erheblich und lässt die unabdingbare Expertise im jeweils betroffenen nationalen Fachrecht aussen vor. Die Richterschaft wird auf den Kreis von Personen beschränkt, die bisher schon weitgehend die internationale Schiedsgerichtsbarkeit besetzt haben. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass das Auswahlverfahren noch nicht näher skizziert ist. Es wird jedoch von der Unabhängigkeit des Auswahlkomitees und dessen Ferne von der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit abhängen, in welchem Umfang eine Bestenauslese nationaler Juristen mit Fachkenntnissen der betroffenen Rechtsgebiete sichergestellt wird. Das ist bisher zumindest nicht sichergestellt.
Auch die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren mit der Möglichkeit einer weiteren Amtsperiode, ein Grundgehalt («retainer fee») von etwa 2000 Euro monatlich für Richter der ersten Instanz und 7000 Euro für die des Appellationsgerichts sowie Aufwands­entschädigungen für den Fall des tatsächlichen Einsatzes (Art. 9, Nr. 12 und Art. 10, Nr. 12) lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Kriterien für die fachliche und finanzielle Unabhängigkeit von Richtern eines internationalen Gerichts erfüllt werden.    •

*    Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der grösste Berufsverband von Richtern aller Gerichtszweige und Staatsanwälten in Deutschland. Über seine 25 Mitgliedsvereine gehören ihm etwa 16 000 Richter und Staatsanwäte an.

Quelle: Stellungnahme des Deutschen Richterbundes 04/16 vom Februar 2016

2016  

Möglichkeiten der Integration von Flüchtlingen im Berufsleben?

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Podiumsdiskussion zum Thema „Integration von Flüchtlingen – Chancen und Möglichkeiten der Eingliederung im Berufsleben“

Veranstalter: BDS Ortsverbände Feldkirchen-Bruckmühl-Aying-Irschenberg-Bad Aibling-Tuntenhausen-Kolbermoor-Bad Feilnbach, der Werbering Mangfalltal und die Kreishandwerkerschaft Rosenheim

Am Montag, den 15.2.16 ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Götting.

Moderation Bürgermeister Richard Richter aus Bruckmühl.

Denkanstoß Integration

Kurzbericht über das Konzept der Zimmererinnung Rosenheim zur erfolgreichen Integration von Flüchtlingen durch die Bereitstellung von bedarfsorientiertem und nachhaltigem Wohnraum. Dieses Modell ist dezentral geplant, kosteneffektiver als Container, fördert regionales Handwerk und ist langfristig als Wohnraum nutzbar.

Herr Franz Wörndl von der Zimmererinnung Rosenheim berichtet am Beispiel des „Stephanskirchner Modells“.

Podiumsbeiträge von folgenden Referenten:

Stellvertretender Schulleiter der Berufsschule Bad Aibling Jürgen Ersing stellt die Situation in der Berufsschule vor.

• Geschäftsführerin der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., Bezirksgruppe München-Oberbayern. Gabriele Falch, berichtet über die Projekte der vbw

• Bildungsreferent der IHK für München und Oberbayern Florian Kaiser stellt die Positionen der IHK vor.

• Kreishandwerksmeister Gerhard Schloots schildert die Situation aus der Praxis.

Wir laden alle interessierten Bürger herzlich dazu ein, sich in einer anschließenden

Fragerunde an der Diskussion zu den Podiumsbeiträgen zu beteiligen.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse

Franz Bergmüller und Hubert Steffl (Verantwortlicher Veranstalter)

