Antrag unserer GR-Partner FW-Feldolling zu unserem Antrag zum Hochwasserschutz!

Geschrieben von ProBürger am in Gemeinderat

Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach,
Antrag zur GR-Sitzung am 27.01.2015 oder 29.01.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schweiger,
zu den zuletzt in den Bürgerversammlungen vorgestellten Planungen zum Hochwasserschutz am
Feldkirchner Bach wurden nicht nur spontan von Gemeindebürgern verschiedene Bedenken
geäußert, sondern auch von einigen Gemeinderatsmitgliedern Zweifel an der Nutzung der
vorgesehenen Retentionsflächen am südlichen Ortsausgang von Feldkirchen vorgebracht.
Wir Feldollinger Gemeinderatsmitglieder und auch der Feldollinger Ortsrat unterstützen nicht nur
diese Belange, sondern bezweifeln sogar die Genehmigungsfähigkeit der aktuell vorgestellten
Planungen für den Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach aus folgenden Gründen:
a) Überschwemmungshäufigkeit und Abflussmengenerhöhung
Die Bebauung im Zentrum von Feldkirchen soll von Hochwasser des Feldkirchner Bachs
freigelegt werden. Neben dem Ausbau des Baches im Ortsbereich ist auch die Realisierung eines
Bypass-Kanals vorgesehen, welcher das bisher in Feldkirchner Bebauung, Straßen und Gärten
zurückgehaltene Hochwasser aufnehmen und ableiten soll. Sicherlich eine sehr sinnvolle
Maßnahme.
Allerdings wird dadurch die ankommende Wassermenge im Feldkirchner Bach am südöstlichen
Ortsausgang von Feldkirchen wesentlich erhöht. Auch der bereits durchgeführte Ausbau des
Kellerbachs kann im Ereignisfall die ankommende Wassermenge an der Mündung Kellerbach /
Feldkirchner Bach erheblich vergrößern.
Beide Maßnahmen bringen nicht nur die Notwendigkeit der geplanten Eindeichungen am
nördlichen Ortsrand von Feldolling mit sich (inkl. Leitdeich nordwestlich und Objektschutzmaßnahmen),
sondern erhöhen auch die Überschwemmungshäufigkeit der Wiesen und Äcker
wesentlich, welche im vorgesehenen großflächigen Überschwemmungsbereich zwischen
Feldkirchen und Feldolling liegen. Sicherlich tritt gegenüber dem aktuellen Ist-Zustand eine
Verschlechterung der Situation für alle Besitzer und Nutzer der überwiegend landwirtschaftlichen
Flächen im gesamten Überschwemmungsbereich ein, welche weder geduldet werden könnte
noch zulässig wäre.
b) Grundwassersituation
Bei den bisherigen Planungen, besonders zum Abschnitt D, fehlt die Betrachtung der Grundwassersituation.
Aktuell liegt nur ein Strömungsmodell vor. Die beabsichtigte Steigerung der
Überschwemmungshäufigkeit und -intensität der Flächen zwischen Feldkirchen und Feldolling
bewirkt im Ereignisfall auch eine Erhöhung des Grundwasserpegels gegenüber dem aktuellen
Ist-Zustand, welche sich besonders auf die Bebauung des nördlichen Ortsteils von Feldolling
auswirken wird. Ähnlich wie beim Grundwassermodell an der Mangfall wäre dieser Effekt
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sicherlich im Vorfeld mit einem Rechenmodell nachweisbar. Da die zahlreich geplanten Eindeichungen
in und um Feldkirchen und Feldolling nur vor fließendem Oberflächenwasser schützen,
wird bei Realisierung nach aktueller Planung eine Verschlechterung der Grundwassersituation für
alle Grund- und Hausbesitzer des Großteils von Feldolling billigend in Kauf genommen (evtl. auch
von Anlieger z. B. der Frühlingsstraße und von Ast). Der Grundsatz des Ausschlusses von
Verschlechterungen einer Ist-Situation ist auch hier bereits bei den Planungen zu berücksichtigen.
c) Kollisionen mit aktuellem Flächennutzungsplan
Im neuen Flächennutzungsplan ist das Aster Feld perspektivisch als bebaubare Fläche vorgesehen.
