Bendenkenswertes zur Renovierung von O. Rieß

Geschrieben von ProBürger am in Schulturnhalle Feldkirchen

BEDENKENSWERTES zum BÜRGERENTSCHEID:
Aussagen zum Bürgerbegehren Alte Turnhalle, die für Sanierung und gegen die Neubauvariante sprechen:

1. Die Aussage, die Gemeinde zahle für den Neubau weniger als für eine vertretbare Sanierung und die Behauptung, Neubau ist die sinnvollste Form der Sanierung, ist nicht haltbar und im folgenden zu widerlegen.

2. Die Qualität der Bausubstanz der alten Schulturnhalle ist gesund. Die Bausubstanz des Höhenrainer Gemeindehauses, das vor einigen Jahren aufwändig saniert wurde, war in einem ungleich schlechteren Zustand.

3. Der  Verlust von 13.000 cbm umbautem Raum durch Abriss verursacht hohe Neubaukosten (ca 4,2 Mio inclusive Abrisskosten) ohne wesentlichen zusätzlichen Raumgewinn.

4. Ein möglicher Erweiterungsbau an die sanierte alte Turnhalle (vgl. Planungs-Variante B3.4) bringt zusätzliche Räume für VHS, Jugendtreff, Vereine, indirekt für die Bücherei und die Schule (Mittagsbetreuung) und wird nicht durch den Bürgerentscheid in Frage gestellt.

5. Eine Sanierung nach den aktuellen Mindestvorgaben der Energieeinsparverordnung (ENEV) könnte nach Berechnung Sachverständiger um etwa eine halbe Million Euro durchgeführt werden. Auch die Kellerräume mit den Sanitärbereichen sind in jeder Hinsicht sanierbar und modernisiert für den Außensport weiter verfügbar.

6. Die bisherigen Planungskosten in einem Planungsprozess über Jahre und viele Varianten sind in keinem Fall „in den Wind geschrieben“, sondern Teil des Entscheidungsfindungsprozesses im Abwägen zahlreicher Varianten und sind auch für die Sanierung relevant. Also: Der Bürgermeister irrt, wenn er im Falle des Erfolgs des Bürgerbegehrens mit der Sanierung 185.000 Euro für die Entwurfsplanung abschreiben müsste.

7. Dies sind unsere errechneten Zahlen, die für eine Sanierung nach der Variante B 3.4 mit Anbau im Kostenvergleich sprechen: Berechnung der Gemeinde 3,9 Mio. Euro Unsere Berechnung 1,835 Mio. Euro (mit Brandschutz und Aufzug). Die Sanierung ist zuschussfähig nach FAG (ca. 400.000 Euro). Auch eine Bezuschussung durch das Konjunkturprogramm II ist denkbar. Eine erneute Überprüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grund neu vorgelegter Zahlen bei der Regierung ist zugesagt. Diese möglichen Zuschüsse sind in unserer Kalkulation nicht berücksichtigt.
Daraus ergibt sich:
a) Die Sanierung plus Anbau ist um ca. 2 Millionen Euro günstiger als beide Varianten der Gemeinde. Durch die Einsparung besteht freier Finanzspielraum für weitere wichtige Investitionen in der Gemeinde.

b) Unser Sanierungsvorschlag (1,835 Mio.) ist ohne Zuschüsse günstiger als die Neubauvariante (3.7 Mio.) mit Zuschüssen und bietet mehr Räume.

8. Ein neu berechneter realistischer und seriöser Kostenvergleich einer sinnvollen Sanierung mit den zu erwartenden Neubaukosten bringt somit ein völlig anderes Zahlenwerk zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit, das auch die Regierung zu anderen Schlüssen bringen kann und wird. Offensichtlich waren die bisher von der Gemeinde bei der Regierung vorgelegten Sanierungskosten gezielt hochgerechnet, um die Neubaukosten als bessere Alternative darstellen zu können. Die Taktik des „Kaputtrechnens“, wie das Münchner Ingenieurbüro vermutet, hatte bei der Regierung das Urteil „unwirtschaftlich“ zur Folge und bahnte im Gemeinderat den Weg für den Mehrheitsbeschluss Neubau im Februar. Und dies vorschnell unter ungeklärten bzw. falschen Vorgaben!

9. Die Aussage der Bürgermeister in der Postwurfsendung, dass bei der Sanierung Null Zuschüsse vom Staat kommen, ist nachweislich falsch und gegen besseres Wissen irreführend! Fördermittel bzw. staatliche Zuschüsse gibt es in jedem Fall für energetische Sanierung (vgl. Ostermünchen, Bad Feilnbach) entsprechend einer anderen Ausgangssituation, so dass man nicht von einem Verzicht auf bzw. Verlust von Zuschüssen reden kann.