Bargeld bedeutet Freiheit!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

Bargeld ist Freiheit
Auch dieses Jahr kam die Elite der Welt in Davos zum Weltwirtschaftsforum zusammen. Dort, in der Abgeschiedenheit der schweizer Bergwelt, diskutieren sie die Sorgen, Nöte und Probleme der Menschheit. Einmal mehr fehlte dabei die Einsicht, dass die Diskutanten selbst in den allermeisten Fällen Teil des Problems und keinesfalls Teil der Lösung sind. Dennoch oder vielleicht auch gerade deshalb hört man immer wieder interessante während des Forums getroffene Aussagen. Dieses Jahr tat sich unter anderem John Cryan, seines Zeichen Co-Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, mit einer solchen hervor. In Davos galt seine Sorge dem Bargeld.
Dieses sei nämlich, so erklärte er, „fürchterlich teuer und ineffizient“. Klar, dass er seine Kunden und auch die übrige Menschheit vor so etwas Schrecklichem bewahren will. Weshalb er diesem teuren und ineffizienten Anachronismus nur mehr zehn kurze Jahre der Existenz gibt. Die SPD, wie stets um keine peinliche Anbiederung verlegen, sprang Cyran kurz darauf bei und forderte den ersten Schritt in Richtung bargeldlose Zukunft. Obergrenzen fürchten die Genossen zwar normalerweise wie der Teufel das Weihwasser, in der Frage von Barzahlungen aber sehen sie die Notwendigkeit einer Obergrenze von 5.000 Euro. Damit sind sie natürlich noch weit entfernt von den deutlich niedrigeren Obergrenzen, die Staaten wie Frankreich oder Italien ihren Bürgern aufzwingen, aber den totalitären Staat errichtet man nun einmal schrittweise und keinesfalls in einem Sprung.
Wie üblich ist die Begründung der Sozialdemokraten unoriginell, ausgeleiert, altbacken und von mäßig geringer Überzeugungskraft – Geldwäsche und Kriminalität würde man so bekämpfen, ach ja und natürlich auch den internationalen Terrorismus. Der Hinweis, dass Kriminelle und Terroristen gerne Bargeld verwenden, ist dabei so zweckdienlich wie der Hinweis, dass sie atmen oder zumeist Hosen tragen, womit wir unsere Freunde von der Sozialdemokratie keineswegs auf weitere dumme Gedanken bringen möchten.
Die eigentlichen Gründe sind selbstredend vielschichtig. Bankvorstände, insbesondere dann wenn sie einem so schwindsüchtigen Finanzinstitut wie der Deutschen Bank, vorstehen, haben ein ganz gewaltiges Interesse daran, die Einnahmen zu erhöhen. Ohne Bargeld ist dies sehr viel einfacher. Dann muss der Kunde Überweisungen tätigen anstatt wie bisher beispielsweise seinen Kindern das Taschengeld in bar auszuhändigen. Das ist zwar ineffizient und wird vermutlich auch
teuer, aber wenigstens für die Bank lohnt es sich. Denn die kann für diese nun unausweichliche Dienstleistung eine kleine Gebühr erheben. Da die Banken zudem – bisher zumindest – das Geld auch nicht in Nullzeit auf dem Empfängerkonto gutschreiben, kann das jeweilige Institut für die Zeit in der das überwiesen Geld „herrenlos“ ist, nutzen. Beispielsweise für völlig risikoloses Frontrunning in Form einer Teilnahme an den Anleiheaufkaufprogrammen der EZB. Man mag einwenden, dass es in beiden Fällen wohl nicht viel einbringen wird – zumal ja das Teilreservesystem letzteres bereits jetzt ermöglicht. Aber man bedenke, dass bei Millionen von täglichen Überweisungen das Kleinvieh durchaus eine Menge „Mist“ macht.
Der wichtigste Aspekt aber dürfte sein, dass damit die Bankenbranche vollständig unentbehrlich wird. Zwar sind einige Institute heute schon „too big to fail“, aber dann würde die Branche insgesamt nicht mehr nur Gottes Werk sondern staatstragende Aufgaben erfüllen. Wodurch sich die Institute dann auch in absehbarer Zukunft für ein dauerhaftes, direktes staatliches Sponsoring qualifizieren würden – eine verlockende Perspektive insbesondere dann, wenn die eigene Bank gerade einen Milliardenverlust „erwirtschaftet“ hat.