Die aktuellen Planungen zum Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach stehen diesem
Vorhaben entgegen, weil dort dieser Raum für Retention vorgesehen ist. Im Genehmigungsfall
der aktuellen Planungen zum Hochwasserschutz wäre diese Fläche nicht mehr als Bauland
verfügbar. Ein identischer Sachverhalt ist auf der gegenüberliegenden Bachseite gegeben für
einen Teil der Flächen zwischen Gemeindeverwaltung und Seniorenzentrum.
Der neue Flächennutzungsplan sieht weiterhin eine Trassenführung der Staatsstraße 2078 für
die Feldkirchner Ortsumgehung vor, dessen Realisierung durchaus in den nächsten Jahren
relevant werden kann. Ein Grossteil der in der Planung als Retentionsflächen vorgesehener
Raum, südöstlich vom Seniorenheim, wird direkt von der geplanten Trassenführung durchkreuzt.
Die vorgesehene „fließende Retention“ würde dann von der neune Trasse der Staatsstraße
komplett durchkreuzt werden.
Bei Realisierung der aktuell geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Abschnitt D wird
somit der Bau einer Umgehungsstraße auf vorgesehener Trasse unmöglich, bzw. erfordert
extrem hohen finanziellen Aufwand und große Eingriffe in die Natur, welche sicherlich unverhältnismäßig
wären.
d) Planungsteilung Abschnitt D und H
Die Planung zum Hochwasserschutz an Asterbach und Klingerbach soll erst begonnen werden,
wenn das Genehmigungsverfahren für Abschnitt D am Feldkirchner Bach abgeschlossen ist. Dies
sehen wir als äußert problematisch, weil die Realisierung von Maßnahmen an den beiden
kleineren Bächen sicherlich die Abflussmengen des Feldkirchner Bachs vergrößernd beeinflusst.
Die Erarbeitung eines schlüssigen Konzeptes, welches eine Verschlechterung für Grund- und
Hausbesitz an den Mündungsbereichen und flussabwärts des Feldkirchner Bachs liegend
ausschließt, ist sicherlich nur bei gemeinsamer Betrachtung möglich.
e) Gefährdung der Feldollinger Trinkwasserversorgung
Die Frage, wie das Feldollinger Trinkwasser-Quellgebiet (Schutzzone 1 bis 3) vor der beabsichtigten
„fließenden Retention“ nach aktueller Planung geschützt werden kann, konnte bisher nicht
beantwortet werden. Aus den in den Punkten a) bis d) genannten Gründen lässt sich eine
Verschlechterung der Situation für die Gewinnung des Trinkwassers nicht ausschließen, sondern
ist als äußerst wahrscheinlich zu sehen. Aktuell könnten Feldollinger Trinkwasserbedarfe weder
vom gemeindlichen Verband noch von Westerhamer Verband gedeckt werden.
Bereits bei früheren Sitzungen des HWS-Arbeitskreises wurde der Ausbau des Feldkirchner
Baches im Teilbereich der Bebauung zwischen Mündung Kellerbach und Ende Feldollinger
Bebauung diskutiert mit alternativer Retention, z. B. als Polder Unterfeld.
Ein Ausbau des Baches auf das notwenige Fassungsvermögen für den HQ100-Ereignisfall ist zur
dauerhaften Sicherung der Trinkwassergewinnung offensichtlich in der Gesamtbetrachtung aller
relevanten Punkte die beste und wohl auch kostengünstigste Lösung.
f) Retentionsraum- und Retentionsvolumenausgleich im Mangfall-HRB
Da die Gemeinde Feldkirchen-Westerham für Retentionsausgleich an der Mangfall mehr als
120ha Fläche bereitstellen muss, sollte es künftig kein Problem sein, den Abfluss des Feldkirchner
Bachs auch im Hochwasser-Ereignisfall mit Verzicht auf fließende Retention und ohne
weitere Retentionsmaßnahmen direkt in die Mangfall zu leiten. Die durch Bachausbau nicht mehr
benötigten Retentionsräume am Feldkirchner Bach können sicherlich dem HRB-Volumen an der
Mangfall zugerechnet werden.