10.Der Statikbefund ist nach erneuter Überprüfung und fachlicher Bestätigung nachweislich in Ordnung. Es ist eindeutig, dass die angeblichen Statikmängel im Vorfeld der GREntscheidung als Psychoeffekt entsprechend negativ gewirkt haben. Jetzt steht bei den Statikbüros Aussage gegen Aussage und der Bauamtsleiter vertritt die Meinung, dass in diesem Fall der von der Gemeinde beauftragte Statiker (der auch den Neubauauftrag bekommt) im Recht ist. Gilt das Einmaleins nicht für beide?

11. Die VHS-Nutzung im Obergeschoss steht in keiner Weise in Frage. Die voreilig angebrachten Nutzungsbeschränkungshinweise waren offensichtlich taktisch bedingte Strategie hin zur Abrissbirne mit Neubau. Die vorsorgliche Schneelastentfernung auf dem Dach muss wohl im Sinne einer Psychomassage („Reichenhallsyndrom“) ähnlich bewertet werden.

12. Brandschutz ist in vertretbaren Größenordnungen an Kosten zeitgemäß zu modernisieren und wären nach über 30 Jahren Nutzung ohnehin angefallen wie bei allen älteren öffentlichen Gebäuden.

13. Noch ein Hinweis für Umweltbewusste und ökologisch langfristig Denkende: Hat jemand schon einmal über die vernichtende CO2-Bilanz im Falle des Abbruchs der Halle mit folgendem Neubau gedacht ? Hier haben selbst die Grünen im Gemeinderat wieder einmal ihre eigenen Ideale „vergessen“!!

14.Die für den Neubau ins Feld geführte Strukturverbesserung im multifunktionalen Raumprogramm ist nur mit Abstrichen richtig, da einerseits durch Abriss im OG viele Räume wegfallen, die teuer ersetzt werden müssen, und der zusätzliche schulische Bedarf für Ganztagsbetreuung und Mittagstisch noch gar nicht in der Planung konkret aufgenommen ist. Die VHS könnte zusätzliche Räume im Anbau (als Ersatz für das frei gemachte OG in der Bücherei) gewinnen.

15.Der Grundschule müssen für die inzwischen von der Regierung genehmigte gebundene Form der Ganztagsbetreuung zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Mittagsbetreuungsräume im Untergeschoss, in die die Miki umziehen könnte, reichen dafür nicht mehr aus. In den bisherigen Plänen des Erweiterungsbaus sind hier nur allgemein multifunktionale Raummöglichkeiten in Verbindung mit Hausmeisterbüro, Eingangshalle und Jugendtreff vorgesehen, nachdem man auf den Abriss des Hausmeisterhauses und die Erstellung einer Mensa am gleichen Platz (um weitere 640.000 Euro) verzichtet hat. Also: Die Aussage der 3 Bürgermeister, es gäbe nur im Falle des Neubaus eine „verbesserte Raumnutzung für Schule und Vereinssport“, ist falsch!! Dass der Bürgermeister kürzlich diese Behauptung im Kreise von Büchereimitarbeitern wider besseres Wissen wiederholt, um für den Neubau des Ratsbegehrens zu werben, ist mehr als dreist!

16.Die Schule hat keinerlei Bedarf für eine weitere, zusätzliche Sporthalle. Bei vier (!) vorhandenen(Vagen, Höhenrain, 2,5mal Feldkirchen) schulischen Sporthallen und einem tatsächlichen Bedarf von zwei gibt es keinen Grund aufzustocken. Der Breitensport findet in unserer Gemeinde mit den vorhandenen Möglichkeiten überdurchschnittlich gute Voraussetzungen, die jeden weiteren Hallenneubau zum Luxusprojekt aufwerten würde.

17.Das Gebot des haushälterisch sparsamen Umgangs mit Steuergeldern verbietet in Zeiten rückläufiger Steuereinnahmen den Abriss gesunder, sanierbarer Bausubstanz mit der Folge eines Rücklagenaufbrauchs bzw. einer hohen Verschuldung. Gleichzeitig wären andere wichtige Investitionen nicht mehr realisierbar. Es gibt keine Rechtfertigung für die Verschwendung von Steuergeldern für ein teures „Prestigeobjekt“.

