öffentlicher Brief

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

… von Fritz Hau sen. an BGM Schweiger

 

Feldkirchen, 18.03.13

Fritz Hau sen.  
Zugspitzstr. 17
83620 Feldkirchen-Westerham

 

Gemeinde Feldkirchen-Westerham
z. Hd. Hr. BGM Schweiger persönlich
Westermeyerstr. 10
83620 Feldkirchen-Westerham

 

Hallo Bernhard,

bevor dieser Brief entstand, habe ich Gewissenserforschung betrieben:

Bin ich ein Querulant oder evt. vom Altersstarrsinn befallen?

Aber meine Gedanken müssen jetzt raus und der Knödel in meinem Hals auch !-

Diese Zeilen schreibe ich Dir -gegen den Willen meiner Familie- als rechtlich nicht betroffene Person, aber als interessierter Bürger am gemeindlichen Geschehen und indirekt Betroffener, weil ich da oben am Kellerberg auch ein paar Mark eingesetzt habe.

Stichwort: Baumschutzverordnung – Schadensersatzklage Eigentümergemeinschaft Höhenrainer Str. 6 gegen Gemeinde Feldkirchen-Westerham- künftig:  EG   –   Gem. 

Ich gehe davon aus, daß Du die Abweisung der Klage der EG gegen die Gemeinde mit Freude und Triumph zur Kenntnis genommen hast. Eine zu hoch angesetzte Schadensersatzforderung von Seiten der EG -, eine raffiniertere Prozeßführung und vor allem juristische Winkelzüge der Anwälte der Gemeinde in den Verfahren beim Verwaltungsgericht München und Landgericht Traunstein haben die EG bewogen, trotz der Schikanen der Gem. gegenüber der EG jetzt „die Waffen zu strecken“, weil eine Änderung des Klageantrags (Reduzierung der Forderung) in der Berufungsinstanz rechtlich nicht zulässig ist und eine Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein daher keinen Erfolg verspricht.

Ich komme aber nicht umhin, die lange Historie dieser unseligen Affäre nochmal nachzuarbeiten und dies auch in der Öffentlichkeit darzustellen.

Es ist aber fast nicht möglich, alle Einzelheiten über diese lange Zeit (2008 – 2011) in Kurzform zu schildern. Ich versuche es trotzdem unter Beifügung diverser Schriftstücke. (Siehe Anlage I – 8 Seiten –

Kurz gesagt und worauf es ankommt:

Die Gemeinde hat 2008 genau das verboten, was 2011 in einer Eilanordnung gefordert wurde. Die EG wurde damit so unter Druck gesetzt, daß eine kostengünstige Lösung, wie in einer früheren Aktion nachweislich geschehen, nicht mehr möglich war und es wurden daher erhebliche Mehrkosten verursacht.

Es geht mir jetzt aber nicht um die abgewiesene Schadenersatzklage, sondern in erster Linie um die Art und Weise, wie diese Verfahren von seiten der Gemeindeführung mutwillig und unnötig provoziert wurden.

Ausgangspunkt war eine dubiose Information an die Gem. durch (Wen??) über beabsichtigte, völlig legale Fällarbeiten auf dem Grundstück der EG Höhenrainer Str. 6. Ohne Einholung weiterer Informationen hast Du dann als Bgm. (mit wem?) still und leise am 10.06.08 eine sogenannte Baumschutzverordnung über einen kleinen Teilbereich am Kellerberg gestrickt.. Der Erlaß dieser Verordnung wurde durch Anschlag an der Gemeindetafel vom 11.6. – 15.7.08 bekannt gemacht, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die u. a. mitbetroffene EG wusste von dieser Verordnung nichts und wurde erst durch weite re Anordnungen vom 13.06.08 ff. unter Androhung von Zwangsgeldern auf diese Baumschutzverordnung aufmerksam.

Nicht einmal im „Gmoabriaf“ (Informationen für Gemeindebürger) in den Folgemonaten 2008 ist diese Verordnung nur einmal erwähnt und schon gar nicht veröffentlicht. Sieht so  die so hochgepriesene  Transparenz durch die Gem. aus? Ich denke, die Veröffentlichung einer Verordnung dieser Qualität ist von anderer Wertigkeit, als die im „Gmoabriaf „März 2013 veröffentlichte, scheinbar sehr wichtige Mitteilung, daß der Bgm. aus seinem eigenen Geldbeutel sechs Farbspraydosen für Graffitimalereien gestiftet hat.