Für die Politik wiederum ginge ohne Bargeld ein Traum in Erfüllung: Die lückenlose Überwachung aller wirtschaftlicher Transaktionen und Tätigkeiten der Bürger. Die DDR-Staatssicherheit würde vor Neid erblassen und unsere Freunde bei der NSA sich doppelt freuen. Es stünde damit auch ein ganz wunderbares Disziplinierungswerkzeug zur Verfügung. Wem auf Knopfdruck die Lebensgrundlage entzogen werden kann, der überlegt es sich sicherlich doppelt, ob er von seinem nach wie vor grundgesetzlich verbrieften Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch machen sollte. Steuern lassen sich so ebenfalls sehr viel leichter eintreiben, auch und gerade rückwirkend neuerlassene – oder Sondersteuern wie beispielsweise die vom IWF angedachte zehnprozentige pauschale Abgabe auf alle Vermögenswerte.
Schließlich treffen sich die Interessen von Banken und Politikern in jenem Umstand, dass die unbedingt erwünschte Fortführung der verheerenden Rettungsprogramme und permanenten Staatsinterventionen in das Wirtschaftsgeschehen, die Abschaffung des Bargeldes geradezu unerlässlich werden lässt. Ganz aktuell hat die japanische Zentralbank negative Zinsen eingeführt. Damit schließt sich die Bank von Japan dem weltweiten Trend an. Die negativen Zinsen sollen die Kreditvergabe wieder ankurbeln, so das Argument. Zwar beweisen Zentralbanker und Ökonomen mit solcher Art Argument lediglich, dass sie die Ursachen der laufenden Krise immer noch nicht begriffen haben, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Bargeld abgeschafft werden muss, wenn man dem Argument konsequent folgt. Andernfalls könnte sich jeder den Auswirkungen der negativen Zinsen entziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit begonnen wird, die negativen Zinsen auch an Klein- und Privatkunden weiterzugeben. Die Folge wäre der größte Bankrun der Geschichte. Ein Szenario, das in Zeiten eines Mindestreservesatzes für Banken von einem Prozent, tunlichst vermieden werden sollte.
Machen wir uns nichts vor: Die daran interessierten Kreise werden alles daran setzen, das Bargeld, eben weil es ein Vehikel wirtschaftlicher und politischer Freiheit ist, abzuschaffen. Sie werden sich auch nicht an dem Widerspruch stören, dass so das derzeit einzig gültige gesetzliche Zahlungsmittel abgeschafft wird. Wir können dagegen protestieren und gegebenenfalls auch klagen. Mit Blick auf die letzten 15
Jahre muss man aber leider feststellen, dass keine Proteste und keine Klagen die laufenden Entwicklungen abgebremst geschweige denn aufgehalten haben.
Werden wir aktiv anstatt passiv darüber zu lamentieren, dass uns Banken und Politik mit dem Bargeld das Kernstück der Freiheit entwinden wollen. Schaffen wir uns selbstbewusst als freie Bürger unsere Freiräume selbst neu. Beginnen wir endlich gerade hinsichtlich des Geldes selbstbestimmt zu werden. Der drohenden Abschaffung des Bargelds sollten wir mit der aktiven Suche nach dem besseren Geld begegnen. Dabei soll ruhig jeder seiner Präferenz folgen: Zinsgegner mögen Regionalwährungen bevorzugen, andere setzen auf Gold und Silber und für Bitcoins begeistern sich vielleicht primär jene, für die Internet und Computer kein Neuland mehr ist. Wer auf Nummer sicher gegen will, wird mehrgleisig fahren.
In dem sich so entwickelnden Marktfindungsprozess wird sich nach und nach herauskristallisieren, welche Systeme die Bedürfnisse der Bürger nach sicherem, stabilem und komfortablem Geld am besten befriedigen. Das wäre eine dem 21. Jahrhundert gerechte Fort- und Umsetzung der Ideen, die Friedrich August von Hayek in seinem Buch „Entnationalisierung des Geldes“ im Jahr 1976 formuliert hatte. Es ist der beste Weg, den Feinden der Freiheit in diesem Bereich Widerstand zu leisten und einer Abschaffung von Bargeld selbstbewusst entgegenzutreten. Dieser Artikel stammt von:
*Ulrich Horstmann, Autor zahlreicher Bücher. Er hat unter anderem zusammen mit Prof. Gerald Mann das Buch „Bargeldverbot“ geschrieben.
Die Dienstleistungsbranche würde bei einer Bargeldabschaffung massive Einkommenseinbrüche haben, da Trinkgeld ungern auf Karte gegeben wird. Außerdem würde das Trinkgeld dadurch bald der Einkommenssteuer unterworfen. Die Löhne in der Branche müssten alsbald angehoben werden, die volkswirtschaftlichen Kosten würden dadurch wesentlich mehr sein, als je die Bankbranche einsparen oder verdienen könnte!

