Bericht von der Fachdiskussion

Geschrieben von ProBürger am in Politik vor Ort

… Nahrungsmittelproduktion/Energieerzeugung-Trinkwassergewinnung
    in Thal

Grundstücksbesitzer wollen sich zusammenschließen!
Franz Bergmüller begrüßte für die Pro Bürger-Überparteiliche Wählergemeinschaft interessierte Landwirte aus mehreren Gemeinden, um miteinander die Landwirtschaft im Spannungsverhältnis zwischen Nahrungsmittelproduktion/Energieerzeugung und der Trinkwassergewinnung zu diskutieren. Anlass für die Veranstaltung sind die Energiewende und die immer stärker werdenden Eingriffe durch Wasserschutzgebietsausweisungen in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer, erläuterte Bergmüller. Kreisbauernobmann Josef Bodmaier kritisierte in seiner Stellungnahme, dass leider in Deutschland die Verbraucher nur noch 11 % der Haushaltsausgaben für Lebensmittel ausgeben, was durch den Handel die Erzeugerpreise derart drückt, dass viele Landwirte eben auf die lukrativere Energieproduktion angewiesen sind. Dies wird sich durch die Energiewende sogar noch verschärfen. Ganz klar gilt aber aus seiner Sicht der Vorrang der Nahrungsmittelproduktion vor der Energieproduktion. Fakt ist auch, dass in den letzten 40 Jahren die Fläche Niederbayerns verbaut worden und somit für die Nahrungsmittelproduktion verloren gegangen ist. Bodmaier appellierte auch energisch an die Politik, die Trinkwasserversorgungen nicht zu privatisieren. Außerdem kritisierte er auch die überzogenen Vorschriften hinsichtlich des Nachweises von koliformen Keimen. Franz Thielmann erläuterte als Experte aus der Energiewirtschaft die Auswirkungen der Energiewende in der praktischen Umsetzung. Konventionelle Ausgleichskraftwerke sind nur langsam umsetzbar, der Netzausbau stößt oft auf großen Wiederstand und selbst die Pumpspeicherkraftwerke werden vielerorts sogar von den Grünen und Naturschützern in Frage gestellt, erläuterte Thielmann. Auch die Biogaseinspeisung erweist sich als sehr kostenintensiv. Wasserkraft ist kaum mehr steigerungsfähig, Biogasanlagen haben jetzt schon Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion und sind auch nicht mehr besonders wünschenswert zu steigern. So bleiben eigentlich nur die Windkraft und die Photovoltaik, die wirklich noch stark ausgebaut werden können, erläuterte Thielmann. Dies bedeutet aber ganz klar, dass man Ausgleichskraftwerke braucht, um die starken Schwankungen der Verfügbarkeit der regenerativen Energien ausgleichen zu können. Das neue Netzausbaugesetz sieht weniger Entschädigung, leichtere Enteignung bei unveränderten Naturschutzauflagen, was immense Kosten verursacht, vor, erläuterte Thielmann im Übergang auf den Hauptreferenten des Abends. Armin Frhr. von Freyberg vom Bund der Schutzgebietsbetroffenen/Verband zum Schutz des Privateigentums in Bayern erläuterte eingangs die Schwierigkeiten beim neuen Wasserhaushaltsgesetz,
wobei auch durch Gerichtsurteile die Entschädigungen enorm in die Höhe gegangen sind, was auch berechtigt ist, denn Schutzgebietsausweisungen kommen oft mit den Auflagen, die wie Grunddienstbarkeiten gesehen werden müssen, Enteignungen gleich! Selbst die Ankündigung von Wasserschutzgebieten führt durch die folgende Bewertung durch die Banken schon zur Entwertung der Grundstücke. Der Verband erreichte durch Prozesse für seine Mitglieder in den letzten Jahren vor dem VGH schon viermal deutliche Verbesserungen für alle Grundstücksbesitzer. Diese Aussagen belegte Frhr. von Freyberg immer mit amtlichen Schriftstücken, woraus er zitierte. Denn Höhepunkt bildeten die Zitate aus der offiziellen Allgemeinverfügung mit 15 Verboten für die Willinger Landwirte, die im erweiterten Wasserschutzgebiet der Stadt Rosenheim ihre Bewirtschaftungsflächen haben. Dabei hatten die betroffenen Landwirte, wovon drei anwesend waren, die dramatisch die Auswirkungen schilderten, nur 4 Wochen Zeit, dagegen beim Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen, wobei die ganzen Verbote nur auf der Basis von Vermutungen der Einbringung von koliformen Keimen durch die Landwirtschaft beruhen, kritisierte Freyberg. 40 Jahre existiert dieses Wassereinzugsgebiet bereits und jetzt werden auf einmal die Landwirte mit allen Mitteln als die Sündenböcke ohne Beweise antreten zu können, abgestempelt, machte ein Bauer aus Willing seinen Unmut laut. Freyberg erläuterte, dass man nur in der Gemeinschaft dagegen vorgehen könnte, da ein einzelner sich den ganzen Fachbeistand mit Anwälten und Biologen sich nicht leisten könne, aber ein Verein vor Ort sehr wohl. Er riet auch allen Grundstücksbesitzern, sich immer wieder bei Behörden über den Status von Schutzgebieten zu informieren. Diese wären verpflichtet auf Grund des Informationsgesetzes, entsprechende Auskünfte zu geben. Auch sollte man immer seine Einwendungen rechtzeitig geltend machen, denn keine Einwendungen gelten später als Zustimmung, so Freyberg weiter. Insgesamt stellte er in Frage, ob man überhaupt noch so viele neue Wasserschutzgebiete bräuchte, denn in Bayern haben wir jetzt schon eine 230%ige Überversorgung von Trinkwasser, was durch eine bessere Vernetzung vollkommen ausreichend wäre. Auch das VGH stellte in letzten Urteilen fest, dass nur neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden dürfen, wenn es keine Alternativen gibt, erklärte Freyberg. Wichtig in der Auseinandersetzung mit Behörden wäre der Sachverstand des Verbandes und die Sachlichkeit im Umgang mit den Behörden, in denen oft nicht die Politiker das Wort führen, sondern die Spitzenbeamten, die weder gewählt noch gekündigt werden können, ergänzte Freyberg. Abschließend appellierte Frhr. von Freyberg an die anwesenden Grundstücksbesitzer aus Bad Aibling, Bruckmühl und Feldkirchen, sich auch vor Enteignungsandrohungen nicht zu fürchten und sich gemeinsam in Vereinen zu organisieren! Daraufhin bedankten sich mehrere Landwirte für diesen sehr fachlichen Vortrag und kündigten für Feldkirchen und Willing die Gründung solcher Vereine an, um sich gemeinsam gegen diese Entwertungen ihrer Grundstücke zu wehren!

 

Zeitungsartikel Mangfallbote „Gemeinsam gegen Entwertung“

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