Das VG München hat am 22.03.11 einen Vergleich vorgeschlagen, in dem alle Hinweise und Argumente aus einem eingeholten Sachverständigengutachten berücksichtigt waren. Damit wären alle strittigen Dinge abgehandelt gewesen. Anlage II – Seite 1 . 2 Welcher Teufel hat die Gemeindeführung (Bgm., Geschäftsleitung) geritten, diesen Vorschlag nicht anzunehmen ?

 Im Gegenteil: Es wurde ein weiterer Bescheid vom 19.06.11 erlassen, dessen Inhalt in Ziff. 2 a eine wahre  Vergewaltigungsorgie des Sinnes der deutschen Sprache darstellt. (Siehe Anlage  III  Seite 1 bis 4 und 5 – 11)                  

Die Baumschutzverordnung vom 10.06.08 ist ja zwischenzeitlich durch eine weitere Gemeindeverordnung vom 24.02.12 auf Empfehlung des VG München aufgehoben und damit auch den diversen Anordnungen von 2008 und dem Bescheid vom 19.05.11 jede Grundlage entzogen. 

Alle von der Gem. angeordneten Maßnahmen waren immer nur einseitig gegen die EG gerichtet. Nicht ein einziges Mal wurden die südlichen Grundstücksanlieger, die eine Baumfällung insgesamt verhindern wollten, auf die Gefährdungslage wegen möglichen Baumsturzes hingewiesen. Herr Stein vom LRA Rosenheim hat die Abgabe einer Risikoerklärung empfohlen, von seiten der Gem. ist nie etwas in dieser Richtung geschehen.

Diesen ganzen „Zirkus“ (Baumschutzverordnung, Anordnungen und Bescheide mit Zwangsgeldandrohungen) hättest Du ganz allein „mit links“ verhindern können. Ein paar Anrufe und Gespräche mit den Beteiligten hätten hier mit Sicherheit Klarheit und Einigung gebracht. Aber Du hast hier mit Deiner Verwaltungsführung lieber den Amtsschimmel aufgezäumt, um die Existenzberechtigung einer Verwaltung wieder einmal nachdrücklich zu beweisen, womit ich jetzt beim Thema Krisenmanagement und Ehrenamt angelangt bin. Beide Themen waren mit Sicherheit schon Gegenstand bei Schulungen für Bürgermeister, aber Du hast bei der Behandlung dieser Themen nicht aufgepasst, denn großes Talent hast Du ja in solchen Dingen ja bisher nicht sehr oft bewiesen.

Beweis: Siehe oben. Weitere Beweise gefällig??

Zu der von Dir immer wieder beschworenen Schätzung des Ehrenamtes erinnere ich Dich an den Ursprung der Krise bei der FFW Feldkirchen.

Der damalige Kommandant hat vor Jahren bei einem Sonntagseinsatz „Ölspurbeseitigung“ ohne Deine Zustimmung die Kehrmaschine der Gem. in Anspruch genommen, weil Du nicht erreichbar warst. Deine spätere Reaktion: „Die hätten auch mit dem Besen kehren können“ !

Hoppla, was war das?

Obrigkeit übergangen und daher beleidigte Leberwurst gespielt. Da rutscht einem schon mal was raus, woran man heute längst nicht mehr denkt. Weißt Du, was ich mir von einem Bgm. wünsche und verlange: Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und gelegentlich ein bißchen Demut, um einen gemachten Fehler einzugestehen.

Weißt Du eigentlich noch, was Du in deinem Bürgermeistereid geschworen hast ?

Treue dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung! Und da drin steht auch, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und das hast Du und Deine Verwaltung in dieser unseligen Baumschutzaffäre mit eurer einseitigen Parteinahme total vergessen. 