In Anbetracht der geschilderten Fakten stellen wir für eine der kommenden Sitzungen des
Gemeinderats (27.01. und/oder 29.01 2015) folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung:
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1. Der Gemeinderat beschließt Untersuchungs- und Planungsaufgaben, welche die
Vermeidung einer Erhöhung der Abflussmenge ab Mündung Feldkirchner Bach /
Kellerbach sicherstellt unter Betrachtung aller möglichen Ereignisfälle, damit eine
Verschlechterung der aktuellen Situation im Umfeld des weiteren Bachunterlaufs
nachweisbar ausgeschlossen werden kann.
Dass die aktuell geplanten Maßnahmen zu Abschnitt B die Situation für alle nachfolgenden
Anlieger und Grundbesitzer erheblich verschärft, wurde auch in der Bürgerversammlung
am 30.10.2014 von Fr. Schweinöster (LRA Rosenheim) bestätigt.
2. Der Gemeinderat beschließt Untersuchungen der Zusammenhänge zwischen der
beabsichtigten fließender Retention und der dann sich ändernden Grundwasserpegel.
Möglicherweise ist hierzu die Erstellung eines Grundwassermodells die geeignete
Maßnahme. Jedenfalls ist bei Realisierung der beabsichtigen Retention sicherzustellen,
dass eine Verschlechterung der Grundwassersituation für die gesamte Bebauung
entlang des Feldkirchner Bachs im Abschnitt D nachweisbar ausgeschlossen
werden kann. Diese Untersuchung sollte an einen unabhängigen, bisher nicht beteiligten
Gutachter vergeben werden.
3. Der Gemeinderat beschließt die Fortsetzung der Planungen zu den Abschnitten B
und D in der Art, dass die im neuen Flächennutzugsplan vorgesehene Verwendung
der genannten Räume (z. B. für vorgesehene Bebauung und Trassenführung der
Umgehungsstraße) keinesfalls beeinträchtigt werden. Eine Gefährdung der Realisierung
von im Flächennutzungsplan vorgesehenen Vorhaben muss ausgeschlossen
werden.
4. Der Gemeinderat beschließt die Fortsetzung der Planungen zu den Abschnitten D
und H in gemeinsamer Durchführung, damit für die Realisierung von Maßnahmen in
einem vereinten Konzept die korrekten und zulässigen Abflussmengen zusammenhängend
ermittelt und spätere Verschlechterungen der aktuellen Ist-Situation ausgeschlossen
werden können.
5. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Grobkonzepts für den Ausbau des
Feldkirchner Bachs, welches die fließende Retention in den genannten Bereichen
ausschließt und möglicherweise Alternativretention an anderer Stelle im weiteren
Unterlauf vorsieht. Die Heilung aller genannten Punkte (a bis e) ist anzustreben und
wäre wohl dadurch gegeben.
6. Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung von Verhandlungen durch Bürgermeister
und Gemeindeverwaltung mit den Planungsbehörden der in Planfeststellung
befindlichen Hochwasserschutzmaßnahme an der Mangfall.
Ziel muss sein, die durch Bachausbau verursachte Retentionsflächen- und Retentionsvolumenreduzierung
am Feldkirchner Bach im HRB-Gebiet der Mangfall darstellen
zu dürfen, damit die mögliche Zuschussfähigkeit für die Maßnahmen am Feldkirchner
Bach nicht in Art und Umfang beeinträchtigt wird.
In diesem Zusammenhang könnte auch die Möglichkeit einer direkten Einleitung des
Hochwasseraufkommens vom Feldkirchner Bach in die Mangfall besprochen werden,
falls dies technisch machbar ist.
Der Antrag wird auch im Namen des Ortsrates Feldolling gestellt und von zahlreichen Gemeindebürgern,
nicht nur aus Feldolling, unterstützt.
In Kopie erhalten den Antrag auch alle Gemeinderatsmitglieder und Fr. Schweinöster von der
Genehmigungsbehörde des Hochwasserschutzes 3. Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Hupfauer und Georg Glas
Gemeinderäte und Ortsräte von Feldolling

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