Franz Bergmüller

Bundesländer wollen keine Wohnungen fördern, sonder entwerfen Luftschlösser!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Bundesländer wollen keine Wohnungen fördern, sondern entwerfen Luftschlösser

München, 27. Januar 2016 – „Wer die Sonder-AfA an Gestehungskosten von höchstens 2.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche koppelt, will keinen Wohnungsneubau fördern, sondern entwirft Luftschlösser“, kommentiert Andreas Eisele, Präsident des BFW-Landesverbandes Bayern, die gestern bekannt gewordenen Änderungsvorschläge der Bundesländer zur Sonder-AfA. „Wenn derzeit für 2.200 Euro pro Quadratmeter energieeffizienter, barrierearmer und nachhaltiger Geschosswohnungsbau in unseren bayerischen Ballungszentren möglich wäre, bräuchten wir keine Sonderabschreibung. Wenn diese Symbolpolitik der Bundesländer Realität wird, wird sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen“, ist sich Eisele sicher.

In der Baukostensenkungskommission unter Leitung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und in einem Gutachten von Immobilien-, Bauwirtschaft und Mieterbund wurde nachgewiesen, dass im Wohnungsneubau derzeit im Durchschnitt 3.000 Euro Gestehungskosten fällig werden. Dabei sind staatliche Auflagen und Abgaben die größten Kostentreiber. Keiner der Vorschläge zur Kostensenkung aus dem Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde bislang umgesetzt.

Stattdessen wurde mit der EnEV-Verschärfung zum 1. Januar 2016 ein weiterer Kostensprung von rund sieben Prozent verursacht. „Offensichtlich war der Bundesregierung ein Einsparpotential von 0,02 Prozent am Gesamtendenergieverbrauch in Deutschland in den nächsten Jahren wichtiger, als bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen“, kritisiert Eisele. „Unterdessen steigen die Grundstückspreise in den Ballungszentren weiter, weil zu wenig Bauland ausgewiesen, für Sonderbauten vorgehalten, nach Höchstpreisverfahren vergeben oder nicht der privaten Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.“

Während im ursprünglichen Entwurf der Sonder-AfA aus dem Bundesfinanzministerium die Förderung auf einen Anteil von 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beschränkt werden sollte, wollen die Bundesländer nicht nur diese Beschränkung, sondern auch einen Höchstpreis für die Gestehungs- bzw. Anschaffungskosten von 2.200 Euro pro Quadratmeter festlegen. Wohnungen, deren Kosten darüber lägen, könnten dann nicht mal für den Sockelbetrag von 2.000 Euro eine Sonderabschreibung geltend machen.

Nymphenburger Straße 17

80335 München

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Pressekontakt:

Dr. Thomas Geppert

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Der BFW Landesverband Bayern e.V. ist der Spitzenverband der privaten unternehmerischen Immobilienwirtschaft in Bayern. Dem BFW Bayern gehören derzeit über 200 Mitglieder und verbundene Unternehmen an, die sich umfassend im deutschen Immobilienmarkt engagieren. Die Mitgliedsunternehmen verwalten einen Bestand von 430.000 Wohnungen und erstellten bis heute 9.300 Wohn- und 5.700 Gewerbeeinheiten. Es wurde ein Investitionsvolumen von insgesamt 7,75 Mrd. EUR realisiert.

Ehrenamtlicher Präsident ist Andreas Eisele, Managing Partner der Eisele Real Estate GmbH, Vizepräsidenten sind Alexander Hofmann, Vorstandssprecher der Baywobau Immobilien AG und Prof. Dr. Matthias Ottmann, Geschäftsführer Urban Progress GmbH.

 

Wer einmal zahlt, zahlt immer!

Geschrieben von ProBürger am in Politik Allgemein

 

Wer einmal zahlt, zahlt immer

Erinnern Sie sich noch wie das mit „Rettung“ Griechenlands lief? Als das erste Rettungspaket diskutiert wurde, war stets die Rede von einer einmaligen Situation. Not kenne kein Gebot und es galt, die scheinbar von heute auf morgen kollabierende Einheitswährung zu schützen. Es musste schnell und unbürokratisch gehandelt werden. Das Kanzlerinnenwort „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ stand im Raum und wer wollte sich schon vorwerfen lassen, am Scheitern eines ganzen Kontinents schuld zu sein? Entsprechend wurde schnell und unbürokratisch gehandelt – und gezahlt.