Erinnerst Du Dich eigentlich noch, daß Du bei der letzten Wahl nach einer politischen Schlammschlacht Deiner Partei nur ganz knapp gewählt  wurdest und fast die Hälfte der Wähler Dich nicht wollten? Die Schlammschlacht wurde zwar von Deiner Partei in einem Hetz-Pamphlet der Gegenpartei in die Schuhe geschoben, aber in der Politik ist das eben so. Die markantesten „Wahlbroschüren“ habe ich in meinem Fundus ausgegraben und kann ich Dir zur Erinnerung gerne zur Verfügung stellen. Hatte ich damals 2011 schon eine Ahnung, daß mich dieser überflüssige „ Papierscheiß“ noch einmal interessieren könnte ?.

Ich weiß, dass Deine Arbeit vielschichtig und nicht einfach ist und dass man es nicht Jedem und Allen recht machen kann. Als Dein eigener Parteigänger bei Deiner ersten Kandidatur zum Bürgermeister glaube ich heute, daß Dir ein gewisses Feingefühl fehlt. Ich weiß auch, daß der Bgm im Gemeindegeschehen die Richtung vorgibt (mit einem gewissen Hintergrund). Was ich aber nicht verstehen kann: Vorgefasste Meinungen in gewissen Lagen und Situationen werden trotz begründeter Gegenargumente nicht neu überdacht und mit einer betonierten Koalitionsmehrheit durchgesetzt.

Meine unwichtige Meinung dazu (wobei ich mich gern eines besseren belehren lasse)

Du warst, Du bist und bleibst ein Polizist

 

Gegensätzlich hierzu finde ich zum Beispiel die mit einem Schuss Selbstironie behaftete launige Darstellung des Faschinsumzuges der Gemeindeverwaltung im „Gmoabriaf“ Feb. 2013 wirklich gut, aber im hintersten Hirnstüberl empfindet man doch einen geheimen Groll, daß man nach verpassten Gross – Chancen für eine Weiterentwicklung der  Gemeinde jetzt von der Vergangenheit eingeholt wird. (Siehe Anlagen IV – 4 Seiten -) Dir und Deinem Verwaltungsteam wünsche ich  aber trotzdem, daß niemand von Euch von der oftmals  dargestellten Verseuchung des Hübnergeländes befallen wird.

Dennoch muss ich zum Schluß nochmal in die Kritikkiste greifen. Eine unerwartete Steilvorlage für meine ganze Argumentation hat mir noch die Ausgabe des Mangfall-Boten vom 05.03.13 beschert: Du hast dem Arbeitskreis Energie (AK) Gespräche zur Ausgestaltung des energetischen Konzeptes beim Rathausneubau mit dem federführenden Architekturbüro  u n t e r s a g t  !  Voraussichtliche Kosten:  ca. 6 Mio.EURO. 

Und als Krone draufgesetzt dann noch die Abstimmung (13 : 10) mit Ablehnung des Gütevorschlags des AK , künftig solche Gespräche zuzulassen, wahrscheinlich ebenfalls mit der schon zitierten Mehrheit.

„Ja geht’s denn no“. 

Ich denke und glaube auch, daß der Sprecher dieses AK wahrscheinlich ganz alleine mehr Fachkenntnis auf diesem Spezialgebiet mitbringt , wie Bgm und Verwaltung alle  miteinander. Deine Bedenken, daß sowas Geld kostet, hätte man besser bei der Lösung des Trinkwasserthemas einbringen sollen, wo bisher ein noch nicht bezifferter Eurobetrag (sechsstellig) in den Sand gesetzt wurde.

Obwohl ich in meinem Ruhestand noch Zeit und mehr Diskussionsstoff  parat hätte,  beende ich jetzt diesen Brief und bin froh, daß ich mir das jetzt alles von der Seele geschrieben habe.

Eigentlich geht mich das alles gar nichts an, aber der Knödel in meinem Hals, der  ist jetzt heraussen.

Karl Valentin hat sich in seinem berühmten Sketch vom Buchbinder Wanninger von seinem Frust mit einem abschließenden Zitat befreit, das ich aber vorsichtshalber nicht gebrauche um nicht vor den Kadi zitiert zu werden. Aber die Gedanken sind frei und mir geht’s jetzt so, wie damals dem Valentin.

 

Ich bin zwar 80 Jahre alt, aber noch nicht blöd und ich habe ein natürliches Rechtsgefühl und weiß nach fast lebenslanger Tätigkeit als Gerichtsvollzieher, wie es zugeht auf der Welt.

Dennoch halbwegs freundliche Grüße
Fritz Hau sen.

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