Antwort der FW-Landtagsfraktion

Geschrieben von ProBürger am in Digitalfunk

…auf Anfragen bezüglich der Einführung des Tetrafunkes

Einführung des digitalen Rettungsfunkes

Sehr geehrter Herr Bergmüller,
als zuständige Referentin für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit darf ich Ihnen Ihre Fragen zum Digitalfunk wie folgt beantworten:

1. Kann es noch ein Zurück vom Tetra-System, das anscheinend technisch noch nicht so ausgereift ist, geben?
Mit der Einführung des Digitalfunks soll ein einheitliches Funknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde der Aufbau des TETRA-Netzes in einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten bundesweiten Aufbauplan festgelegt. Die Gesamtplanung des bundesweiten Digitalfunknetzes wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit Sitz in Berlin wahrgenommen. Der Freistaat Bayern hat Aufgabe, geeignete Standorte für Basisstationen zu suchen und für den Aufbau vorzubereiten. In den Städten Berlin, Hamburg, Bremen, Leipzig, Köln und Stuttgart ist das Digitalfunknetz fertig aufgebaut und bereits im Test- und Probebetrieb. In Bayern ging der Netzabschnitt Großraum München am 01.12.2010 mit 37 bestehenden Standorten als erster in die Generalprobe. Ein „Zurück vom TETRA-System“ wäre theoretisch natürlich möglich, dürfte bei realistischer Einschätzung der geschilderten Tatsachengrundlage aber kaum denkbar sein. Eine derartige Entscheidung könnte von Bayern nur gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund getroffen werden. Die bisher getätigten Aufwendungen würden zudem durch eine solche Entscheidung nutzlos, hinzu kämen noch zusätzlich Kosten für den Rückbau der bereits bestehenden Masten.

2. Bis wann soll dieses Funksystem flächendeckend eingeführt werden, den man ja als Rettungsfunk nicht einfach mit Lücken betreiben kann, was ja schon mal in der Bayerischen Staatszeitung mit Herbst 2010 angekündigt worden ist, dass bis dahin die Standortsicherung abgeschlossen sein soll?
Nach jetzigem Planungsstand wird der Netzaufbau in ganz Bayern im Jahr 2012 abgeschlossen sein. Danach beginnt Schritt für Schritt die bayernweite Inbetriebnahme des Digitalfunks.

3. Gibt es Bindungsverträge der Staatsregierung mit Firmen zur Einführung?
Nach Informationen des Bay. Staatsministerium des Innern hat der Freistaat nach einem europaweiten Vergabeverfahren die Fa. Telent GmbH und ihr Partnerunternehmen Abel Mobilfunk GmbH sowie den TÜV Rheinland mit der Standortgewinnung und der Koordination des Netzaufbaus bis zur endgültigen Standortbereitstellung beauftragt. Die Fa. Telent GmbH und Abel Mobilfunk GmbH sind u.a. bevollmächtigt, im Rahmen der vom Freistaat Bayern entwickelten und zur Verfügung gestellten Musterverträge Standortsicherungsverträge abzuschließen.

4. Gibt es absolut rechtliche Instrumentarien, dass diese Sendemasten auf Staatsgrund vom Freistaat durchgesetzt werden können?
Bei der Frage der Standortauswahl weist das Innenministerium stets auf die besonderen Erfordernisse hin, die an den Standort für einen Funkmasten gestellt werden. Das Ziel bestünde darin, den funkplanerisch, einsatztaktisch, technisch und wirtschaftlich am besten geeigneten Standort zu finden. Das Digitalfunknetz muss von Beginn an flächendeckend in ausreichender Versorgungsgüte vorhanden sein und aus einsatztaktischen Gründen die gesamte Bevölkerung versorgen. Diese Vorgaben geben bei der Auswahl der benötigten Standorte bereits einen recht engen Rahmen vor. Beim Aufbau der Sendemasten wird von Seiten des Freistaates versucht, bereits bestehende Antennenstandorte, z.B. von Polizei, Feuerwehr oder Landesbehörden zu nutzen. Die Nutzung von eigenen Grundstücken hat für den Freistaat Bayern natürlich den Vorteil, dass keine Verhandlungen mit den jeweiligen Privateigentümern über Vermietung, Verkauf oder sonstigen Nutzungsrechten erfolgen müssen. Wie bereits dargelegt, müssen bei der Standortauswahl aber auch immer die oben genannten Kriterien erfüllt sein, so dass der Freistaat Bayern nicht beliebig nur im eigenen Eigentum stehende Grundstücke als Standort auswählen kann. Hinsichtlich der baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit macht es aber natürlich keinen Unterschied, in wessen Eigentum das ausgewählte Grundstück steht. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 5a Bayerische Bauordnung sind Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10 Metern verfahrensfrei, d.h. das im Vorfeld kein Baugenehmigungsverfahren beim zuständigen Landratsamt durchgeführt werden muss. Die Genehmigungsfreistellung entbindet den Bauherrn aber nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Die Grenzwerte nach Immissionsschutzrecht für die Strahlenbelastung müssen eingehalten sein, was von der Behörde im nachhinein jederzeit überprüft werden kann.

5. Wie ist die Meinung der Landtagsfraktion generell zur Einführung des Tetrasystems als neuen Rettungsfunk?
Die Landtagsfraktion der Freien Wähler befürwortet die Einführung des Digitalfunks für unsere Sicherheitskräfte, da diese für ihre Aufgabenerfüllung ein zuverlässiges und sicheres Funksystem dringend benötigen. Fast alle europäischen Staaten verfügen mittlerweile über ein TETRA-Netz bzw. bauen ein solches Netz gerade auf. Um auch eine grenzüberschreitende Hilfeleistung in Notfällen garantieren zu können, muss der Aufbau des Digitalfunks in Deutschland daher rasch voranschreiten. Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Belinda Holzmann
Referentin für Kommunales und Innere Sicherheit
FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION

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