Seitdem wurde Europa, also vordergründig „Griechenland“ und tatsächlich die dahinter stehenden Kreditgeber, immer wieder gerettet. Aus der einmaligen Situation wurde der Dauerzustand. Inzwischen wurde das dritte Hilfspaket zusammengestellt. Mit den Rettungspaketen wurden diverse Institutionen und Programme ins Leben gerufen, welche die in Zukunft nötigen Rettungspakte diskret und – genau – unbürokratisch zusammenstellen: EFSF, ESM, ANFA, OTM und noch etliche weitere mit langen und komplizierten Namen, die nur mit entsprechende Kürzel aussprechbar werden. Dadurch wird praktischer Weise nicht nur verschleiert, wozu sie eigentlich dienen, sondern auch, dass sich in diesem linke Tasche rechte Tasche Spiel die daran beteiligten Personen und Finanzinstitute eine ordentliche Portion für die eigenen Taschen bzw. Bilanzen abzwacken können.

Dass damit nicht nur Recht, Gesetz und die allermeisten EU-Verträge (zumindest ihrem Geist nach) gebrochen wurden, versteht sich von selbst. Darüber hinaus wurden auch nahezu alle ökonomischen Gesetzte missachtet, in der irrigen Annahme, mit mehr Geld ließe sich das nicht vorhandene Geschäftsmodell des Landes einfach dauerhaft ersetzen. Es wurden seitdem mehr als 240 Milliarden Euro in das Land gepumpt – geändert hat sich nichts, schon gar nicht zum Besseren. Nur weil derzeit die Flüchtlingskrise im Fokus der Öffentlichkeit steht, bedeutet dies aber keineswegs, dass die griechische Kuh vom Eis ist.

Es wird weiterhin viel Geld nach Hellas fließen. Übrigens ist Griechenland hinsichtlich immer neuer Rettungspakte kein Einzelfall. Man denke nur an den Automobilbauer Chrysler – das Unternehmen musste zweimal vom US-amerikanischen Steuerzahler (1979 und 2008) und einmal von den Daimler-Benz Aktionären vor der Insolvenz bewahrt werden. Genutzt hat es dennoch nichts. Chrysler musste schließlich doch Insolvenz anmelden und gehört nun zum italienischen Fiat-Konzern. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die US-Steuerzahler ein drittes Mal zur Kasse gebeten werden, sollte die Blase der Automobilkredite in den USA in absehbarer Zeit platzen. Das wäre

dann vermutlich primär eine Frage des Einflusses der Fiat-Lobbyisten. Mit dem „Kohlepfennig“ und der Energiewende gibt es gleich zwei solcher Beispiele im deutschen Energiesektor.

Der Gang des Marktes wäre allen Fällen von Anfang derselbe gewesen: die Insolvenz mit folgender Abwicklung. Natürlich wickelt man Staaten normalerweise nicht ab. Sie einigen sich irgendwie mit den Gläubigern, die ebenso wie die Bürger einen Großteil der Ansprüche gegen eben jenen verlieren und dann kann fröhlich neu begonnen werden. Aber im Kern wären die Vorgänge ähnlich. Nur ist es leider so, dass die Politik den Gang des Marktes nur allzu gerne hemmt und in andere Bahnen lenken möchte. Da wird dann von Marktversagen gesprochen oder im Falle Griechenlands von bösen Spekulanten, die sich aus heiterem Himmel wie Geier auf ihre Opfer stürzen. Dabei wird gerne vergessen, dass sich Geier nur dann vom Himmel herabstürzen, wenn das Ziel schon längst zu Aas verkommen ist. Spekulation gegen Währungen oder Staaten setzen folglich erst dann ein, wenn die Grundbedingungen so sind, dass sie Erfolg versprechen.

Wie dem auch sei, durch ihr mutiges Eintreten gegen Marktversagen oder Spekulanten kann die politische Klasse dem Wählern suggerieren, man „kümmere“ sich um seine Belange, wisse um seine Nöte und „sorge“ für ihn. Dass der Wähler bzw. der Steuerzahler insgesamt am Ende für die staatliche Intervention einen weitaus höheren Preis zahlen muss als es bei einer Unternehmens- oder Staatspleite der Fall wäre, wird geflissentlich verschwiegen. Für die Rettung einer ganzen Währungsunion gilt dies allemal.