18. Das Zeitfenster (auch für das Konjunkturprogramm II bis Ende 2011) ist auch (eigentlich viel eher) im Sanierungsfall für eine Realisierung ausreichend. Im Falle eines Neubaus müssten mit etwa 17 Monaten Bauzeit der Schulsport, VHS und alle bisherigen Hallennutzer einen beachtlichen Nutzungsausfall verkraften. Im Sanierungsfall könnte der Betrieb im wesentlichen weiterlaufen bzw. könnte während der Schulferien in kürzerer Zeit bewältigt werden!

19.Die Äußerung, dass es angesichts der angelaufenen EU-weiten Ausschreibung für Architektenleistungen kein Zurück mehr von dem Neubau gäbe, kann zumindest im Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens kein Argument mehr sein. Im Sanierungsfall gäbe es keine eu-weite Ausschreibung und mit Sicherheit käme heimisches Handwerk eher zum Zug.

20. Der gebeutelte Steuerzahler, der für jedes überzogene oder unsinnige Projekt gerade stehen muss, hat ein Recht, alle Fakten zu erfahren, ein Recht auf Transparenz politischer Entscheidungen. Dies schließt auch das Recht ein, eine unnötigen Verschuldung auf Jahre hinaus im Gemeindehaushalt abzulehnen. Nachhaltig wäre bei diesem Prestigeobjekt nur die Belastung unserer Kinder. Sinnvollere Investitionen an anderer Stelle wären auf lange Zeit blockiert.

21. Schon der häufige Wechsel der Bezeichnung dieses Bauprojektes am Schulzentrum (von Sanierung der Schulturnhalle bis zum Neubau eines Kultur- und Sportzentrums) verrät die Absicht einer Gruppe von Leuten, die ihre Priorität in der Breitensportförderung sehen ohne Rücksicht auf den nicht vorhandenen schulischen Bedarf.

22. Der Sinn der staatlichen Mittel im Zukunftsinvestitionsgesetz oder Konjunkturpaket II bestand darin, Gebäude energiesparend zu sanieren und auf den neuesten Stand der Wärmeenergieverordnung ENEV zu bringen. Es sollte auch nicht die Modernisierung von Schulen allgemein gefördert werden. Der Wunsch, die Gelder freier verteilen zu können, mag nachvollziehbar sein. Erfüllbar nach dem Gesetz ist er aber nicht.

23.Auch eine mehrheitlich beschlossene Gemeinderatsentscheidung ist kein Evangelium und kann falsch sein, umso mehr, wenn die Bedingungen des Zustandekommens unklar waren. Eine revidierende Korrektur wäre nur möglich durch erneutes selbstkritisches Nachdenken und bessere Einsicht der Räte oder durch das in der Bayerischen Verfassung vorgesehene Recht des Bürgerentscheids: Artikel 7, Abs.2: „Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden.“ Artikel 12, Abs.3: „Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln. Das Nähere regelt ein Gesetz.“

24.Es geht beim Bürgerbegehren nicht darum, eine Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats, die dieser offensichtlich unter unklaren, irreführenden Voraussetzungen im Februar dieses Jahres getroffen hat, zu unterlaufen, sondern darum, mit verfassungsrechtlich sauberen Mitteln (Art 7 und 12 Bayer.Verfassung) eine Korrektur im Sinne einer „richtigen, wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung für die Zukunft“ durchzusetzen.

25. Die Monate lange Auskunftsblockade im Rathaus gegenüber unliebsamen Fragestellern, auch Gemeinderäten und die verweigerte Einsicht in Unterlagen gegen jedes Recht auf Transparenz und unter Missachtung der Kontrollinstanz der Mandatsträger konnte nur über das Mittel des Bürgerbegehrens aufgebrochen werden, nachdem auch rechtsaufsichtliche Beschwerden im Landratsamt nur bedingt Wirkung zeigten. Das führte viele Räte und nicht wenige Bürger zum Schluss: Das Problem nach Meinung vieler ist der Amtsstil des Bürgermeisters, weniger ein Bauprojekt! Einige Fragen sind bis heute ungeklärt und offen!

26.Ein breites Bürgervotum durch Bürgerentscheid ist nichts Ehrenrühriges, sondern Ausdruck lebendiger, von der Bayer.Verfassung garantierter direkter Demokratie, echte Bürgerbeteiligung jenseits regulärer Wahltermine. Es gibt keinen Unfehlbarkeitsanspruch einer politischen Gruppierung oder eines Amtsträgers! Berechtiger und in einer Demokratie legitimen Kritik durch einen „Maulkorberlass“ einer Auskunftsverweigerung im Rathaus zu begegnen, ist mehr als fraglich.