Die Argumentation ist dabei stets ähnlich. Im ersten Schritt wird das entsprechende Ereignis als unerwartet und unvorhersehbar dargestellt und sein Eintreten außerhalb des eigenen Verantwortungskreises verortet (Marktversagen! Spekulanten!). Im zweiten Schritt wird der zu erwartende Schaden größtmöglich dargestellt und auf die unbedingte Notwendigkeit gedrungen, ihn abzuwenden. Das staatliche Handeln bzw. Eingreifen wird als alternativlos dargestellt und da niemand den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen, den Untergang zahlloser vom Klimawandel bedrohter Arten oder das Scheitern eines Kontinents verantworten will, stoßen die zu beschließenden Maßnahmen auf breite, öffentliche Zustimmung. Sei es die Rettung eines einzelnen Unternehmens, die Rettung eines Landes oder gar die des Weltklimas durch größtmögliche Subventionen für eine bestimme Art der Energieproduktion.

In der Flüchtlingskrise übrigens hört man auch schon diese Rhetorik. Scheitert Schengen, scheitert der Euro, erklärte Bundesfinanzminister Schäuble jüngst und der Bundespräsident sprang ihm gleich bei und fügte an, dass dies wirklich niemand wollen könne. Die Brüsseler Nomenklatura in Form von Jean-Claude Juncker sieht es genauso und der EU-Oberkommissar errechnete auch gleich einen Schaden von drei Milliarden Euro, sollte die Freizügigkeit in der EU durch dauerhafte Grenzkontrollen eingeschränkt werden. Abgesehen davon, dass eine angemessene Passkontrolle an den Grenzen keineswegs das Ende der Freizügigkeit in der EU bedeuten würde, ist die Summe im Vergleich zu den Beträgen, die bisher für die Eurorettung aufgewendet wurde, recht überschaubar. Witziger Weise übrigens entspräche dieser Schaden in etwa der Summe, die an die Türkei fließen soll, damit diese erledigt, wozu die EU bzw. deren Mitgliedsländer nicht in der Lage bzw. nicht willens sind: Die Grenzen zu kontrollieren. Im Übrigen ist es für Europa mehr als beschämend, dass es zur Abwehr von Flüchtlingen aus dem syrischen Bürgerkrieg einen Deal mit Erdogan machen

möchte, der vor wenigen Monaten selbst einen Krieg gegen die eigenen Bürger angezettelt hat.

Nun hat der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu erklärt, dass diese Summe ja lediglich Ausdruck einer politischen Willenserklärung ist und daher nur ein Anfang sein könne. Sein Land erwarte dauerhafte (!) Unterstützung bei den Grenzkontrollen, womit er „regelmäßige Zahlungen“ diplomatisch verklausulierte. In der Frage der türkischen Grenzkontrollen greift also dasselbe Muster wie bei der Griechenlandrettung, der Rettung von maroden Automobilkonzernen oder auch den Subventionen für welche Art der Energieerzeugung auch immer: Wer einmal zahlt, zahlt immer wieder.

An der Börse gilt die alte Weisheit, man solle schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen, also ein schlechtes Investment nicht noch aufstocken, sondern so schnell als möglich loswerden. In der Politik gilt oft genug das Gegenteil. Hier wird mit großer Begeisterung und Überzeugung immer mehr Geld in eigentlich längst gescheiterte Projekte gesteckt. Dies lässt es auch so schnell so schwierig werden, die Reißleine zu ziehen und die Projekte zu beenden. Denn schnell sind die Summen so groß, dass bei Abbruch des Projekts der immense Schaden nicht verborgen oder als Petitesse abgetan werden kann. Da ist es aus Sicht der Politiker klüger, das Projekt weiterlaufen zu lassen und weiter zu zahlen. So wachsen zwar die Verluste immer weiter an, werden aber auch zeitgleich kaschiert – vielleicht lohnt sich das Projekt ja am Ende doch. So muss niemand die Verantwortung übernehmen und eingestehen, dass die vermeintlich großen Visionen eigentlich Ausgeburten wirrer Gedanken und Ideologien waren. Dies gilt für regionale Spaßbäder ebenso wie für nationale Energiewenden und erst recht für internationale Währungsunionen. Dass die politische Klasse diesem Handlungsmuster so oft verfällt, ermöglicht ihr folgender Umstand: Es ist nie das eigene Geld, mit dem gezahlt wird.