27.Die Postwurfsendung der drei Bürgermeister im Vorfeld des Bürgerbegehrens im Juni hatte auf Grund einseitiger, falscher, unwahrer und irreführender Aussagen nur beschränkten Informationswert, insgesamt betrachtet könnte man schon von Desinformation bzw. von Werbung für das neue Kultur- und Sportzentrum auf Kosten der Steuerzahler reden. Es zeigte sich wieder einmal, dass nicht gemeinderatsinterne oder bürgerexterne Kritik das Ansehen eines Gemeindeoberhaupts möglicherweise ruinieren, sondern der wenig kultivierter Umgangsstil.

28. Warum ist ein zusätzliches Ratsbegehren als Reaktion auf das Bürgerbegehren nach unserer Meinung überflüssig? Weil es den Bürger bei seiner Stimmabgabe unnötig verwirrt, da er plötzlich 3 Stimmen mit der zusätzlichen Stichfrage hat, und dabei leicht die Übersicht verlieren kann. Denn: scheitert das Bürgerbegehren am Quorum, d.h. an der Mindestzahl von 20 % von Wahlberechtigten, gilt ohnehin der alte Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Dies ist auch dann der Fall, wenn beide (Bürgerbegehren und Ratsbegehren) am Quorum scheitern.

29. Der Bürgerentscheid hat einerseits den positiven erzieherischen Effekt, dass sich der Bürger entsprechend der Bayerischen Verfassung in die Regelung seiner Angelegenheiten einmischt, wichtige kommunalpolitische Entscheidungen hinterfragt und dann selbst entscheidet. Andererseits ist in diesem Jahr mit mehreren Wahlgängen (Europa- und Bundestagswahl) die Gefahr der Ermüdung und Politikverdrossenheit seitens der Bürger bei zu häufigem Ruf an die Urne nicht von der Hand zu weisen.

30. Daher war der Streit um den Termin, (2.8. zu Beginn der Ferienzeit oder 27.9. gleichzeitig mit der Bundestagswahl) mehr als eine Formalie, eigentlich im Ergebnis ein Diktat des Bürgermeisters ohne Rücksicht auf zusätzliche Kosten (geschätzte 5000 Euro!). Dass man dahinter auch ein taktisches Vorgehen des Rathauses zu Ungunsten der Bürgerbegehrens-Unterstützer vermuten kann, ist wohl kaum von der Hand zu weisen. Das Zeitfenster der Realisierung des Projekts, egal ob Neubau oder Sanierung, ist unter dem Aspekt der Fördergelder bis zum 31.12.2011 ausreichend geöffnet und somit kein Argument gegen den 27.9.09.

31. Die Verhandlungsgespräche der Bürgerbegehrens-Initiatoren im Rathaus und mit dem Rathaus waren zum Teil ein mühsames Geschäft, weil der Bürgermeister zum Teil diktatorisch Termine vorgab, was er mit seinem Terminkalender bzw. mit Urlaubstagen seiner Verwaltung begründete, obwohl er selbst den Termindruck aufgebaut hatte, und weil man sich zum Teil nicht an Absprachen hielt. Vieles war auch hier eine Frage des Stils, ob man einem Partner gleiche Augenhöhe zugestehen wollte.

32.Wenn die drei Bürgermeister in ihrer Postwurfsendung vom Juni falsche Zahlen (Null Förderung bei Sanierung!! Zusatzräume nur bei Neubau!) wider besseres Wissen auf Steuerzahlerkosten unters Volk bringen, könnte man von Lüge sprechen. Wenn der Bürgermeister aber bei einem Büchereimitarbeitertreffen diese Unwahrheiten im Sinne der Werbung für den Neubau demonstrativ wider besseres Wissen wiederholt, und es in Anwesenheit seiner Stellvertreterin unwidersprochen bleibt, kann dies der gewöhnliche Bürger als dreiste Lüge mit System bewerten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können sich diesen Umgangsstil nicht bieten lassen.

33. Die Frage der Gleichstellung und „Waffengleichheit“ beider Interessengruppen in finanzieller und publizistischer Hinsicht muss wohl erst in der Praxis der kommenden Wochen geklärt werden. Das meiste finanzieren die Befürworter des Bürgerbegehrens auf eigene Kosten und arbeiten dafür in ihrer Freizeit, während der Bürgermeister bedenkenlos und unnachgiebig seine Verwaltung einsetzt und Steuergelder für Werbung in seiner Sache ausgibt.

34. Fünf Altbürgermeister unterschiedlicher politischer Gruppierungen haben das Bürgerbegehren unterstützt oder im Einzelfall ins Leben gerufen. Diese in einer breiten Öffentlichkeit geschätzten Persönlichkeiten und einige Fachexperten als Ewiggestrige („Aufstand der Senioren!“) mit mangelndem Gefühl für nachhaltige Zukunftslösungen darzustellen, verbietet der Respekt und zeugt von unübersehbarer Arroganz.

35.Wer genau die Presse in der Lokalberichterstattung verfolgt, könnte nachdenklich werden bezüglich der journalistischen Sorgfaltspflicht in bestimmten „Berichten“ (R.Gantner, M.Merk) und in die Nähe der Bewertung „Hofberichterstattung“ kommen, vom Umgang mit und Inhalt von Leserbriefen und ausgewogenem Zuwortkommenlassen beider Seiten ganz zu schweigen. Zyniker sehen in dieser Entwicklung eine „Putinisierung“ der Berichterstattung.

36.Unabhängig vom Ausgang des Bürgerbegehrens besteht die Gefahr, dass dieser auch polarisierende Kraftakt unliebsame Spuren der Grabenbildung und einer dadurch erschwerten politischen Arbeit hinterlässt. Offenbar hat ein Bürgermeister, der nach eigener Ansicht keine Fehler macht, dies mit seiner Verhaltensweise nicht ganz durchdacht. Ein wachsender Vertrauensverlust in die Rathausführung ist jetzt schon bei Gemeinderäten und zahlreichen Bürgern unübersehbar, wenn der Eindruck entsteht, dass es um einen Machtpoker und nicht um Sachentscheidungen geht. Es gibt nicht wenige, die vermuten, dass hier schon ein Vorlauf im Machtpoker um den Bürgermeistersessel im Jahr 2011 stattfindet. Es hat ganz den Anschein, dass der Bürgermeister mit seiner einseitigen Orientierung am Breitensport („Prestigeobjekt“) aus der Fragestellung des Bürgerbegehrens ein Spiel um die Macht inszeniert. Das dem Bürgerbegehren bewusst gegenübergestellte Ratsbegehen ist überflüssig in der Fragestellung und verwirrt die Bürger mehr.

37.Mit Mehrheitsentscheidung abfinden ?? Die Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats vom Februar 2009 kam unter irreführenden bzw. unvollständigen Beratungsvorlagen und Sachstandsklärungen zustande. Erst die Einleitung des Bürgerbegehrens erzwang die Einsicht in wichtige Unterlagen( Auskunftsblockaden im Rathaus). Es ist daher falsch zu behaupten, einige Gemeinderäte bzw. Bürger wollen sich nicht mit Mehrheitsentscheidungen abfinden. Das WIE einer Entscheidung, die ungeklärten Umstände brachte mehr Ärger als das DASS. Der Bürger hat in der Verfassung das Recht verbrieft, Entscheidungen, die er für falsch hält, mit Bürgerentscheiden zu korrigieren.

38.Das gegenüber dem Bürgermeister und der Mehrheitsentscheidung im Gemeinderat angemahnte Vertrauen ist nie eine Einbahnstrasse, sondern immer ein doppelseitiger Prozess zwischen Rathaus und Gemeinderat bzw. Bürger, dem man in Sonntagsreden gern Mitspracherechte einräumt. Vieles ist eine Stilfrage des Amtsträgers, den mache Bürger zumindest in dieser Frage als Teil des Problems sehen. Der Souverän ist und bleibt ein selbstbewusster und kompetenter, kritischer und engagierter Gemeinderat.

39. Emotionen heraushalten ?? Es ist Kennzeichen demokratischer Prozesse, um Argumente zu ringen. Emotionen kommen besonders dann hoch, wenn mit Halbwahrheiten („Null Förderung“), Tricksereien („Schlecht bzw. Kaputtrechnen“) oder Glaubenskämpfen („Aufstand der Senioren und Ewiggestrigen“) und Stimmungsmacherei (angezweifelte Statiksicherheit)gearbeitet wird.

40.Die wirtschaftliche Vernunft, der verantwortliche Umgang mit Steuergeldern und der seriöse Zahlenvergleich bei Kosten und notwendigen Raumflächen sprechen eindeutig für die Sanierungsvariante mit Anbau.

41.Es soll Menschen und vielleicht auch Mandatsträger geben, die in der Lage sind, durch bessere Einsicht ihre alten Entscheidungen zu ändern bzw. zu revidieren. Zu wünschen wäre es auch im Verfahren des laufenden Bürgerentscheids !

(Dr. Otmar Rieß, Gemeinderat, 28.07.09 )

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